Ausbildung in Teilzeit?
Kann eine Ausbildung auch in Teilzeit absolviert werden? Ja – und zwar ohne besonderen Ausnahmegrund. Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten, wie Teilzeit korrekt vereinbart wird und worauf Betriebe und Auszubildende in der Praxis achten sollten. Darum geht's in dieser Folge: Wann eine Teilzeitausbildung möglich ist und warum beide Vertragsparteien zustimmen müssen. Welche Arbeitszeitmodelle zulässig sind und welche Mindestarbeitszeit eingehalten werden muss. Was für den Besuch der Berufsschule gilt. Weshalb sich die Ausbildungsdauer entsprechend verlängert und wo die gesetzliche Höchstgrenze liegt. Wie sich eine reduzierte Arbeitszeit auf die Ausbildungsvergütung auswirken kann. Welche Chancen die Teilzeitausbildung für die Fachkräftegewinnung bietet und welche Herausforderungen Betriebe einplanen sollten. - Warum eine Teilzeitausbildung mit weniger als 30 Wochenstunden in der Praxis häufig problematisch ist. Wer's genau wissen will: Teilzeitausbildung: § 7a BBiG Teilzeitausbildung Genannte Links & Ressourcen: Ausbildungsberaterteam der IHK: ausbilder-update@ihk.duesseldorf.de. Wir freuen uns über Ihr Feedback an ausbilder-update@ihk.duesseldorf.de. Das „IHK Prüfer-Update“ ist ein Podcastangebot der IHK Düsseldorf. Konzept, Faktenprüfung und Endabnahme liegen bei der IHK. Künstliche Intelligenz dient uns als Werkzeug, um unsere Themen in Dialogform zu bringen und zu vertonen.