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Kann eine Ausbildung auch in Teilzeit absolviert werden? Ja – und zwar ohne besonderen Ausnahmegrund. Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten, wie Teilzeit korrekt vereinbart wird und worauf Betriebe und Auszubildende in der Praxis achten sollten.
Darum geht's in dieser Folge:
- Wann eine Teilzeitausbildung möglich ist und warum beide Vertragsparteien zustimmen müssen.
- Welche Arbeitszeitmodelle zulässig sind und welche Mindestarbeitszeit eingehalten werden muss.
- Was für den Besuch der Berufsschule gilt.
- Weshalb sich die Ausbildungsdauer entsprechend verlängert und wo die gesetzliche Höchstgrenze liegt.
- Wie sich eine reduzierte Arbeitszeit auf die Ausbildungsvergütung auswirken kann.
- Welche Chancen die Teilzeitausbildung für die Fachkräftegewinnung bietet und welche Herausforderungen Betriebe einplanen sollten.
- Warum eine Teilzeitausbildung mit weniger als 30 Wochenstunden in der Praxis häufig problematisch ist.
Wer's genau wissen will: Teilzeitausbildung: § 7a BBiG
Genannte Links & Ressourcen:
Ausbildungsberaterteam der IHK: ausbilder-update@ihk.duesseldorf.de.
Wir freuen uns über Ihr Feedback an ausbilder-update@ihk.duesseldorf.de.
Das „IHK Prüfer-Update“ ist ein Podcastangebot der IHK Düsseldorf.
Konzept, Faktenprüfung und Endabnahme liegen bei der IHK. Künstliche Intelligenz dient uns als Werkzeug, um unsere Themen in Dialogform zu bringen und zu vertonen.
§ 7a BBiG
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