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Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Marcus Richter & Thomas Schwenke

Die „Rechtsbelehrung“ ist ein Jurapodcast, der sich monatlich dem Recht und seinen Auswirkungen auf moderne Technologien und die Gesellschaft widmet. Während Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt der Radiojournalist Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt.

  • 20 episodes
  • Updated July 27

Episodes20

  • July 27 · 1 hr 40 min

    KI-Kennzeichnungspflichten – Rechtsbelehrung 150

    In dieser Episode verbinden wir anlässlich unserer 150. Folge das Angenehme mit dem Praktischen, bzw. einen Bootsausflug mit einer Podcastaufnahme. Denn schon am 02. August 2026 treten die ersten der neuen KI-Kennzeichnungspflichten des AI Acts in Kraft, die wir euch zuvor vorstellen möchten. Es geht um die Kennzeichnung von Deepfakes, KI-Texten und KI-Inhalten im Allgemeinen sowie die Transparenz der Interaktionen mit KI-Systemen. Wir erläutern, wer welche Kennzeichnungspflichten beachten muss, wie sie umsetzbar sind und wann Bußgelder und Abmahnungen drohen. Dabei stoßen wir auch auf Lücken der Gesetzgebung, die uns ein bisschen am Erfolg der neuen Transparenzregelungen zweifeln lassen. Vielmehr klingt es, als ob es eher eine Abmahnquelle denn ein Schutz vor Täuschung durch KI-Inhalte sein wird. Aber überzeugt euch selbst, hört rein und lasst uns eure Meinung zu den neuen Transparenzpflichten als Kommentar da. Ahoi und viel Vergnügen beim Hören! Kapitelmarken 00:00:00 – Begrüßung, Location und Einführung ins Thema. 00:04:00 – Anbieter, Betreiber und Privatpersonen, wer muss KI-Inhalte kennzeichnen und für wen gelten Ausnahmen? 00:12:20 – Welche Arten von KI-Inhalten müssen generell gekennzeichnet werden? 00:16:00 – Welche Kennzeichnungspflichten treffen die KI-Anbieter und wie wird die Interaktion mit der KI gekennzeichnet? 00:28:50 – Kennzeichnungspflichten der Anbieter synthetischer Inhalte, also von KI-Bildern, KI-Videos, KI-Audio und KI-Texten. 00:42:00 – Bestehen Kennzeichnungspflichten für KI-Agenten? 00:50:00 – Welche Kennzeichnungspflichten treffen die Betreiber von KI-Systemen, also geschäftliche Nutzer? 00:53:00 – Was sind Deepfakes und wann müssen KI-Deepfakes gekennzeichnet werden? 01:00:00 – Muss der politisch motivierte Einsatz von Deepfakes gekennzeichnet werden? 01:04:30 – KI-Kennzeichnung von Produktbildern. 01:12:00 – Wann müssen KI-Texte gekennzeichnet werden und wie lässt sich die Kennzeichnung durch redaktionelle Kontrolle vermeiden? 01:19:00 – Erleichterungen bei der Kennzeichnung von künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen und analogen Deepfakes. 01:21:20 – Muss jemand, der fremde ungekennzeichnete Deepfakes oder Texte verbreitet, die KI-Kennzeichnung nachholen? Dürfen KI-Kennzeichnungen entfernt werden? 01:27:00 – Wann, wo und mit welchem Inhalt muss die KI-Kennzeichnung umgesetzt werden? Müssen die von der EU vorgeschlagenen Hinweise verwendet werden? 01:34:00 – Bußgelder und Abmahnungen, was droht bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten des AI Acts? Weiterführende Links: „Praktischer Ratgeber zum AI Act 2026: Deepfakes und KI-Texte richtig kennzeichnen“ von Dr. Schwenke. Definition Deepfake im Artikel 3 Nr. 60 KI-Verordnung (AI Act). Die besprochnenen Kennezichnungspflichten im Artikel 50 Abs. 1 bis 5 KI-Verordnung (AI Act). Leitlinien der EU zu Transparenzpflichten. Verhaltenskodex der EU zur Transparenz von KI-generierten Inhalten. Icon-Vorschläge der EU. Der Beitrag KI-Kennzeichnungspflichten – Rechtsbelehrung 150 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • July 21 · 1 hr 30 min

    BigTech vor Gericht – Rechtsbelehrung 149

    Ein gesperrtes Konto, eine aus dem Store geworfene App, über Nacht halbierte Reichweite. Wer von einer Entscheidung eines BigTech-Konzerns, wie Google, Apple oder Meta betroffen ist, fragt sich, ob man dagegen überhaupt vorgehen kann. Die Antwort lautet ja, aber der Weg dorthin ist lang, teuer und voller Hürden. Wie man all diese Hürden umschifft und Recht bekommt, besprechen wir mit Rechtsanwalt Dr. Christopher Unseld, der Onlinekonzernen regelmäßig vor Gericht begegnet. Es geht um abschreckend hohe Kosten, Zustellung von Klagen sowie Ablauf von Gerichtsverhandlungen und die Frage, wann eine marktbeherrschende Stellung missbraucht wird. Dazu wollen wir ebenfalls wissen, ob auch die schleichende Verschlechterung von Plattformen, Enshittification bezeichnet, ebenfalls eine Art des Machtbissbrauchs ist. Dr. Christopher Unseld ist Rechtsanwalt bei Hausfeld in Berlin (Website, LinkedIn). Er berät im europäischen und deutschen Kartellrecht sowie in komplexen Schadensersatzprozessen und Kartellschadensersatzverfahren. Er vertritt Unternehmen in Einzelverfahren ebenso wie Gruppen von Geschädigten im Wege des kollektiven Rechtsschutzes und führt einstweilige Rechtsschutzverfahren im Kartellrecht, insbesondere gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, etwa in Kontosperrungsfällen. Daneben engagiert er sich in der Juristenausbildung und leitet Arbeitsgemeinschaften zum Zivilrecht am Kammergericht Berlin. Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Unseld für die Einblicke hinter die Kulissen und wünschen Euch viel Vergnügen beim Hören! Kapitelmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Christopher Unseld. 00:03:00 – Wie kann man BigTech verklagen und warum ist das besonders teuer? 00:13:00 – Wann liegt ein Missbrauch der Marktmacht vor? 00:17:30 – Ist Enshittification ein Ausfluss der Marktmacht? 00:21:30 – Aus welchen Gründen werden Verfahren gegen Google und Co. angestrengt? 00:27:00 – Wie erreicht man die Unternehmen und wie stellt man ihnen eine Klage zu? 00:41:00 – Wie lassen sich Grundsatzentscheidungen vor den höchsten Gerichten erreichen und können die BigTech-Konzerne das verhindern? 00:51:00 – Kann man nach einem Gerichtsverfahren weiter mit dem BigTech-Konzern zusammenarbeiten? 00:55:00 – Wie läuft ein Gerichtsverfahren in der Praxis ab? 01:07:00 – Wie fühlt man sich nach einem Verfahren gegen ein BigTech-Unternehmen? 01:22:50 – Wie ließen sich die Verfahren beschleunigen und kann KI eine Lösung sein? Weiterführende Links Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117 Sperren, Löschen, Faxen – Rechtsbelehrung 105 Facebook, WhatsApp und Macht der Plattformen – Rechtsbelehrung Folge 87 Kartellrecht, Marktmacht und Facebook – Rechtsbelehrung Folge 53 (Jura-Podcast)Virtual Reality, LG München I, Urteil vom 28.05.2026, 26 O 869/26 – Google haftet für falsche KI-Übersichten Der Beitrag BigTech vor Gericht – Rechtsbelehrung 149 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • June 22 · 1 hr 11 min

    KI-Waffen – Rechtsbelehrung 148

    Hätte der Terminator juristisch verhindert werden können? Mit dieser Frage steigen wir in ein Thema ein, das längst keine Science-Fiction mehr ist. Denn wenn Krisen und Kriege eines beschleunigen, dann die Entwicklung neuer Kriegstechnologien, und dazu gehört heute auch Künstliche Intelligenz. KI-Waffen und autonome Waffensysteme sind dabei nur die vorläufig letzte Stufe einer langen Linie. Vom Mittelalter über die Schusswaffe bis zum Kampfflugzeug hat sich die Distanz zwischen Mensch und Schlachtfeld immer weiter vergrößert. Die Entscheidung über Leben und Tod an eine Maschine zu delegieren, ist insofern die konsequente, aber rechtlich wie ethisch hochbrisante Fortsetzung dieser Entwicklung. Gemeinsam mit unserem Gast Nils Biedermann klären wir, was autonome Waffensysteme überhaupt ausmacht, ob es sie bereits gibt und wo das Völkerrecht beim Einsatz von KI im Krieg Grenzen zieht. Wir sprechen über die menschliche Kontrolle (Human in, on und out of the loop), über die Verantwortung für maschinell begangene Verbrechen, über die Anwendbarkeit des AI Act und darüber, ob der Einsatz von KI-Waffen mit der Menschenwürde vereinbar ist. Wir bedanken uns herzlichst für den Besuch und den spannnenden, wenn auch beängstigenden Blick in die Entwicklung von KI-Waffen. Euch wünschen wir viel Spaß beim Hören und freuen uns auf Eure Kommentare! Nils Biedermann, LL.M., LL.M. (LinkedIn), trägt zwei Masterabschlüsse, einen im Medienrecht und in der Medienwirtschaft, den anderen in der Rechtsinformatik. Beruflich befasst er sich mit Datenschutz, KI-Compliance, Cybersecurity, Digital Economy und Telekommunikation. Sein Forschungsinteresse gilt der rechtlichen Einordnung von KI im militärischen Kontext. Er ist Autor des Beitrags „KI-gestützte autonome Waffensysteme, Überblick und rechtliche Einordnung“ in der ersten Ausgabe der Zeitschrift Rüstung, Sicherheit & Recht (RüSiR). Kapitelmarken 00:00:00 – Einstieg ins Thema und Vorstellung des Gastes Nils Biedermann. 00:05:00 – Verbotene Waffensysteme. 00:09:35 – Was sind autonome Waffensysteme (Human in/on/out of the loop)? 00:15:45 – Gibt es solche vollautonomen Systeme bereits? 00:18:45 – Müssen autonome Waffensysteme tödlich sein, um als solche zu gelten? 00:21:00 – Wie sieht der internationale Konsens über den Einsatz autonomer KI-Waffen aus und wie wird er überprüft? 00:35:00 – Ist es erforderlich, dass ein Mensch ein KI-System kontrolliert? 00:37:15 – Ist es praktisch realistisch und möglich, autonome Waffensysteme zu verbieten? 00:42:00 – Wer ist für die von der KI begangenen Verbrechen verantwortlich? 00:50:00 – Senkt der Einsatz von KI die Hemmschwelle, andere Menschen zu töten? 00:53:00 – Ist der AI Act (die KI-Verordnung) auf KI-Waffen anwendbar? 00:54:00 – In welche Richtung entwickelt sich die Bundeswehr und was steht im Konzeptionspapier des Bundesverteidigungsministeriums? 00:57:45 – Widerspricht der Einsatz von KI-Waffen nicht der Menschenwürde? 01:01:00 – Wie sieht die künftige Entwicklung aus? 00:08:45 – Butlerian Jihad. Der Beitrag KI-Waffen – Rechtsbelehrung 148 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • May 30 · 1 hr 9 min

    Kraftwerk, KI und Knöllchen – Obiter Dictum 19

    Wie immer bringt auch dieses Obiter Dictum einen bunten Strauß an Themen für euch mit. Wir gehen wie immer auf euer Feedback zu den letzten drei Folgen ein, von Star-Trek-Recht über Klima- und Umweltklagen bis zum Social-Media-Verbot für Minderjährige. Im Anschluss schauen wir uns an, wie KI sich immer stärker im Rechtsleben breitmacht und was das für Justiz, Beratung und Mandantschaft bedeutet. Außerdem widmen wir uns einer Entscheidung des EuGH im Verfahren Kraftwerk vs. Moses Pelham. In dem über 20 Jahre andauernden Verfahren hat der EuGH eine grundlegende Entscheidung zu Sampling, Pastiches und Memes gefällt, die, jedoch weiterhin einiges zur Interpretation offenlässt. Ein weiteres Thema sind die zunehmenden Bußgeld für Dashcams in Autos, die entgegen der landläufigen Meinung, nicht vom BGH pauschal erlaubt wurden. In eigener Sache geht es um die von Marcus betriebene Podcast-Instanz bei Mastodon, die Unterstützung benötigt, beziehungsweise Marcus als deren Betreiber. Unterstützen könnt ihr über: Steady, Paypal oder Banküberweisung: Marcus Richter, Bank: Vivid, IBAN: DE53 2022 0800 0027 7679 88. Zum Abschluss beantworten wir die private Frage und rufen euch auf, uns neue Fragen, gerne auch herausfordernder Natur, zuzusenden. Wir sind schon gespannt und wünschen euch bis dahin viel Vergnügen beim Hören! Zeitmarken 00:00:00 – Feedback zur Folge „Star-Trek-Recht“. 00:12:00 – Feedback zur Folge „Klima- und Umweltklagen“. 00:20:40 – Feedback zur Folge „Social-Media-Verbot für Minderjährige“. 00:28:00 – Wie sich KI im Rechtsleben breitmacht. 00:43:00 – Moses Pelham, Pastiches beim Sampling und Memes: die EuGH-Entscheidung. 00:54:45 – Bußgeldtabelle für Datenschutzverstöße mit Dashcams. 00:58:45 – Werbung in eigener Sache: Marcus Richters Podcastdienste, die Finanzierung von podcasts.social und sich selbst googeln. 01:04:00 – Die private Frage und Aufruf, uns Fragen für das Format „Two Truths and a Lie“ zuzusenden. Links zur Folge Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112. Dashcams, Tesla und die Zulässigkeit mobiler Videoüberwachung – Rechtsbelehrung 91. Uploadfilter & Urheberrechtsreform 2021 – Rechtsbelehrung 96. „Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess“, BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17. KI-Schrift­sät­ze ner­ven – und stär­ken den Rechts­staat – von RA To­bi­as Voß­berg vie beck-aktuell. „Ein Pastiche umfasst den Dialog mit dem Werk“ – von Greta Sparzynski und Tarmio Frei bei Legal Tribune Online. Video: Kraftwerk – Metall auf Metall. Video: Sabrina Setlur – Nur Mir. Der Beitrag Kraftwerk, KI und Knöllchen – Obiter Dictum 19 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • May 6 · 1 hr 26 min

    Star-Trek-Recht – Rechtsbelehrung 147

    Nachdem wir rechtlich bereits im Erdorbit unterwegs waren, reisen wir in dieser Episode noch weiter hinaus und erschließen die Rechtsordnung der Vereinigten Föderation der Planeten aus dem Star-Trek-Universum. Als kundigen Guide haben wir Dr. Jens Ambrock eingeladen, dessen Buch „Das Recht der unendlichen Weiten. Gesetze und Direktiven im Star-Trek-Universum“ im April 2026 beim dfv erschienen ist. Dafür hat Dr. Ambrock, im Hauptberuf Datenschutzjurist beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, alle zwölf Fernsehserien, dreizehn Kinofilme und zahlreiche Romane ausgewertet. Wir finden das faszinierend und fragen zum Einstieg nach, wie er auf die Idee kam, ein juristisch fundiertes Fachbuch über fiktives Recht zu schreiben. Anschließend diskutieren wir die rechtlichen Grundpfeiler von Star Trek, etwa die Staatsform der Föderation, die Oberste Direktive sowie die Frage, wie sich ein Rechtssystem verändert, wenn Geld als Streitgegenstand und Sanktionsmittel wegfällt. Dr. Jens Ambrock (LinkedIn, Mastodon, Instagram) ist Leitender Regierungsdirektor beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Lehrbeauftragter an der Universität Kiel und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu DSGVO, Data Act und KI-Verordnung. In seinem im April 2026 beim Verlag dfv erschienenen Buch „Das Recht der unendlichen Weiten – Gesetze und Direktiven im Star Trek Universum“ legt er die erste systematische Darstellung der Rechtsordnung der Vereinigten Föderation der Planeten vor. Es zeigt sich schnell, dass viele Fragen, die in der Sternenflotte verhandelt werden, näher an unserer Gegenwart liegen, als es das 24. Jahrhundert vermuten lässt. Im Zeitalter von KI, Genetik und Neurotechnologien erscheinen die Rechtsfähigkeit von Androiden, genetische Verbesserungen und Telepathie als Eingriff in die Privatsphäre gar nicht mehr so fern. Wir bedanken uns herzlich bei Jens Ambrock für die unterhaltsamen Einblicke in eines der sicherlich ungewöhnlichsten Rechtsgebiete und empfehlen sein Buch allen, die Recht und Star Trek gleichermaßen schätzen. Für diese Zielgruppe ist es aber ohnehin ein Pflichtkauf. Viel Vergnügen beim Hören und wir freuen uns wie immer auf eure Kommentare! Zeitmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes. 0:04:00 – Wie kommt man dazu, ein Buch zum Thema Star Trek zu schreiben? 00:09:30 – Was ist für ein rechtliches Staatsgebilde ist die Föderation der Vereinigten Planeten? 00:18:30 – Was besagt die Oberste Direktive, was ist ihr Gehalt und wie verbindlich ist sie tatsächlich? 00:30:30 – Hat das Fehlen von Geld einen Einfluss auf das Rechtssystem in Star Trek? 00:36:30 – Wie geht man in einer weiterentwickelten Gesellschaft mit Kriminellen um? 00:44:00 – Gibt es in der Star-Trek-Welt überhaupt Juristinnen und Juristen? 00:46:00 – KI-Recht und Robotik der Zukunft und wann eine Lebensform eigene Rechten erhält. 01:00:30 – Existieren Datenschutz und Privatsphäre in einer Welt, in der Gedanken und Empathie von Menschen telepathisch ausgelesen und Personen überall geortet werden können? 01:12:00 – Gibt es Urheberrechte in Star Trek, und welcher Charakter wäre der beste Richter? 01:17:30 – Welche Folgen sollte man aus juristischer Sicht unbedingt gesehen haben? Der Beitrag Star-Trek-Recht – Rechtsbelehrung 147 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • April 2 · 1 hr 10 min

    Klima- und Umweltklagen – Rechtsbelehrung 146

    Im Jahr 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Beschluss das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig. Die Entscheidung machte weltweit Schlagzeilen und etablierte einen neuen Gedanken: Klimaschutz ist kein abstraktes politisches Ziel, sondern dient auch dem Schutz der durch das Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte der Menschen und Bürger. Der Klima-Beschluss und seine Begründung Doch was genau hat das BVerfG entschieden, und welche Auswirkungen hatte der Beschluss am Ende? Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, dessen Ansichten in seiner Habilitationsschrift die Entscheidung des BVerfG maßgeblich prägten. Mit Prof. Ekardt sprechen wir u.a. darüber, wie die Verfassungsbeschwerde zustande kam und welche Rolle der im Grundgesetz verankerte Schutz natürlicher Lebensgrundlagen gem. Art. 20a GG spielte (Spoiler: erstaunlich wenig). Doppelte Freiheitsgefährdung durch die Klimarkrise Entscheidend war vielmehr ein Gedanke, den Prof. Ekardt maßgeblich entwickelt hat, die sogenannte doppelte Freiheitsgefährdung. Die Idee dahinter ist, dass unsere Freiheitsrechte, also das Recht, selbstbestimmt zu leben, durch den menschengemachte Klimakatastrophe gleich auf zwei Wegen bedroht werden. Erstens direkt, weil die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen unsere Entfaltungsmöglichkeiten einschränkt. Und zweitens indirekt, weil ein zu langes Abwarten dazu führt, dass der Staat irgendwann drastische Maßnahmen ergreifen muss – mit dem Risiko, dass dabei autoritäre Strukturen entstehen. Unser Gast: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. ist apl. Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock sowie Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin. Seit 2013 ist er zudem ehrenamtlicher Landesvorsitzender des BUND Sachsen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Recht, Ethik, Politik und Transformationsbedingungen der Nachhaltigkeit. Er war maßgeblich an der erfolgreichen Klimaklage vor dem BVerfG 2021 beteiligt, in der das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und die 1,5-Grad-Grenze als verfassungsrechtlich bindend eingestuft wurde. 2024 folgte eine weitere Klimaklage sowie, weltweit erstmalig, eine Biodiversitätsklage gegen Bundesregierung und Bundestag. Zu seinen wichtigsten Publikationen zählen „Theorie der Nachhaltigkeit“ (4. Aufl., Nomos), „Sustainability“ (2. Aufl., Springer) und „Postfossile Freiheit: Warum Demokratie, Umweltschutz, Wohlstand und Frieden nur gemeinsam gelingen“ (Bonifatius). Darüber hinaus diskutieren wir, wie sich der Klimawandel als Ursache künftiger Schäden rechtlich nachweisen lässt, welche internationalen Auswirkungen der Klimabeschluss bis hin zu EGMR und IGH entfaltet hat und warum der Klimawandel nicht das einzige Umweltproblem ist, das verfassungsrechtlich eingeklagt wird. Schließlich stellen wir die Frage, ob man direkt gegen die fossile Industrie klagen kann und ob die Natur selbst eigene Rechte haben sollte, die sie vor Gericht geltend machen könnte. Wir bedanken uns herzlich bei Prof. Ekardt für die spannenden Einblicke in die Welt des Klimaschutzrechts und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören! Kapitelmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Prof. Felix Ekardt. 00:03:00 – Wie kam der erste Klima-Beschluss des BVerfG zustande und warum ist Klimaschutz eine Voraussetzung der Freiheit? 00:15:00 – Welche Verbände und Personen waren an der Verfassungsbeschwerde beteiligt und spielt es eine Rolle, wer klagt? 00:19:30 – Welche Rolle spielte Art. 20a GG und die doppelte Freiheitsgefährdung: Zerstörung physischer Lebensgrundlagen und autoritäre Strukturen durch die Dringlichkeit der Maßnahmen. 00:25:00 – Wie lässt sich nachweisen, dass der Klimawandel für künftige Schäden kausal ist und wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet? 00:32:00 – Welche nationalen und internationalen Auswirkungen hatte der Klima-Beschluss des BVerfG – bis hin zu EGMR und IGH? 00:41:00 – Klimawandel ist nicht das einzige Umweltproblem: Verfassungsbeschwerde auf mehr Biodiversität. 00:48:00 – Welches Gewicht kann der Klimaschutz im Klagewege haben, wenn die Politik sich nicht an die Ergebnisse hält? 00:54:00 – Kann man auf Grundlage des Klimaschutzes direkt gegen die fossile Industrie klagen? 00:59:00 – Hat die Natur eigene Rechte, die sie einklagen könnte? Besprochene Urteile: Der Klima-Beschluss des BVerfG (BVerfG, 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20). Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde. LG Erfurt zu „Rechten der Natur“ (8 O 836/22, 17.10.2024). DUH v. Bundesregierung – Klimaschutzprogramm (BVerwG, Urt. v. 29.01.2026, Az. 7 C 6.24). Verein KlimaSeniorinnen Schweiz v. Schweiz (EGMR, 09.04.2024 – 53600/20). Der Beitrag Klima- und Umweltklagen – Rechtsbelehrung 146 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • March 11 · 1 hr 32 min

    Social Media Verbot – Rechtsbelehrung 145

    Kaum ein netzpolitisches Vorhaben wird derzeit so kontrovers diskutiert wie ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Stephan Dreyer, Senior Researcher für Medienrecht und Media Governance am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI), ordnen wir ein, wo der Gesetzgebungsprozess steht, welche Altersgrenzen im Raum stehen und welche Grundrechte, insbesondere die der Heranwachsenden selbst, durch ein solches Verbot betroffen wären. Dabei zeigt sich schnell, dass die Debatte weit über den Jugendschutz hinausgeht. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Deutschland angesichts des EU-Plattformrechts (Digital Services Act) und des Herkunftslandprinzips überhaupt ein eigenständiges Verbot erlassen darf. Spannend ist auch die Frage der praktischen Umsetzbarkeit. Hier geht es um Altersverifikationssysteme, dem Einsatz des EU-Identity-Wallet und die provokanten These, dass ein Verbot den Plattformen vielleicht sogar gelegen kommen könnte. Dr. Stephan Dreyer (Leibniz-HBI, Bluesky) ist Senior Researcher für Medienrecht und Media Governance am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) in Hamburg. Er forscht zu regulatorischen Fragen medienvermittelter Kommunikation, insbesondere zu algorithmengesteuerten Informationsflüssen und automatisierten Entscheidungssystemen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Schnittbereich von Jugendschutz und Datenschutz. Stephan Dreyer ist zudem juristischer Sprecher des Beschwerdeausschusses der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Jugendschutz-Sachverständiger bei der USK und Kuratoriumsmitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Leseempfehlung: Die Hürden eines Social-Media-Verbots in Deutschland – Leibniz Institut für Medienforschung. Wir bedanken uns herzlichst bei unserem Gast für die Anschaulichen Erläuterungen, wünschen Euch viel Spaß beim Hören und freuen uns auf Eure Kommentare! Kapitelmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes. 00:03:50 – An welchem Punkt im Gesetzgebungsprozess befinden wir uns und welche Altersgrenzen werden vorgeschlagen? 00:14:00 – Mit welcher Begründung kann das Verbot gerechtfertigt werden und wessen Grundrechte werden durch ein Social-Media-Verbot eingeschränkt? 00:19:00 – Rechtfertigen die Inhalts-, Nutzungs- und Interaktionsrisiken die Einschränkungen? 00:25:00 – Anspruch der Heranwachsenden auf digitale Teilhabe und die Schwierigkeit einer verhältnismäßigen Einschränkung. 00:34:00 – DSA (Gesetz über digitale Dienste) und die Frage, ob Deutschland überhaupt ein Social-Media-Verbot erlassen könnte. 00:38:00 – Was genau ist unter den sozialen Medien zu verstehen, die verboten werden sollen? 00:41:00 – Symbolgesetzgebung und deren Auswirkung auf das EU-Recht. 00:49:00 – Welche Bestrebungen gibt es auf der EU-Ebene? 00:50:00 – Wie soll das Social-Media-Verbot praktisch umgesetzt werden und die Vielfalt möglicher Altersverifikationssysteme. 00:57:00 – Ist die EU-Identity-Wallet eine technische Lösung für sichere Altersverifikation und Kollateralschäden für erwachsene Nutzer? 01:06:00 – Kann das Verbot nicht ohnehin einfach umgangen werden? 01:10:00 – Ist das Social-Media-Verbot für die Plattformen sogar von Vorteil, weil sie auf Schutzmaßnahmen für Minderjährige künftig verzichten könnten? 01:23:00 – Ist es womöglich nur eine rein politische Debatte, die nach der Wahlphase sich auflösen wird? 01:26:00 – Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die suchtmachenden Effekte von algorithmischen Plattformen generell angegangen werden? Der Beitrag Social Media Verbot – Rechtsbelehrung 145 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • March 6 · 1 hr 19 min

    Dark Patterns im Fitnessstudio – Obiter Dictum 18/1

    In dieser Folge geht es um Kraftsport, Körpergefühl, und Kopplungsverbote im Fitnessstudio. Außerdem hadern wir mit Spotify, wünschen uns mehr digitale Selbstbestimmung und erklären, warum uns Mastodon begeistert. Dazu gibt es unser Feedback auf eure Kommentare und wir wünschen euch wie immer viel Vergnügen beim Hören! Zeitmarken 00:02:00 – Warum wir nicht über das Polizeigesetz sprachen. 00:06:00 – Kopplungsverbote und Dark Patterns im Fitnessstudio. 00:25:00 – Eure Reaktionen auf die letzten Episoden. 00:27:00 – Spotify-Ärger und der digitale Unabhängigkeitstag. 00:35:00 – Mastodon: Warum wir begeistert sind. 00:45:00 – Social-Media-Sucht – Zwischen Selbstbestimmung und Algorithmen. 00:52:00 – Vereinsrecht: Trockener Stoff oder unterschätztes Thema? 00:57:00 – Digitaler Omnibus, Euer Feedback & Antworten auf Eure Fragen. Der Beitrag Dark Patterns im Fitnessstudio – Obiter Dictum 18/1 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • March 6 · 1 hr 20 min

    Aus der Podcastwerkstatt – Obiter Dictum 18/2

    n dieser Episode der Rechtsbelehrung sprechen wir über das Podcasterdasein und darüber, wie wir Podcasts aufnehmen. Damit es aber nicht einseitig wird, begrüßen wir als Gäste Michael Rohrlich und Marc Oliver Thoma vom Podcast Risikobasierter Ansatz (Apple Podcasts) (YouTube-Kanal), die wiederum von ihrem Podcast „Risikobasierter Ansatz“ erzählen. Wir sprechen darüber, wann eigentlich alles gesagt ist, wie viel Vorbereitung drinsteckt, wie wir Zuständigkeiten aufteilen, und wie wir mit dem inneren Perfektionisten umgehen, wenn eine Aufnahme nicht so geworden ist, wie wir sie uns vorgestellt haben. Rechtsanwalt Michael Rohrlich (LinkedIn) gehört der ”Generation C64” an und ist als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten E-Commerce, Datenschutz und KI sowie Fachautor, als Video-Trainer (u.a. für LinkedIn Learning) und Referent tätig. Marc-Oliver Thoma (LinkedIn) ist ebenfalls “Generation C64” aber noch etwas mehr der Nerd. Er studierte an der Technischen Redaktion an der RWTH-Aachen und ist als Trainer, Berater und Coach für KI, Datenschutz und Digitalisierunge, Video-Trainer für LinkedIn Learning, DSB für KMUs tätig. Entsprechend euren Wünschen widmen wir uns auch ausführlich dem technischen Setup: Software, Hardware, Interfaces, DAWs – es wird nerdig, es fallen viele Namen, und wer schon immer wissen wollte, womit ein mit Liebe produzierter Podcast entsteht, sollte hier besonders genau hinhören. Außerdem, wie gehen wir mit Feedback um, was wünschen wir uns für die Zukunft und wohin geht die Reise, wenn Audio, Video und virtuelle Personas immer stärker zusammenwachsen? Herzlichen Dank an Michael und Marc Oliver für ihren Besuch und wir wünschen Euch viel Spaß beim Zuhören! Zeitmarken 00:00:00 – Intro & Gäste. 00:08:00 – Wie alles begann. 00:12:30 – Wann ist alles gesagt? 00:15:30 – Wie viel Vorbereitung steckt dahinter? 00:19:00 – Von der Idee zum fertigen Podcast: Wer macht was? 00:25:00 – Der versteckte Zeitfresser Podcast. 00:28:00 – Wie perfektionistisch darf (muss?) man sein? 00:30:00 – Podcast als Visitenkarte. 00:33:30 – Alleine podcasten – eine echte Alternative? 00:39:30 – Woher kommen die Ideen? 00:46:00 – Unser Tech-Setup: Software, Hardware & jede Menge Name-Dropping. 00:59:00 – Feedback: Was kommt rein, was nehmen wir mit? 01:03:30 – Was wir uns für die Zukunft wünschen. 01:09:00 – Audio vs. Video: Wo liegen die Unterschiede wirklich? 01:17:00 – Podcasting mit virtuellen Personas – Zukunft oder Gimmick? Der Beitrag Aus der Podcastwerkstatt – Obiter Dictum 18/2 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • February 2 · 1 hr 21 min

    EU-Pläne: KI statt Datenschutz? – Rechtsbelehrung 144

    In dieser Episode steht ein derzeit viel diskutiertes Vorhaben der EU im Mittelpunkt, der sogenannte „digitale Omnibus“. Das, zumindest erklärte, Ziel der so benannten Gesetzesinitiative der EU-Kommission ist es, zentrale Regelungen des digitalen Rechts, insbesondere die DSGVO und den AI Act, zu vereinfachen und Unternehmen zu entlasten. Anders formuliert: Der Datenschutz soll dereguliert, also zulasten der Verbraucher aufgeweicht werden. Was nach Bürokratieabbau klingt, erweist sich bei näherer Betrachtung als tiefgreifender Eingriff mit erheblichen Folgen für den Datenschutz. Gemeinsam mit unserer Gästin, Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz, ordnen wir daher ein, was unter dem digitalen Omnibus zu verstehen ist und welche Bereiche des digitalen Rechts konkret verändert werden sollen. Elisabeth Niekrenz (LinkedIn, Bluesky) ist Rechtsanwältin bei Spirit Legal in Leipzig und auf Datenschutzrecht spezialisiert. Seit 2021 setzt sie sich insbesondere gerichtlich für Schadenersatz bei Datenschutzverletzungen ein und engagiert sich gegen exzessives Onlinetracking sowie biometrische Prüfungsüberwachung. Sie berät Unternehmen und öffentliche Stellen zur datenschutzkonformen Gestaltung von Prozessen. Zuvor war sie politische Referentin bei der Digitale Gesellschaft e. V., der sie weiterhin als Mitglied verbunden ist. Elisabeth Niekrenz studierte Rechtswissenschaft in Leipzig mit interdisziplinären Schwerpunkten und ist Jurymitglied der BigBrotherAwards. Lockerung der Dokumentationspflichten Zunächst geht es um die Einführung der neuen Unternehmensgröße „Small & Midcaps“ und die Frage, für welche Unternehmen Pflichten wie die Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten künftig entfallen sollen und ob diese Entlastung nicht sogar zum Nachteil kleinerer Unternehmen werden könnte. Einschränkung der Definition personenbezogener Daten Ein weiterer Vorschlag ist pseudonyme Daten künftig häufiger als anonyme Daten einzustufen. Dies könnte datengetriebenen Geschäftsmodellen entgegenkommen, zugleich aber den Schutz der Betroffenen deutlich schwächen. KI-Training mit personenbezogenen Daten Zentral ist außerdem die geplante Erleichterung beim Training Künstlicher Intelligenz. Künftig soll die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich besonderer Kategorien wie Gesundheits-, Religions- oder Sexualdaten, auch ohne Einwilligung der betroffenen Personen auf Grundlage berechtigter Interessen möglich sein. Cookies, Banner und Transparenz Auch die vorgesehenen Änderungen bei der Cookie-Regulierung werden eingeordnet. Die entscheidende Frage lautet, führt der digitale Omnibus tatsächlich zu weniger Cookie-Bannern oder lediglich zu Vorteilen für die Marketingbranche?? Fazit und Ausblick Das Fazit der Folge fällt deutlich aus: Der digitale Omnibus verspricht Vereinfachung, bringt aber erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich. Statt klarer und konsistenter Regeln drohen neue Abgrenzungsfragen, Verschiebungen zulasten des Datenschutzes und eine spürbare Schwächung bewährter Schutzmechanismen zugunsten von Tech-Konzernen. Zeitmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und Begrüßung der Gästin 00:02:30 – Was ist der digitale Omnibus und welche Bereiche des digitalen Rechts sollen verändert werden? 00:08:30 – Wer fällt unter die neue Unternehmensgröße „Small & Midcaps“ und für wen soll die Pflicht zur Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten entfallen? 00:15:30 – Was ist ein „hohes Risiko“ im Sinne der DSGVO und des AI Acts? 00:27:00 – Übergang und Einordnung der geplanten Reformansätze 00:28:00 – Änderungen bei der Definition personenbezogener Daten: Kein Personenbezug mehr bei pseudonymen Daten? 00:41:00 – Nachteile für Verbraucher, Vorteile für die Marketingbranche? Auswirkungen einer Einschränkung des Personenbezugs 00:49:00 – KI-Training mit personenbezogenen Daten: Verarbeitung auch ohne Einwilligung auf Grundlage berechtigter Interessen – einschließlich besonderer Kategorien 01:01:00 – Neue Regeln für die Cookie-Setzung: Gibt es künftig weniger Cookie-Banner? 01:07:00 – Fazit: Der digitale Omnibus als „Verkehrsunfall mit einem betrunkenen Fahrer“ 01:17:00 – Aktueller Stand des digitalen Omnibus: Wann ist mit den Änderungen zu rechnen? Links und Urteile zum Thema Throwing your rights under the Omnibus – How the EU’s reform agenda threatens to erase a decade of digital rights – Vortrag von Thomas Lohninger and Ralf Bendrath beim 39C3. EuGH, 04.09.2025 - C-413/23 P – Zum Personenbezug pseudonymer Daten. Meta darf Nut­zer­daten für das KI-Trai­ning ver­wenden – Artikel ´von David Wasilewski zu OLG Köln (Besch. v. 23.05.2025, Az. 15 UKl. 2/25)) bei LTO. Der Beitrag EU-Pläne: KI statt Datenschutz? – Rechtsbelehrung 144 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • January 7 · 1 hr 33 min

    KI und Urheberrecht: Lizenz zum Kopieren? – Rechtsbelehrung 143

    In dieser Folge der Rechtsbelehrung geht es um das Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Umfang KI-Systeme fremde Bücher, Bilder, Fotografien, Videos und andere urheberrechtlich geschützte Werke zur Wissensgewinnung nutzen dürfen. Gemeint ist damit insbesondere das Training von KI-Modellen im Rahmen des sogenannten „Maschinellen Lernens„. Text- und Data-Mining als urheberrechtliche Schranke Rechtsgrundlage hierfür ist eine urheberrechtliche Ausnahmeregelung für sogenanntes „Text und Data Mining“ (TDM), die im Zuge der EU-Urheberrechtsreform 2019 eingeführt wurde. Während sich die öffentliche Debatte seinerzeit vor allem auf Uploadfilter konzentrierte, blieb diese Ausnahme für KI-Training weitgehend unbeachtet. Sie findet sich heute in § 44b (für jedermann) und § 60d (für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung) UrhG. Die Ausnahme erlaubt es KI-Anbietern grundsätzlich, urheberrechtlich geschützte Werke für Trainingszwecke zu nutzen. Bei kommerzieller Nutzung jedenfalls dann, wenn Rechteinhaber dieser Nutzung nicht wirksam widersprochen haben. Reichweite der Schranke und aktuelle Rechtsprechung Welche Reichweite diese Ausnahmeregel tatsächlich hat, wie ein solcher Nutzungsvorbehalt ausgestaltet sein muss und in welchem Umfang sich KI-Systeme analysierte Inhalte „merken“ dürfen, besprechen wir mit Joerg Heidrich, Rechtsanwalt und Justiziar des Heise Verlag. Anlass bieten unter anderem aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Frage des KI-Pre-Trainings mit urheberrechtlich geschützten Werken. Die Kanzlei von Joerg Heidrich war zudem auf Seiten des beklagten LAION e.V. beteiligt, das wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen beim Pre-Training von KI-Modellen von einem Fotografen verklagt wurde. In der Folge besprechen wir sowohl das zum LAION e.V. ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg als auch die Entscheidung des Landgerichts München I im Verfahren GEMA gegen OpenAI. Wir wünschen viel Vergnügen beim Hören und freuen uns über Kommentare und Diskussionen. Rechtsanwalt Joerg Heidrich (LinkedIn) ist Fachanwalt für IT-Recht sowie zertifizierter Datenschutz-, Compliance- und KI-Experte und berät bei Heidrich Rechtsanwälte umfassend zu Datenschutzrecht, IT-Sicherheit, IT-Compliance und KI-Regulierung. (ki-kanzlei.de – “Wir beraten in allen Bereichen rund um das Erstellen und die Nutzung von KI.”) Als langjähriger Justiziar des Heise Verlags, Lehrbeauftragter und Mitglied des Deutschen Presserats verbindet er praktische Unternehmensperspektiven mit fundierter juristischer Expertise. Er ist zudem als Autor, Referent und Podcaster („Auslegungssache“) weithin bekannt und engagiert sich in vielfältigen Fachgremien und gesellschaftlichen Initiativen wie beim Deutschen Presserat und als Wahlbeobachter der OSZE. Zeitmarken 00:00:00 – Begrüßung und Vorstellung des Themas sowie des Gastes. 00:05:00 – KI-Training: Was sind Trainingsdaten und wie werden sie genutzt?. 00:08:00 – Erlaubnis für Text- und Data-Mining nach §§ 44b und 60d UrhG – und wie sie nahezu unbemerkt ins Gesetz kam. 00:14:00 – Der „Nutzungsvorbehalt in maschinenlesbarer Form“ als Opt-out-Regelung für geschäftlich agierende Rechteinhaber. 00:20:00 – Wann ist ein Nutzungsvorbehalt maschinenlesbar und wer trägt die Beweislast? 00:36:30 – Vergütungspflicht für Urheber: Kommt eine gesetzliche Nachjustierung? 00:41:00 – Memorisierung: Inwieweit dürfen sich fremde Inhalte in KI-Modellen wiederfinden? (LG München I). 00:52:00 – Entscheidung des OLG Hamburg zum Pre-Training von KI mit Fotografien. 00:58:00 – Semantik und Syntax: Wie „nah dran“ darf die Vorstellung vom Original sein? 01:12:00 – Besteht die Text- und Data-Mining-Ausnahme den Drei-Stufen-Test? D.h. Werden die Interessen der Urheber ausreichend berücksichtigt? 01:18:00 – Kann man sich effektiv gegen Text- und Data-Mining wehren? 01:20:00 – Geht es in Wahrheit um eine Kränkung des Menschen als vermeintlich einziges kreatives Wesen? 01:25:00 – Können sich nur KI-Anbieter oder auch KI-Nutzer im Alltag auf die TDM-Schranke berufen? 01:27:00 – Praktischer Tipp: Umsetzung eines wirksamen Nutzungsvorbehalts ANgesprochene Urteile und Verfahren LAION e.v. KI-Pretraining – Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 10.12.2025, Az. 5 U 104/24. GEMA vs. OpenAI – Landgericht München I, Urteil vom 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24. Getty Images vs. Stability AI – High Court of Justice, Urteil vom 04.11.2025, Case No: IL-2023-000007 ([2025] EWHC 2863 (Ch)). Google Auto Suggest bzw. Auto Complete – BGH, 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12. Der Beitrag KI und Urheberrecht: Lizenz zum Kopieren? – Rechtsbelehrung 143 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • Dec 17, 2025 · 1 hr 15 min

    KI: Abschied von der Wirklichkeit? – Rechtsbelehrung 142

    Unser Gast Dr. Malte Engeler formuliert es zugespitzt: Künstliche Intelligenz (KI) produziert Aussagen, die sprachlich überzeugen, aber nicht unbedingt wahr sind. KI-Modelle lassen sich seiner Ansicht nach nur dann betreiben, wenn man sich von Vorstellungen wie Richtigkeit und Wirklichkeit verabschiedet. Diese Einschätzung ist weniger Provokation als Beschreibung eines technischen Zustands, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Campact e.V. vs. X.AI Unser Ausgangspunkt ist die Entscheidung im Verfahren Campact vs. X, in der sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzen musste, wem KI-generierte Aussagen rechtlich zuzurechnen sind und ob sich Plattformen durch technische oder rechtliche Konstruktionen der Verantwortung entziehen können. Konkret ging es um den Chat-Bot Grok auf Elon Musks Plattform X. Glaubwürdigkeit trotz „Halluzination“ KI-Chatbots unterscheiden sich von klassischen Informationsdiensten dadurch, dass sie nicht lediglich Inhalte auffinden oder ordnen, sondern eigenständig formulieren. Ihre „menschlich“ wirkende Ausgabe verstärkt das Vertrauen der Nutzer und verschiebt damit die rechtliche Bewertung. Begriffe wie „Halluzination“ oder „Konfabulation“ (Buch von Katharina Zweig) verdecken dabei eher das eigentliche Problem – KI-Systeme haben keinen Bezug zur Wirklichkeit, sondern erzeugen Wahrscheinlichkeitsaussagen, die unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt in der realen Welt plausibel erscheinen können. Folgen unwahrer KI-Aussagen Vor diesem Hintergrund diskutieren wir die rechtlichen Folgen unwahrer KI-Aussagen. Kann ein KI-Output Persönlichkeitsrechte verletzen, und wenn ja, wessen Verhalten ist maßgeblich, das des Anbieters, des Nutzers oder der Plattform? Die Folge schließt mit einem Blick auf Datenschutz, Berichtigungsansprüche und die offene Frage, ob das Recht künftig nicht nur KI-Systeme regulieren muss, sondern auch die ausgeprägte Gutgläubigkeit der Menschen, die ihnen gegenübertreten. Als Gast begrüßen wir Dr. Malte Engeler. Er ist promovierter Jurist und war bisher für eine Datenschutzaufsichtsbehörde und als Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht tätig. Aktuell ist er im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätig. Er ist Mitbegründer des digitalpolitischen Denkkollektivs „Strukturelle Integrität“ und spricht im Podcast in rein privater Rolle. Mastodon, Web, LinkedIn. Wir bedanken uns bei unserem Gast für die klaren Worte und die anschaulichen Erläuterungen, wünschen viel Vergnügen beim Hören und freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema KI und Wahrheit. Zeitmarken / Kapitelübersicht 00:00:00 – Vorstellung des Gastes und Einführung ins Thema. 00:03:53 – „Campact vs. X“: Entscheidung des LG zu Aussagen eines KI-Bots. 00:15:00 – Kann die Haftung für KI-Chatbots wirksam ausgeschlossen werden? 00:21:00 – Macht es rechtlich einen Unterschied, dass KI-Output als „menschlich“ wahrgenommen wird? 00:24:00 – Halluzinationen vs. Konfabulationen: Sind diese Begriffe zutreffend – und haben KIs überhaupt einen Wirklichkeitsbezug? 00:28:00 – Rechtsfolgen unwahrer KI-Aussagen: Können KI-Systeme .(Unternehmens-)Persönlichkeitsrechte verletzen? 00:36:00 – KI als Werkzeug oder als „Täter“? Wer haftet? KI-System, sein Anbieter oder die KI-Nutzer? 00:37:00 – Vergleich mit der BGH-Rechtsprechung zur Google-Autocomplete-Funktion. 00:44:00 – Gilt die Campact-Entscheidung auch für andere Netzwerke und KI-Chatbots? 00:50:00 – Haftung von KI-Nutzern für die Weiterverbreitung unwahrer KI-Aussagen. 00:52:30 – Kann X der Entscheidung praktisch nachkommen oder sind Wiederholungen durch KI unvermeidbar? 00:57:30 – Datenschutz und KI: Personenbezogene Daten, Recht auf Berichtigung und praktische Umsetzbarkeit. 01:05:00 – Ausblick: Wie entwickelt sich KI-Recht weiter und lässt sich die Gutgläubigkeit von Menschen gegenüber KI verhindern? Einschlägige Veröffentlichungen und Vorträge von Dr. Malte Engeler zum Thema der Folge: Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 23.09.2025, K&R 2025, 804, zusammen mit Louis Rolfes. Unterlassungsansprüche bei der Erzeugung von ehrverletzenden Falschinformationen durch LLMs, Aufsatz in ZD 2024, 496, zusammen mit L. Rolfes. Datenschutzrechtliche Korrekturansprüche bei Erzeugung von Falschinformationen durch LLMs, Aufsatz in ZD 2024, 423, zusammen mit L. Rolfes. Fascist AI, Vortrag in der Reihe “Loops | New Practice” an der Technischen Universität Berlin, 03.07.2025, zusammen mit tante. KI nach dem Kapitalismus: Hat ChatGPT in der besseren neuen Welt einen Platz? Vortrag auf dem 38. Chaos Computer Congress, 29.12.2024, zusammen mit S. Sieron. Der Beitrag KI: Abschied von der Wirklichkeit? – Rechtsbelehrung 142 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • Dec 2, 2025 · 1 hr 4 min

    Kritiker, Hörerzahlen, Haarfarben und Therapie – Obiter Dictum 17

    Wer hätte gedacht, dass das Beamtenrecht so polarisierend wirken kann? Daher sprechen wir über Kritik, freuen uns über Hörerzahlen, lassen uns von der Vergangenheit einholen und blicken in die Zukunft. Viel Vergnügen beim Hören! Ich bin auf dem Sprung in den Urlaub, daher ist der Begleittext kürzer als sonst, aber das gibt es ohnehin alles zum Nachhören. Zeitmarken 00:00:00 – Beamtenkommentare und -kontroversen: Umgang mit negativen Kommentaren und die Frage, ob Stammtisch-Rants doch nicht das Schlechteste waren? Dazu Therapie und bunte Haare. 00:33:00 – Smartphone über Tasten sperren, um biometrische Erkennung zu blockieren. 00:35:00 – Gäste der Rechtsbelehrung in der Rechtsprechung (Dr. Marcus Wünschelbaum in „Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128“ und Dr. Christoph Engel-Bunsas in „Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138 )“. 00:37:00 – GEMA gegen OpenAI – Urteil und Einschränkungen der KI-Nutzung für Rechtsberatung? 00:50:30 – Unsere aktuellen Hörerzahlen. 00:56:00 – Die private Frage an die Podcaster. Der Beitrag Kritiker, Hörerzahlen, Haarfarben und Therapie – Obiter Dictum 17 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • Nov 4, 2025 · 1 hr 44 min

    Beamte haben Recht – Rechtsbelehrung 141

    Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland stehen im Beamtenverhältnis. Sie arbeiten in Verwaltungen, Schulen, Gerichten oder bei der Polizei. Damit prägt das Beamtentum nicht nur den öffentlichen Dienst, sondern idealerweise auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat. Doch was bedeutet das Beamtenverhältnis konkret? Welche Rechte, Pflichten und Grenzen gelten im Dienst und darüber hinaus? Und wie viel Neutralität, Loyalität und persönliche Freiheit verträgt dieses besondere Verhältnis zwischen Staat und Individuum? Um all diese Fragen geht es in der heutigen Episode, die sich ganz dem Thema „Beamtenrecht“ widmet. Aufgaben, Verantwortung und Disziplin Wir sprechen über die historischen Ursprünge und rechtlichen Grundlagen des Beamtentums, die Beamtenlaufbahn, über Pflichten, Verantwortung und Konsequenzen, von Entlassungsgründen bis zu disziplinarischen Maßnahmen bei Machtmissbrauch oder Korruption. Voraussetzungen und Eignung Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Zugangsvoraussetzungen und der persönlichen Eignung. Welche Rolle spielen charakterliche Zuverlässigkeit, politische Neutralität oder frühere Verfehlungen? Ebenso diskutieren wir gesellschaftliche Fragen, etwa, ob Beamte häufiger aus privilegierten Schichten stammen und wie stark der Servicegedanke im öffentlichen Dienst tatsächlich gelebt wird. Zwischen Loyalität und Privatleben Zum Schluss geht es um das Spannungsfeld zwischen Dienstpflicht und Privatsphäre. Welche Grenzen setzt das Beamtenrecht bei politischem Engagement, öffentlicher Kritik oder persönlichen Überzeugungen und wie lassen sich Familie und Beruf im Staatsdienst miteinander vereinbaren? Ist z.B. die Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextrem geltenden Partei ein Grund jemandem die Beamtenlaufbahn zu versagen? Unsere Gästin Zu Gast ist Sindy, Beamtin im höheren Dienst einer Bundesbehörde und dort in der Rechtsabteilung tätig. Sie ist privat bei uns zu Gast und bleibt anonym, warum, erfahrt Ihr in der Episode. Wir bedanken uns herzlich bei Sindy für den Besuch und die anschaulichen Einblicke in das Beamtenrecht und wünschen euch viel Vergnügen beim Hören! Viel Vergnügen beim Zuhören! 00:00:00 – Vorstellung der Gästin und des Themas. 00:04:30 – Warum gibt es Beamte, und seit wann existiert das Beamtentum? 00:10:00 – Was bedeutet der Beamtenstatus, und welche Aufgaben dürfen Beamten übertragen werden? 00:17:00 – Unter welchen Umständen können Beamte entlassen werden? 00:30:00 – Korruption, Machtmissbrauch und die Folgen dienstlicher Vergehen. 00:31:30 – Der Weg zur Verbeamtung: Widerrufs-, Probe- und Lebenszeitverhältnis. 00:39:00 – Welche Voraussetzungen gelten für die Beamtenlaufbahn? 00:43:00 – Politische Neutralität als Eignungskriterium: Steht eine Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei dem entgegen? 00:53:30 – Charakterliche Eignung und Vorstrafen als Hinderungsgrund. 00:55:00 – Gehören Beamte eher der sozialen Oberschicht an? 01:00:30 – Gibt es Altersgrenzen für den Einstieg in den Beamtenstatus? 01:02:00 – Kommt der Servicegedanke bei Beamten zu kurz? 01:16:00 – Wohlverhaltens- und Neutralitätspflichten im Privatleben. 01:23:00 – Dürfen Beamte ihre Dienstherren und den Staat kritisieren? 01:30:00 – Müssen Beamte sich rechtswidrigen Anweisungen widersetzen – ein Bollwerk gegen den Faschismus? 01:39:00 – Vereinbarkeit der Beamtentätigkeit mit dem Familienleben. In der Episode angesprochene Rechtsfälle Ein administrativer Verfassungsschutz – Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Berlin), Von: Sofiane Benamor. Parteimitgliedschaft als Ausschlusskriterium – Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Leipzig/Berlin), Von: Dr. Andreas Nitschke. Polizei-Tweet: Disziplinarverfahren gegen Aslan beendet – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Köln, Von: LTO-Redaktion. Polizisten in der AfD: Grötsch erwägt Dienstentlassung – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin, Von: dpa / LTO-Redaktion. ‚Reichsbürger‘: Bezüge von Lehrerin zu Recht gekürzt – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Stuttgart/Sigmaringen, Von: dpa / LTO-Redaktion. Remonstration an der Grenze – Veröffentlicht in: Verfassungsblog (Berlin), Von: Dr. Andreas Nitschke & Prof. Dr. Klaus Krebs. Tätowierte Polizisten: Blumen sind erlaubt – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin, Von: Hasso Suliak. Verfassungsfeinde als Spitzenbeamte? – Veröffentlicht in: Legal Tribune Online (LTO), Berlin Von: Dr. Markus Sehl & Oscar Genter. Der Beitrag Beamte haben Recht – Rechtsbelehrung 141 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • Oct 14, 2025 · 1 hr 35 min

    Brauchen wir ein Deepfake-Verbot? – Rechtsbelehrung 140

    Es ist keineswegs neu, dass die Realität mit technischen Mitteln manipuliert wird. Schon vor über einem Jahrhundert wurden beispielsweise in Ungnade gefallene Politiker aus Fotos retuschiert. Und noch vor wenigen Jahren war der Hinweis „Photoshopped“ ein Synonym für digital veränderte Bilder. Doch seit dem Aufkommen künstlicher Intelligenz ist es für nahezu jede und jeden möglich, schnell, einfach und kostengünstig Bilder, Videos oder sogar Stimmen anderer Menschen zu manipulieren oder vollständig nachzubilden. Die dabei entstehenden sogenannten Deepfakes (ein Kofferwort aus „Deep Learning“ und „Fake“) können nicht nur den politischen Diskurs beeinflussen, sondern auch für einzelne Menschen schwerwiegende Folgen haben. Sie können beispielsweise zur Täuschung über Tatsachen eingesetzt werden, Menschen beleidigen oder diffamieren und – besonders gravierend – in Form sexualisierter Deepfakes zu erheblichen psychischen und physischen Belastungen für Betroffene führen. Angesichts der Vielzahl und Schwere der möglichen Folgen stellen wir uns in dieser Folge die Frage: Schützen uns die bestehenden Gesetze ausreichend vor Deepfakes? Dazu haben wir mit Dr. Jessica Flint eine Expertin eingeladen, die sich intensiv mit der Verbreitung von Fake News und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten beschäftigt. Gemeinsam mit ihr werfen wir einen Blick in das Dickicht der relevanten Vorschriften, die einen rechtlichen Schutz vor Deepfakes bieten könnten. Dr. Jessica Flint, LL.M. (Edinburgh) ist Rechtsanwältin bei der JUN Legal GmbH und Lehrbeauftragte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. In ihrer Dissertation befasste sie sich mit dem Thema „Fake News im Wahlkampf“ und untersuchte dabei die rechtlichen Herausforderungen von Desinformation in sozialen Netzwerken am Beispiel von Facebook. (LinkedIN) Das Ergebnis fällt eher ernüchternd aus. Trotz zahlreicher rechtlicher Ansatzpunkte fehlt, zumindest nach unserer Ansicht, eine zentrale Regelung, die ein konsequentes Vorgehen gegen rechtswidrige Deepfakes erleichtern würde. Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Flint und wünschen euch viel Vergnügen beim Zuhören! Wie immer freuen wir uns aber auch auf eure Meinungen zu diesem Thema. Haltet ihr Deepfakes ebenfalls für ein großes Risiko? Würdet ihr euch einen eigenen „Deepfake-Paragrafen“ wünschen, oder seid ihr der Ansicht, dass die bestehenden Gesetze ausreichen? Schreibt uns! Zeitmarken 00:00:00 – Einführung & Definition von Deepfakes: Vorstellung unserer Gästin und gemeinsame Definition, was unter Deepfakes zu verstehen ist. 00:07:30 – Täuschungswirkung & Nachbildung der Realität: Wann werden reale Personen, Orte, Gegenstände, Ereignisse oder Einrichtungen nachgebildet – und wie wirkt die Täuschung? 00:14:00 – Medium & Strafbarkeit von Deepfakes: Spielt es eine Rolle, ob ein Deepfake als Bild, Audio oder Video vorliegt? Und: Sind Deepfakes strafbar? 00:26:00 – Kennzeichnungspflichten & rechtliche Konsequenzen: Welche Kennzeichnungspflichten bestehen für Deepfakes und welche rechtlichen Folgen drohen bei Verstößen? 00:29:00 – Kennzeichnungspflichten für Privatpersonen: Gilt die Pflicht zur Kennzeichnung auch für private Nutzer:innen? 00:34:00 – Plattformverantwortung im Digital Services Act (DSA): Welche Pflichten haben Plattformbetreiber im Umgang mit Deepfakes laut DSA? 00:38:00 – Kennzeichnungspflichten für KI-Anbieter: Welche Vorgaben gelten für Anbieter von KI-Systemen im Hinblick auf synthetische Inhalte? 00:46:00 – Anbieter vs. Betreiber von KI-Systemen: Wer gilt rechtlich als Anbieter einer KI und wer lediglich als Betreiber? 00:49:00 – Kennzeichnung nach der KI-Verordnung (AI Act): Wie müssen Deepfakes gemäß der EU-KI-Verordnung gekennzeichnet werden? 00:53:00 – Folgen bei Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten: Was passiert, wenn gegen die Kennzeichnungspflicht von Deepfakes verstoßen wird? 01:00:00 – Deepfakes von Ereignissen & Gegenständen: Dürfen Produktbilder oder Ereignisdarstellungen mithilfe von Deepfakes erstellt werden? 01:11:00 – Deepfakes von Personen & Unterlassungsansprüche: Besonderheiten bei der Nachbildung von Personen und mögliche zivilrechtliche Ansprüche. 01:13:00 – Beleidigung, Verleumdung & Urheberrecht: Wie können Deepfakes Persönlichkeitsrechte verletzen oder gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen? 01:15:00 – Hürden bei der Rechtsverfolgung: Welche praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten bestehen bei der Verfolgung von Deepfakes? 01:20:00 – Bedarf für neue Gesetze & Plattformregulierung: Brauchen wir einen speziellen „Deepfake-Paragrafen“ oder zusätzliche Regeln für Plattformen? Weiterführende Links Video zur Übergabe der von über 367.000 Menschen unterstützten WeAct-Petition an das Bundesjustizministerium – unter anderem durch Autor Marcuwe Kling und Expertin Jessica Flint –, in der ein Verbot von Deepfakes mit echten Personen gefordert wird, um Demokratie und Persönlichkeitsrechte besser vor KI-Manipulation zu schützen. „Vorbild Italien – Auch Deut­sch­land will Deep­fakes unter Strafe stellen“ – Leonie Schilling, 09/24, LTO. „Braucht es eine Strafnorm für ‚Deepfakes‘?“ – Hasso Suliak, 09/25, LTO. „Deepfakes: Wie Hassrede, nur schlimmer“ – Maximilian Amos, 07/2024, Beck Online, u.a. zum angesprochenem Video von Bundeskanzler a.d. Olaf Scholz. Der Beitrag Brauchen wir ein Deepfake-Verbot? – Rechtsbelehrung 140 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • Sep 15, 2025 · 1 hr 22 min

    Zwangsentsperrung von Smartphones – Rechtsbelehrung 139

    Einen Fingerabdruck auf den Sensor legen, um das Smartphone zu entsperren, ist bequem und einfach. Aber darf der Finger auch unter Zwang von Polizeibeamten geführt werden? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einem Beschluss von diesem Jahr bejaht (BGH, 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24). Eine altes Gesetz für moderne Technik Ermittlungsbehörden dürfen nach Ansicht des BGH Beschuldigte unter Zwang dazu bringen, ihr Smartphone mittels biometrischer Verfahren freizuschalten. Begründet wird dies mit einer erkennungsdienstlichen Vorschrift aus den 1960er Jahren, die nach Auffassung des Gerichts auch auf moderne biometrische Daten anwendbar ist (§ 81b StPO). Kritik an der Entscheidung Die Entscheidung ist hoch umstritten. Kritiker sehen darin eine verfassungswidrige Ausweitung des Strafprozessrechts. Eine Norm, die eigentlich nur die Feststellung körperlicher Merkmale erlaubt, wird plötzlich zur Universalermächtigungsgrundlage für tiefgreifende Eingriffe in das digitale Leben. Damit geraten der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und das IT-Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität der Endgeräte massiv unter Druck. Diskussion mit Dr. Felix Ruppert Dr. jur. Felix Ruppert (LinkedIn) lehrt & forscht als Akademischer Rat a.Z. an der LMU München am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und das Recht der Digitalisierung. Er ist Herausgeber der Zeitschrift für Cyberstrafrecht. Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Felix Ruppert, der die Entscheidung bereits scharf kritisiert hat (StV-S, 8/2025, LTO, Deutschlandfunk Kultur), sprechen wir darüber, warum die Argumentation des BGH auf wackeligen Füßen steht. Außerdem geht es um die Rolle von Zufallsfunden, die Grenzen durch Verhältnismäßigkeit und Durchsuchungsbeschlüsse, die Frage, ob Ermittlungsbehörden mit dem Urteil einen Blankoscheck in den Händen halten, und warum die letzte Instanz wohl das Bundesverfassungsgericht sein könnte. Praktische Fragen Zum Schluss diskutieren wir auch die praktische Seite. Wie sollte man sich als Beschuldigter verhalten und sind biometrische Sicherungen wirklich die beste Wahl? Wir bedanken uns herzlich bei unserem Gast und wünschen wie immer viel Vergnügen beim Hören. Zeitmarken 00:00:00 – Einführung ins Thema und Vorstellung des Gastes 00:09:40 – „Freiwillige“ Entsperrung unter psychischem Druck – ist die Einwilligung wirksam? 00:15:00 – Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit 00:16:45 – Dreiklang: Freiwilliger Zugang, biometrische Entsperrung, technischer Zugriff ohne Mitwirkung des Besitzers 00:18:00 – Das Smartphone als zentraler Datenpunkt des modernen Menschen 00:24:00 – Zufallsfunde im Strafverfahren – dürfen sie verwertet werden? 00:27:00 – Technisches Aufbrechen, Durchsuchen von Endgeräten, Beschlagnahme von Daten & Kommunikationsüberwachung 00:33:30 – Erzwungene biometrische Entsperrung – darf man sich dagegen wehren? 00:37:30 – Welche Rechtsgrundlage gibt es für die Zwangsentsperrung? 00:45:00 – Technikoffenheit und kreative Rechtsauslegung: eine Blankovollmacht für Ermittlungsbehörden? 00:53:50 – Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht? 00:56:40 – Durchsuchungsbeschluss & Verhältnismäßigkeit als Grenzen der Zwangsentsperrung 01:04:00 – Reaktionen auf das Urteil 01:08:00 – Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise – und warum die konkrete Sachlage (Kindesmissbrauch) das Urteil beeinflusst haben könnte 01:16:00 – Zukunftsperspektiven: Welche Entwicklungen sind zu erwarten? 01:20:00 – Praktische Tipps: Wie sollte man sich verhalten? Der Beitrag Zwangsentsperrung von Smartphones – Rechtsbelehrung 139 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • Aug 21, 2025 · 1 hr 8 min

    Bingo, Fun-Facts und heimliche Kameraaufnahmen – Obiter Dictum 16

    In dieser Ausgabe unseres freien Formats stellt euch zuerst Dr. Schwenke in einer fast perfekten Influencermanier sein neu erscheinendes Buch „Recht für Online-Marketing und KI“ vor: „Recht für Online-Marketing und KI“ bietet praxisnahes Wissen zu allen wichtigen Rechtsfragen im digitalen Marketing – von der Content-Erstellung bis zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Ideal zum Lernen und Nachschlagen. Von dem Buch könnt ihr drei Exemplare gewinnen! Nehmt am Gewinnspiel teil, indem ihr unter diesem Beitrag oder in den begleitenden Social-Media-Beiträgen das Kennwort „Buch“ postet. Das Gewinnspiel endet am 1. Oktober 2025, und der Gewinner wird zufällig ausgewählt. Was das eigentliche Obiter Dictum angeht, freuen wir uns ganz besonders über eure Kommentare zu den Themen Streetfotografie und Recht auf die eigene Stimme und beantworten einige in dieser Folge. Zu den letzten Folgen passt auch ein Urteil, in dem es um heimliche Videoaufnahmen in einem WG-Zimmer geht. Wir erläutern, warum solche Aufnahmen nicht automatisch strafbar sind. Zum Abschluss beantworten wir eine „Private Frage an die Podcaster“, diesmal mit Fun und Fakten. Wenn ihr ebenfalls Fragen habt, zögert nicht, uns zu kontaktieren, sei es per Kommentar, Kontaktformular oder über soziale Netzwerke. Ferner spielen wir das Rechtsbelehrungs-Bingo, bei dem wir uns herzlichst bei w4tsn ~> bedanken. Wir hoffen, Ihr habt mit der Episode genauso viel Freude, wie wir bei der Aufnahme und wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg beim Gewinnspiel! Zeitmarken 00:00:00 – Präfatio ad obiter Dictum mit Buchvorstellung und Gewinnspiel! 00:04:20 – Gewinnspiel mit Buchverlosung. 00:09:30 – Kommentare zum Recht an der eigenen Stimme: Kann man die eigene Stimme verkaufen? 00:16:30 – KI-Kritik, Technikfeindlichkeit und Zukunftsnaivität 00:20:40 – Kommentare zur Streetfotografie: Wie kann man negative, z.B. sexuell motivierte Fotos als solche erkennen? 00:28:00 – Fotografien von Kindern im öffentlichen Raum und Aufnahmen in Kriegs- und Krisengebieten. 00:35:00 – Das Rechtsbelehrungs-Bingo. 00:43:00 – Heimliche Kamera im WG-Zimmer ist nicht immer strafbar? 00:51:30 – Die private Frage an die Podcaster. 01:01:00 – Hinweise auf die Geltung des Data Act ab September. Weiterführende Links Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126. Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138. Street­fotografie vs.Creeptografie – Rechtsbelehrung 137. Oberlandesgericht Hamm, AZ. 4 ORs 24/25 – Urteil zu heimlichen Aufnahmen im WG-Zimmer. „Im Detail: Fragen an den Autor von „Das Recht an der eigenen Stimme“ (Engel-Bunsas)“. ”Wir brauchen das Recht an der eigenen Stimme!” – Christoph Engel-Bunsas. Der Beitrag Bingo, Fun-Facts und heimliche Kameraaufnahmen – Obiter Dictum 16 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • Jul 22, 2025 · 1 hr 28 min

    Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138

    In der Vergangenheit haben wir schon oft über das „Recht am eigenen Bild“ diskutiert. Auch das „Recht am eigenen Wort“ war bereits Thema in der Rechtsbelehrung. Heute freuen wir uns daher ganz besonders, ein Persönlichkeitsrecht zu beleuchten, das bisher eher im Schatten stand: das „Recht an der eigenen Stimme“. Dieses Recht hatte jenseits des Schutzes von ausübenden Künstlern und von Parodien eine eher geringe eigenständige Relevanz. Doch mit dem Aufkommen von KI-Anwendungen, die Stimmen täuschend echt nachahmen können, erlebt das Recht an der eigenen Stimme eine regelrechte Renaissance. In dieser Episode sprechen wir daher mit unserem Gast, und als Opern- und Konzertbariton, Stimmexperten auf technischer und juristischer Ebene, Christoph Engel-Bunsas (Maîtrise en Droit, LL.M., MBA). Wir erfahren, was eine Stimme überhaupt ausmacht, wie sie rechtlich geschützt wird und ob das Kopieren von Stimmen mittels KI zulässig ist. Christoph Engel-Bunsas ist ein vielseitiger Experte an der Schnittstelle von Recht und Kunst. Mit seinem akademischen Hintergrund (Maîtrise en Droit, LL.M., MBA) und als Autor der Werke „Das Recht an der eigenen Stimme“ sowie „Recht an der Stimme in Zeiten von Deepfakes“ (Recht Digital 6/2025, paid) hat er sich als Spezialist für Stimmrechte im digitalen Zeitalter etabliert. Ein weiterer Fachbeitrag zu diesem Thema erscheint demnächst in der GRUR-Prax. Nach seinem Rechtsstudium in Deutschland und Frankreich steht er kurz vor der Zulassung als französischer Rechtsanwalt (Avocat) im Herbst 2025, gefolgt von Eignungsprüfungen in Deutschland und der Schweiz. Neben seiner juristischen Karriere ist Engel-Bunsas ausgebildeter und praktizierender Opern- und Konzertbariton und teilt seine Expertise und Leidenschaft im Podcast „Let’s Talk Why„, den er gemeinsam mit dem Pianisten Alessandro Limentani moderiert. Wir bedanken uns herzlich bei Christoph Engel-Bunsas für seinen Besuch und seine erhellenden Erläuterungen sowie dafür, dass er unsere zahlreichen Fragen beantwortet hat. Es war uns eine große Freude, und wir wünschen euch viel Vergnügen beim Hören! Zeitmarken 00:00:00 – Vorstellung des Gastes Christoph Engel-Bunsas und des Themas. 00:04:30 – Was ist eine Stimme technisch und rechtlich? 00:18:45 – Die Stimme als Teil der Persönlichkeit: allgemeine und besondere Persönlichkeitsrechte. 00:23:30 – Arten von Stimmimitationen und deren Zulässigkeit. 00:33:00 – Gibt es ein postmortales Stimmrecht nach dem Tod? 00:39:00 – Welche Rechtsverletzung wiegt schwerer: die des Bildes oder der Stimme? 00:47:00 – Wann liegt eine Verwechslungsgefahr bei Stimmen vor? 00:58:00 – Nutzung der eigenen Stimme für KI-Zwecke: Wie kann man gegen die Verletzung des Rechts an der eigenen Stimme rechtlich vorgehen? 01:08:00 – Einwilligung, Vertrag und AGB: Wie kann die Nutzung einer fremden Stimme vereinbart werden und darf man KI für sich sprechen lassen? 01:19:30 – Wie sieht der Stimmrechtsschutz in anderen Ländern aus? Erwähnte Urteile und weiterführende Links Christoph Engel-Bunsa: Das Recht an der eigenen Stimme, Tectum, 2025. Schierholz, Anke: Der Schutz der menschlichen Stimme gegen Übernahme und Nach ahmung, Baden-Baden 1998. Schilcher. „Scarlett Johansson «schockiert»: Open AI nimmt KI-Stimme offline“, SRF.CH. „Dänemark will Persönlichkeitsrechte gegen Deepfakes stärken“, heise online. „Schauspielverband und Netflix legen Regeln für KI-Nutzung fest“, FAZ. BGH Urteil vom 8.6.1989 – I ZR 135/87 – Emil Nolde. OLG Hamburg, 08.05.1989 – 3 W 45/89 – Heinz Erhardt. Der Beitrag Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • Jun 30, 2025 · 1 hr 42 min

    Street­fotografie vs.Creeptografie – Rechtsbelehrung 137

    Anlässlich einer Meldung, dass die österreichische Datenschutzbehörde Straßenfotografie anscheinend nur mit Einwilligung erlauben soll, sprechen wir über die Fallstricke der Bildaufnahmen von Menschen im öffentlichen Raum. Zu dem besprochenen Themen gehören: Welche Gesetze müssen wann beachtet werden? Müssen auch private oder nur professionelle Streetfotografen die DSGVO beachten? Wann ist die Aufnahme fremder Menschen erlaubt? Wann sind Aufnahmen von Personen verboten oder sogar strafbar? Dazu freuen wir uns sehr, erneut Dr. Nina Herbort als Expertin zu Gast begrüßen zu dürfen. Dr. Nina Elisabeth Herbort ist Rechtsanwältin und Gründerin der Berliner Kanzlei short.law, die sich auf Datenschutz für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert hat. Ihre Fachkenntnisse erstrecken sich über technische Aspekte des Datenschutzes, digitale Dienste und Auditierung. Sie ist ferner Gastdozentin an der Ostkreuzschule für Fotografie tätig. Mit etwa sieben Jahren Erfahrung als Referentin bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden, darunter die Berliner Beauftragte für Datenschutz, und einem EDSA-Secondment in den Niederlanden, bringt sie umfassende Expertise in ihre Tätigkeit ein. (LinkedIn und Instagram). Wir danken Dr. Nina Herbort erneut für ihren Besuch, das spannende Gespräch und den Durchblick in ein aus Sicht von Fotografen zugleich wichtiges und kompliziertes Thema. Euch wünschen wir viel Vergnügen beim Zuhören und gebt Acht beim Fotografieren! P.S. wir freuen uns über postive Bewertungen bei Apple Podcasts oder Spotify. Danke! Zeitmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin. 00:06:00 – Darf man Menschen auf der Straße fotografieren? 00:11:00 – Erkennbarkeit und welches Recht wird relevant, wenn Menschen fotografiert werden? 00:13:00 – Von Bismarck bis zur DSGVO – die Geschichte des Rechts am eigenen Bild. 00:18:30 – Gilt die DSGVO auch für Bildaufnahmen von Privatpersonen? 00:34:00 – Creeptografie und wann Fotografien die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte verletzen. 00:50:00 – Abwägung der Interessen der Fotografen vs. Interessen der Fotografierten und muss man bereits beim Fotografieren eine Einwilligung einholen? 00:58:00 – BVerfG: Streetphotografie ist ok, aber nicht, wenn sie draußen ausgestellt wird. 01:06:30 – Wann ist die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen erlaubt und wie holt man eine wirksame Einwilligung ein? 01:20:00 – Wann dürfen Bildaufnahmen ohne Einwilligung auf Grundlage eines berechtigten Interesses erstellt werden? Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Menschen als bloßes Beiwerk, Versammlung und höheres Interesse der Kunst. 01:36:00 – Unser Fazit, was man bei Fotos im öffentlichen Raum beachten muss. Weiterführende Links und Urteile Hamburg, Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 („Der Spanner ist kein Künstler“) – https://datenschutz-hamburg.de/service-information/taetigkeitsberichte/taetigkeitsbericht-datenschutz-2024#V-6= Österreich, Löschanordnung gegen Straßenfotografie (derStandard-Artikel) – https://www.derstandard.at/story/3000000269388/datenschutz-das-ende-der-ikonischen-strassenfotografie Bundesverfassungsgericht, 15.12.1999, 1 BvR 653/96 – (kein offizieller Link, Aktenzeichen zur Recherche) AG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2020 – 163 Gs 656/20 – (Datenschutzverstoß durch das gezielte Fotografieren von fremden Personen zu privaten Zwecken). Bundesverfassungsgericht, 08.02.2018, 1 BvR 2112/15 („Frau im Leopardenmantel“). Herzogin Catherine / Oben-ohne-Fotos (französisches Urteil). BVerfG, 23.06.2020 – 1 BvR 1716/17 („Ebola-Fall, erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Weitergabe einer unverpixelten Bildaufnahme an eine Presseredaktion). Relevante oder erwähnte Folgen der Rechtsbelehrung TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102. Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? – Rechtsbelehrung Folge 82. Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125. Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126. Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128. Der Beitrag Street­fotografie vs.Creeptografie – Rechtsbelehrung 137 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  • May 20, 2025 · 1 hr 17 min

    Rechtsbelehrung 136 – Bußgelder gegen Apple und Meta: Wirkt der DMA?

    In dieser Folge begrüßen wir zum vierten Mal Dr. Sebastian Louven, um über Tech-Giganten und deren Marktmacht zu zu sprechen. Beim letzten Mal diskutierten wir noch über den Digital Markets Act (DMA), ein neues Gesetz der EU, das die Macht großer Konzerne wie Google, Meta, Apple und Amazon regulieren soll. Mittlerweile hat der DMA praktische Anwendung gefunden, was dazu führte, dass gegen Apple und Meta Bußgelder in Höhe von zusammen 700 Millionen Euro verhängt wurden. Wir erläutern, warum diese Bußgelder verhängt wurden, diskutieren die Frage, ob ihre Höhe angemessen ist, und untersuchen, welche Vorteile sich für Verbraucher ergeben (ganz besonders diejenigen, die „Fortnite“ auf ihren iPhones spielen wollen ). Darüber hinaus diskutieren wir, ob der Digital Markets Act (DMA) eine Lösung für das aktuelle Problem bieten könnte, dass Meta Nutzerdaten ohne Einwilligung der Nutzer für KI-Zwecke verwenden will. Unser Gast: Dr. Sebastian Louven Dr. Sebastian Louven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, ist Partner bei der Louven Rechtsanwälte PartGmbB, einer auf Kartellrecht und Telekommunikationsrecht spezialisierten Kanzlei. Er ist Autor verschiedener Fachkommentare und war bereits in den Episoden 53 und 87 unser Gast. Mehr zu und von Dr. Louven: Webseite (https://louven.legal/), bei LinkedIn oder bei Twitter). Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Sebastian Louven für seinen lehrreichen und spannenden Einblick in den DMA und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören. Zeitmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Sebastian Louven. 00:05:00 – Erläuterung des Digital Markets Act (DMA) und der Rolle eines „Gatekeepers“. 00:17:00 – Diskussion über die Hintergründe des Bußgeldes gegen Apple. 00:39:00 – Gespräch über Bestreitbarkeit und die „Gummibandphysik“. 00:50:00 – Analyse des Bußgeldes gegen Facebook aufgrund unerlaubter Datenzusammenführung. 01:03:00 – Erörterung, ob die Nutzung von Nutzerdaten für das KI-Training gegen den DMA verstößt und ob dagegen rechtlich vorgegangen werden kann. Weiterführende Links Nach den ersten DMA-Bußgeldern: Wie kann es mit Private Enforcement weiter gehen? bei loven.legal. Kartellrecht, Marktmacht und Facebook – Rechtsbelehrung Folge 53. Virtual Reality, Facebook, WhatsApp und Macht der Plattformen – Rechtsbelehrung Folge 87. Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117. Der Beitrag Rechtsbelehrung 136 – Bußgelder gegen Apple und Meta: Wirkt der DMA? erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.