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Sprache & Gender(n) · April 30 · 45 min

2. Genderzwang & Genderverbot

Kaum ein Thema spielt in der öffentlichen Diskussion rund umdas Gendern eine so große Rolle wie der (vermeintliche) Zwang zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache. In dieser Episode setzen wir uns mit der Frage auseinander, ob es einen solchen Zwang gibt. Dazu führen wir ein Interview mit der Gleichstellungsbeauftragten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Frau Dr. Anja Vervoorts, die unter anderem über das (öffentlich-rechtliche) Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) spricht. Der Rechtswissenschaftler Dr. Yannik Breuer von der Universität zu Köln bringt die juristische Perspektive zu Genderverboten ein. In welchem Rahmen kann der Gesetzgeber Vorgaben dazu machen, welche sprachliche Formen genutzt werden müssen? Wie lassen sich Verbote der Verwendung geschlechtergerechter Sprache begründen? Unter anderem geht er dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Möglichkeit ein, dass Firmen ihren Mitarbeitenden die Verwendung geschlechtergerechter Sprache vorschreiben. Nicht zuletzt setzt er sich mit der Frage auseinander, ob die Verwendung geschlechtergerechter Sprache gegen das Grundgesetz verstößt. Links zu den Intervuewpartner*innen: Dr. Anja Vervoorts. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte derHHU Düsseldorf https://www.hhu.de/die-hhu/organisation-und-gremien/selbstverwaltung-und-interessensvertretungen/beauftragte-und-koordinierungsstellen/zentrale-gleichstellungsbeauftragte-1/team-gleichstellungsbuero Dr. Yannik Breuer. Institut für Deutsches und EuropäischesWissenschaftsrecht, Universität zu Köln. https://coelln.uni-koeln.de/publikationen/dr-yannik-breuer Die vollständigen Literaturangaben finden Sie auf unserer Homepage: https://spracheundgendern.phil.hhu.de/

0:00-45:40

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Kaum ein Thema spielt in der öffentlichen Diskussion rund umdas Gendern eine so große Rolle wie der (vermeintliche) Zwang zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache. In dieser Episode setzen wir uns mit der Frage auseinander, ob es einen solchen Zwang gibt. Dazu führen wir ein Interview mit der Gleichstellungsbeauftragten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Frau Dr. Anja Vervoorts, die unter anderem über das (öffentlich-rechtliche) Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) spricht.

Der Rechtswissenschaftler Dr. Yannik Breuer von der Universität zu Köln bringt die juristische Perspektive zu Genderverboten ein. In welchem Rahmen kann der Gesetzgeber Vorgaben dazu machen, welche sprachliche Formen genutzt werden müssen? Wie lassen sich Verbote der Verwendung geschlechtergerechter Sprache begründen? Unter anderem geht er dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Möglichkeit ein, dass Firmen ihren Mitarbeitenden die Verwendung geschlechtergerechter Sprache vorschreiben. Nicht zuletzt setzt er sich mit der Frage auseinander, ob die Verwendung geschlechtergerechter Sprache gegen das Grundgesetz verstößt.


Links zu den Intervuewpartner*innen:

Dr. Anja Vervoorts. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte derHHU Düsseldorf

https://www.hhu.de/die-hhu/organisation-und-gremien/selbstverwaltung-und-interessensvertretungen/beauftragte-und-koordinierungsstellen/zentrale-gleichstellungsbeauftragte-1/team-gleichstellungsbuero

 

Dr. Yannik Breuer. Institut für Deutsches und EuropäischesWissenschaftsrecht, Universität zu Köln.

https://coelln.uni-koeln.de/publikationen/dr-yannik-breuer

 

Die vollständigen Literaturangaben finden Sie auf unserer Homepage:

https://spracheundgendern.phil.hhu.de/

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