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Artwork for Sei doch nicht besteuert!
BusinessManagement

Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter & Christian Gebert

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes.

Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten.

Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen.

In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen.

Langweilig wird es trotzdem nicht.

Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an:

podcast@steuerversum.de

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  • 28 episodes
  • weekly
  • Avg 43 min
  • German
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  • Tuesday · 32 min

    #213: Tankrabatt, Übergewinnsteuer und Enteignung: Was bringt das wirklich?

    Ab 1. Oktober 2026 kommt der Tankrabatt: Die Energiesteuer sinkt um 14 Cent, mit dem Mehrwertsteuereffekt sollen brutto rund 17 Cent beim Preis ankommen. Bund und Länder haben sich am 18.09.2026 politisch geeinigt, das Kabinett hat am 21. und 22.09.2026 im Umlaufverfahren beschlossen, jetzt müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Ohne Abschluss in dieser Woche gibt es den Rabatt nicht zum 1. Oktober. Die Kosten: 2,5 Milliarden Euro Mindereinnahmen, davon 1,25 Milliarden für die Länder über den Umsatzsteuerfestbetrag. Zum Vergleich die aktuellen Preise laut ADAC vom 18.09.2026: Super E10 kostet 2,308 Euro, Diesel 2,471 Euro. Im Preis stecken bei Super E10 51,0 Prozent Staatsanteil aus Mehrwertsteuer, Energiesteuer und CO2-Abgabe, beim Diesel sind es 42,1 Prozent. Ob der Rabatt wirklich bei den Autofahrern ankommt, kontrollieren nicht die Finanzämter, sondern die Kartellbehörden, gestützt auf die seit 01.04.2026 geltende 12-Uhr-Regel für Preiserhöhungen. Parallel diskutiert die Regierung einen Preisdeckel nach Vorbild Luxemburg und Belgien, Ziel Inkrafttreten spätestens 01.01.2027, nicht dauerhaft gedacht. Die Formel orientiert sich an anderen Ländern: Rohstoffnotierung plus Transport, Lagerkosten und Gewinnspanne, unterbieten erlaubt, überbieten nicht. Kritiker verweisen auf Belgien, wo die Preise trotz Deckel hoch bleiben, und auf Ungarn, wo ein fixer Deckel unter Marktniveau 2021 und 2022 zu leeren Zapfsäulen führte und wieder abgeschafft wurde. Bei der Übergewinnsteuer will Finanzminister Klingbeil eine europäische Sondersteuer, doch die EU-Kommission hat am 18.09.2026 klargestellt, dass sie die Lage nicht für krisenfest genug hält, um den Krisenartikel 122 mit qualifizierter statt einstimmiger Mehrheit zu nutzen. Merz und Reiche sind ohnehin dagegen. Eine rein deutsche Abgabe träfe vor allem Unternehmen, die in Deutschland bilanzieren, während Raffineriegewinne aus den Niederlanden, Belgien oder Polen außen vor blieben. Zum Vergleich die Zahlen der Übergewinnsteuer 2022, gestützt auf Verordnung 2022/1854 und das deutsche Energiekrisenbeitragsgesetz: 33 Prozent auf den Gewinn oberhalb des Schnitts 2018 bis 2021 plus 20 Prozent Puffer, nicht als Betriebsausgabe abziehbar, betraf Unternehmen mit mindestens 75 Prozent Umsatz aus Förderung, Bergbau, Raffination oder Koks. Ergebnis: rund 1,98 Milliarden Euro für 2022 und 465 Millionen Euro für 2023, macht zusammen knapp 2,5 Milliarden Euro. Dritter Schwerpunkt: die Enteignungsdebatte, befeuert durch die Berlin Wahl mit Linke 25,7 Prozent, CDU 18,8 Prozent, AfD 16,3 Prozent, Grüne 14,3 Prozent und SPD 12,1 Prozent. Die Linke will große Wohnungskonzerne wie Vonovia und Deutsche Wohnen ab einer Schwelle von 3.000 Wohnungen in Berlin enteignen, gestützt auf den Bürgerentscheid. Das Grundgesetz erlaubt das nur zum Wohl der Allgemeinheit, durch oder aufgrund eines Gesetzes und gegen gesetzlich geregelte Entschädigung nach Art. 14 Abs. 3 GG. Steuerlich macht das einen entscheidenden Unterschied: Der BFH hat mit Urteil vom 23.07.2019, Az. IX R 28/18, klargestellt, dass eine echte Enteignung keine Veräußerung nach Paragraf 23 EStG ist, weil der Eigentumsverlust nicht wesentlich vom Willen des Eigentümers abhängt. Im konkreten Fall blieben 600.000 Euro Entschädigung im Privatvermögen steuerfrei, selbst wenn sie über den Anschaffungskosten liegt. Anders im Betriebsvermögen: Hier kann die Entschädigung stille Reserven aufdecken, eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR kann die sofortige Besteuerung aber aufschieben. Außerdem im Podcast: der geplante Direktauszahlmechanismus über das Bundeszentralamt für Steuern, gekoppelt an Steuer ID und IBAN, und die Debatte um heimisches Frackinggas, das verboten ist, während Deutschland jährlich rund 84 Milliarden Kubikmeter Gas verbraucht und nur 4,25 Milliarden Kubikmeter davon selbst fördert. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/4dDakDX Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

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  • September 15 · 31 min

    #212: Steuern sparen mit dem iPhone 18

    2.400 Euro für ein iPhone 18 Pro Max – und trotzdem lohnt sich der Kauf steuerlich mehr, als die meisten denken. In dieser Folge rechnen wir vor, wie sich der Griff zum neuen Smartphone für Selbstständige, Unternehmer und Arbeitnehmer tatsächlich auszahlt, und räumen dabei mit einem hartnäckigen Irrtum auf: Ein Handy lässt sich trotz BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 zu digitalen Wirtschaftsgütern eben nicht sofort abschreiben – Smartphones sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen, anders als Notebooks, Tablets oder sogar die Apple Vision Pro, die wegen eigenem Prozessor und Betriebssystem funktional näher am Tablet liegt. Stattdessen bleibt es bei der regulären Nutzungsdauer von fünf Jahren nach AfA-Tabelle, wobei die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG mit bis zu 30 % pro Jahr deutlich schneller zum Ziel führt als die lineare Variante. Richtig interessant wird's beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: Wer die Gewinngrenze von 200.000 Euro einhält, kann bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd abziehen – und damit die GWG-Grenze von 952 Euro brutto effektiv verdoppeln. Ein durchgerechnetes Beispiel zeigt, wie ein iPhone 18 Pro Max für 1.553 Euro netto durch einen vorab gebildeten IAB von 776 Euro am Ende unter der GWG-Grenze landet und sofort abgesetzt werden kann. Bei mindestens 90 % betrieblicher Nutzung ist das machbar – ein Kriterium, das beim Smartphone streng geprüft wird und je nach Berufsgruppe völlig unterschiedlich ausfällt. Auch beim Handy im Mobilfunkvertrags-Bundle wird's kompliziert: Laut BMF-Schreiben vom 20. Juni 2005 muss das vergünstigte Gerät zum Katalogpreis aktiviert und die Differenz als Zuschuss über die Vertragslaufzeit verteilt werden. Beim Leasing erklären wir, warum die aktuellen Apple-Angebote eher als operatives Leasing einzuordnen sind – abgeleitet aus dem Vollamortisationserlass von 1971 und dem Teilamortisationserlass von 1975. Für Arbeitgeber lohnt sich der Kauf gleich doppelt: Die private Nutzung eines Diensthandys durch Mitarbeiter bleibt nach § 3 Nr. 45 EStG komplett lohnsteuerfrei. Besonders spannend ist dabei ein Gestaltungsmodell, das der BFH in gleich drei Urteilen vom 23. November 2022 (VI R 49/20, VI R 50/20, VI R 51/20) höchstrichterlich abgesegnet hat: Arbeitnehmer verkaufen ihr gebrauchtes Handy für nur 1 bis 6 Euro an den Arbeitgeber, der es sofort wieder zur privaten Nutzung überlässt und die Mobilfunkkosten übernimmt. Das Finanzamt witterte einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO – der BFH entschied jedoch, dass der niedrige Kaufpreis durch die übernommenen Kosten und das Reparaturrisiko wirtschaftlich ausgeglichen wird und damit dem Fremdvergleich standhält. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • September 8 · 42 min

    #211: Die GmbH-Steuer ohne GmbH: Was hinter der § 1a Option steckt

    Über 50 Prozent Grenzsteuersatz durch Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuerüberhang – das trifft künftig nicht nur Spitzenverdiener, sondern auch die über 440.000 Personengesellschaften in Deutschland, viele davon wichtige Familienunternehmen. Denn während Kapitalgesellschaften ihre Gewinne bei Thesaurierung nur mit rund 30 Prozent versteuern, hängt die Steuerlast bei Personengesellschaften direkt vom persönlichen Steuersatz der Gesellschafter ab. In dieser Folge zeigen wir, wie das Optionsmodell nach § 1a KStG diesen Nachteil auflöst, ohne dass Unternehmen ihre Rechtsform wechseln müssen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2022 können sich Personenhandelsgesellschaften auf Antrag vollständig wie Körperschaften besteuern lassen – seit dem Wachstumschancengesetz 2024 gilt das auch für GbRs, nur Einzelunternehmer bleiben außen vor. Gesellschaftsrechtlich ändert sich dabei nichts: Die Haftung bleibt unbeschränkt, der Gesellschaftsvertrag flexibel, eine notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung entfällt weiterhin. Steuerlich dagegen ändert sich einiges – wir gehen die wichtigsten Vorteile durch: Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer entfällt die 25-Prozent-Mindestbeteiligungsquote für die Betriebsvermögensbegünstigung, und beim Eintritt neuer Gesellschafter droht anders als bei der GmbH kein Aufgeld nach § 7 Abs. 8 ErbStG. Bei der Grunderwerbsteuer bleibt die optierende Gesellschaft nach § 5 GrEStG weiterhin als Personengesellschaft privilegiert – Grundstücksübertragungen können also grunderwerbsteuerfrei erfolgen, solange nicht innerhalb der Sperrfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG optiert wird. Besonders spannend wird's bei der Nutzung von Anlaufverlusten: Wer eine Immobilie zunächst über eine GbR erwirbt, kann Sanierungsverluste auf privater Ebene nutzen und erst wechseln, sobald das Objekt Cashflow generiert – ein Modell, das auch für Startups mit hohen Anfangsverlusten interessant sein kann. Wir diskutieren außerdem, ob die GbR künftig sogar als Alternative zur klassischen GmbH-Holding taugt, etwa gemeinsam mit dem Ehepartner, und wie § 8b KStG dabei greift. Ganz ohne Haken ist das Modell aber nicht: Die Option gilt steuerlich als fiktiver Formwechsel nach § 25 UmwStG, verbunden mit einer siebenjährigen Sperrfrist nach § 22 UmwStG bei Veräußerung der Beteiligung. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen wie ein Betriebsgrundstück im Eigentum eines Gesellschafters muss mit übertragen werden, und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist danach nicht mehr möglich. Der Antrag selbst muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden – für 2027 also noch bis zum 30. November 2026, mit einem Gesellschafterbeschluss von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG als schlankere Alternative ohne fiktiven Formwechsel, bei der thesaurierte Gewinne nur mit 28,25 Prozent besteuert werden. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • September 1 · 49 min

    #210: Kommt die Vermögensteuer und lässt sie sich vermeiden?

    Die Vermögensteuer klingt für viele nach der einfachen Lösung für den klammen Bundeshaushalt: Das Modell der Linken soll theoretisch 147 Milliarden Euro einbringen, die Zucman-Steuer immerhin 17 Milliarden. Fabian und Christian rechnen in dieser Folge nach, was von diesen Zahlen realistisch übrig bleibt, wenn Vermögende auf höhere Steuern reagieren. Sie schauen auf die Erfahrungen aus der Schweiz, Norwegen und Spanien, auf Frankreichs neue Luxussteuer für Holdings und klären die Bewertungsfrage, an der die deutsche Vermögensteuer 1997 letztlich gescheitert ist. Außerdem: Stimmt es eigentlich, dass Reiche in Deutschland kaum Steuern zahlen. Und haben wir mit Grundsteuer und Erbschaftsteuer nicht längst eine Art Vermögensteuer? Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • August 25 · 1 hr

    #209: Mercedes-Steuerchef Dominik Wellmann: "Diese Steuer kann auch wegfallen"

    Dominik Wellmann, Global Head of Tax and Customs bei der Mercedes-Benz Group, spricht mit Fabian und Christian über die Steuerwelt eines DAX-Konzerns. Er erklärt, welche Rolle seine Abteilung bei Vorstandsentscheidungen spielt, warum die geplante Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige aus seiner Sicht problematisch wäre und wie stark die Gewerbesteuer durch Hinzurechnungen bei großen Unternehmen ins Gewicht fällt. Im internationalen Vergleich ordnet er ein, wo Deutschland steuerlich steht und wo andere Länder bei Digitalisierung und E-Invoicing bereits weiter sind. Außerdem geht es um die Folgen der US-Zollpolitik für den Automobilexport, die Belastung durch Körperschaftsteuer und Sozialabgaben sowie um konkrete KI-Anwendungsfälle in der Steuerabteilung von Mercedes. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • August 18 · 50 min

    #208: Immobilien vermieten um Superreichensteuer zu umgehen - so geht‘s

    Vermietung von Immobilien als Steuersparmodell? Kann eine vermietete Immobilie Deine Einkommensteuer reduzieren und gleichzeitig Vermögensaufbau ermöglichen? In dieser Folge geht es um die wichtigsten steuerlichen Hebel bei Vermietungsimmobilien. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nach § 21 EStG besteuert, Verluste können grundsätzlich mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Gleichzeitig können Immobilien im Privatvermögen nach Ablauf der zehnjährigen Frist grundsätzlich steuerfrei verkauft werden, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abschreibung. Für begünstigte Neubauten ist nach § 7 Abs. 5a EStG eine degressive AfA von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert möglich. Zusätzlich kann unter den Voraussetzungen des § 7b EStG eine Sonderabschreibung von bis zu 5 Prozent jährlich für vier Jahre genutzt werden. Die Kostenobergrenze liegt bei 5.200 Euro je Quadratmeter, die maximale Bemessungsgrundlage bei 4.000 Euro je Quadratmeter. Auch bei gebrauchten Immobilien kann eine höhere Abschreibung möglich sein, wenn eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachgewiesen wird. Der BFH hat mit Urteil vom 23.1.2024, IX R 14/23, bestätigt, dass dafür kein Bausubstanzgutachten zwingend erforderlich ist. Weitere Anforderungen konkretisieren unter anderem das FG Münster, 14 K 654/23 E, und das FG Hamburg, 3 K 60/23. Wichtig ist außerdem die Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude, denn nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar. Vertragliche Aufteilungen sind grundsätzlich anzuerkennen, BFH vom 16.9.2015, IX R 12/14, solange sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht grundlegend verfehlen, BFH vom 21.7.2020, IX R 26/19. Wie riskant künstliche Gestaltungen sein können, zeigt das OLG Brandenburg vom 13.5.2026, 5 U 37/25: Eine Aufteilung eines Kaufpreises von 1,95 Mio. Euro auf 1,05 Mio. Euro Grundstück und 900.000 Euro angebliche Kunstgegenstände wurde als Scheingeschäft beurteilt. Weitere Themen sind erhöhte Abschreibungen bei Denkmalimmobilien und Sanierungsgebieten nach §§ 7i und 7h EStG, grundsätzlich 8 Jahre mit jeweils 9 Prozent und anschließend 4 Jahre mit jeweils 7 Prozent, sowie die Fußstapfentheorie bei Erbschaften und Schenkungen nach § 11d EStDV. Bei Renovierungen ist entscheidend, ob sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten vorliegen. Überschreiten Instandsetzungs und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten, entstehen grundsätzlich anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Auch Finanzierung und laufende Kosten spielen eine große Rolle: Schuldzinsen sind grundsätzlich Werbungskosten, Tilgungsleistungen dagegen nicht. Vorweggenommene Werbungskosten und Kosten während eines Leerstands können ebenfalls abziehbar sein, wenn eine konkrete und ernsthafte Vermietungsabsicht nachweisbar ist. Bei Ferienwohnungen ist das BFH Urteil vom 12.8.2025, IX R 23/24, relevant: Die Einkünfteerzielungsabsicht wird grundsätzlich angenommen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mindestens 25 Prozent unterschritten wird. Bei Auslandsimmobilien ist schließlich das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend. Zusätzlich sind insbesondere § 32b EStG und bei Drittstaaten § 2a EStG zu beachten. Die zentrale Frage der Folge lautet: Wann ist eine vermietete Immobilie wirklich ein Steuersparmodell und wann bleibt sie trotz Steuervorteilen ein schlechtes Investment? Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • August 12 · 1 hr

    #207: Wolfgang Kubicki: Warum die Steuerreform keine ist

    Sieben Jahre lang hat er Hanno Berger verteidigt – den Mann, der zur Symbolfigur des größten Steuerskandals der deutschen Geschichte wurde. Jetzt äußert sich Wolfgang Kubicki zu genau den Gesetzen, die solche Fälle künftig härter bestrafen sollen. Bekannt ist er vor allem als FDP-Politiker und Bundestagsvizepräsident – weniger bekannt ist, dass er Diplom-Volkswirt und Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Steuerrecht und Steuerstrafrecht ist und als Strafverteidiger in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren tätig war. In dieser Folge nutzen wir genau diese doppelte Perspektive für ein Gespräch, das tief in die aktuelle Steuerpolitik einsteigt. Zur Einkommensteuer fragen wir Kubicki nach seiner Einschätzung zur geplanten „Reform" von Finanzminister Lars Klingbeil: Der neue Superreichensteuersatz von 47 Prozent trifft künftig auch Unternehmen, während Steuertarif und Grundfreibetrag nur geringfügig angepasst werden und die kalte Progression unausgeglichen bleibt. Gleichzeitig steigen die Sozialversicherungsbeiträge weiter – mit der von der FDP selbst forcierten kapitalgedeckten Rente kommt ein zusätzlicher Beitrag von je einem Prozentpunkt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinzu. Wir fragen ihn, ob er der ab 2028 geplanten Körperschaftsteuersenkung traut, ob das Gesetz überhaupt in dieser Form bestehen bleibt, ob die Regierung bis zur Wahl 2029 hält – und ob er glaubt, dass eine echte Gewerbesteuerreform in Deutschland jemals gelingen kann. Auch die Erhöhung der Umsatzsteuer als Alternative zur Einkommensteuerreform bringen wir ins Gespräch. Besonders spannend wird es bei der Erbschaftsteuer: Am 13. Oktober 2026 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Unternehmensbefreiung. Wir fragen Kubicki, wie er eine Erbschaftsteuer ausgestalten würde, sollte Karlsruhe die bestehende Regelung kippen. Danach wird es grundsätzlich: Welche Ausgaben würde er als Finanzminister streichen, und wie sieht seine Vision für ein leistungsfähiges und gleichzeitig finanzierbares Steuersystem aus? Zum Abschluss nehmen wir den Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität mit ihm auseinander – von der geplanten Abschaffung der Selbstanzeige über die Wiedereinführung des Verbrechenstatbestands für Steuerhinterziehung bis zur Pflicht zur elektronischen Kasse ab 100.000 Euro Umsatz. Als jemand, der Cum-Ex aus erster Reihe kennt, hat Kubicki eine klare Meinung dazu, warum das Steuerstrafrecht verschärft wird, während bei Cum-Cum bis heute kaum Ermittlungserfolge vorliegen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • August 5 · 45 min

    #206: Hochsteuerland Deutschland? Der große Realitätscheck im OECD-Vergleich

    Nur Belgien nimmt seinen Bürgern mehr weg als Deutschland – mit einem Steuer- und Abgabenkeil von 49,3 Prozent für alleinstehende Durchschnittsverdiener liegt Deutschland laut aktuellem OECD-Vergleich auf Platz zwei von allen untersuchten Ländern. Dabei entfällt weniger als ein Drittel dieser Last tatsächlich auf Steuern – der Rest sind Sozialabgaben, bei denen die Arbeitnehmerseite mit 17,76 Prozentpunkten deutlich über dem OECD-Durchschnitt liegt. Zum Vergleich: Länder wie die Schweiz, Irland, Japan, Kanada, die USA oder Großbritannien kommen auf einen Abgabenkeil von nur rund 30 Prozent – und das sind alles keine Länder, die für soziale Kälte bekannt sind. Wir ordnen ein, warum diese Zahlen 2027 noch unvorteilhafter werden könnten, wenn die GKV-Beitragsbemessungsgrenze einmalig um 300 Euro monatlich auf voraussichtlich rund 6.400 Euro steigt. Bei Unternehmen zeigt sich ein ähnliches Bild: Mit rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer liegt Deutschland deutlich über Ländern wie Ungarn, Bulgarien oder Zypern mit nur rund 10 Prozent – nur Japan und Malta besteuern Unternehmensgewinne noch stärker. Bei Vollausschüttung landet Deutschland bei einer Gesamtbelastung von etwa 48,6 Prozent, während Kanada, Dänemark und Großbritannien sogar auf 55 Prozent kommen. Seit der letzten großen Steuerreform 2008 hat sich strukturell wenig getan – wegen Schuldenbremse und Rentenfinanzierung ist laut unserer Einschätzung auch künftig keine große Reform in Sicht, trotz der ab 2028 geplanten Reduzierung der Körperschaftsteuer. Wir erklären außerdem, warum der reine Steuersatz nicht alles ist: Der in Deutschland bei der Gewerbesteuer ausgeschlossene Verlustrücktrag nach § 8 GewStG, die Hinzurechnungsvorschriften und die Frage, ob die eigentlich aufkommensneutral gedachte Grundsteuerreform de facto zur Steuererhöhung durch die Hintertür wird, spielen für die tatsächliche Belastung eine mindestens ebenso große Rolle. Ganz anders sieht es bei der Umsatzsteuer aus: Hier steht Deutschland mit seinem Regelsatz gut da – nur Malta und Luxemburg liegen in der EU noch niedriger. Wir rechnen vor, warum eine Anhebung um nur einen Prozentpunkt bereits 15 bis 16 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen würde, und warum die Politik trotzdem lieber an anderen Stellschrauben dreht. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf Spitzensteuersätze im internationalen Vergleich – angeführt von Japan – und erklären, warum auch dieser Wert wenig über die tatsächliche Belastung aussagt, wenn steuerfreie Immobilienverkäufe und Begünstigungen beim Unternehmensverkauf gegenläufig wirken. Unser Fazit: Bei der Steuerquote im Verhältnis zum BIP steht Deutschland international gar nicht so schlecht da – trotzdem sprechen wir uns für eine niedrigere Steuerbelastung aus und erklären, welche Effekte auf Investitionsbereitschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung dahinterstecken. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • July 28 · 48 min

    #205: Porsche weg, Rolex weg: Wie ernst meint es der Staat mit Steuerkriminalität?

    15 Jahre Freiheitsstrafe kündigt die Bundesregierung für organisierte Steuerkriminalität an – dabei wird schon die aktuelle Höchststrafe von zehn Jahren kaum je ausgeschöpft. Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger wurde 2022 vom LG Bonn wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte neun gefordert. Ein weiteres Urteil des LG Wiesbaden aus 2023 brachte acht Jahre und drei Monate. 2026 fasste das LG Bonn beide Urteile zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren zusammen – die höchste je verhängte Cum-Ex-Strafe. Ob eine höhere Strafandrohung an diesem Grundproblem etwas ändert, hinterfragen wir in dieser Folge kritisch – ebenso wie die frühere Chefermittlerin Anne Brorhilker, die der Justiz mit dem Vorwurf den Rücken kehrte, kleine Fälle würden verfolgt, große dagegen eingestellt. Wir gehen den 26-Punkte-Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität im Detail durch: Mit der geplanten Wiedereinführung des Verbrechenstatbestands für besonders schwere Steuerhinterziehung – Mindeststrafe ein Jahr, Höchstmaß 15 Jahre – wäre eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO künftig ausgeschlossen. Allein 2024 wurden auf diesem Weg 10.000 von 50.000 Strafverfahren beendet, oft mit einer Geldauflage, die für Betroffene günstiger ist als ein langer Prozess. Bei der Vermögensabschöpfung wird es konkret: „Der Porsche und die Rolex sind dann erstmal weg", kündigt Finanzminister Klingbeil an – tatsächlich versteigert der Zoll seit Ende 2023 bereits Gold- und Platin-Schallplatten, die bei Bushidos Ex-Manager Arafat Abou-Chaker gepfändet wurden. Auch das Thema Cum-Cum bekommt neuen Zündstoff: Ende 2023 waren laut Bundesfinanzministerium erst 81 Fälle rechtskräftig abgeschlossen, 253 Verdachtsfälle mit einem Volumen von rund 7,3 Milliarden Euro noch in Bearbeitung – zurückgeholt wurden bislang nur etwa 226 Millionen Euro, deutlich unter einem Prozent des geschätzten Schadens. Wir sprechen außerdem über die geplante Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen, das neue Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität nach Vorbild des Terrorismus-Abwehrzentrums, sowie den Ausbau der Financial Intelligence Unit (FIU) – die bereits Mitte 2020 mit über 280.000 unbearbeiteten Verdachtsmeldungen zu kämpfen hatte und dafür scharf vom Bundesdatenschutzbeauftragten kritisiert wurde. Kontrovers wird's beim geplanten Datenanalysezentrum: KI-gestützte Risikobewertungen sollen Muster in Finanzdaten erkennen, Kritiker warnen aber vor intransparenten „Score-Werten" und einem Datensatz, der theoretisch auch gegen politische Gegner missbraucht werden könnte. Zum Abschluss ordnen wir praxisrelevante Neuerungen ein: die 15-jährige Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, die Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz und das elektronische Echtzeit-Meldesystem für die Umsatzsteuer, das ab 2027 auf der verpflichtenden E-Rechnung aufbaut. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

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  • July 22 · 53 min

    #204: Steuererklärung Frist und Strafen bei Verspätung

    Wer als Angestellter Lohnsteuer zahlt, glaubt oft, mit der Steuererklärung nichts mehr zu tun zu haben. Ein Trugschluss: Nach § 46 Abs. 2 EStG greift die Pflichtveranlagung in zahlreichen Fällen – etwa bei Progressionseinkünften wie Kurzarbeiter- oder Elterngeld über 410 Euro, bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, nach Eintragung von Freibeträgen oder nach Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung. Und selbst wer keinen dieser Tatbestände erfüllt, kann durch eine formlose Aufforderung des Finanzamts nach § 149 Abs. 1 S. 2 AO zur Abgabe verpflichtet werden – notfalls per öffentlicher Bekanntmachung. In dieser Folge klären wir, wer wirklich abgeben muss und was bei Verspätung droht: Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat, und kann bis zu 25.000 Euro erreichen. Dass das Finanzamt hier hart durchgreift, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Münster (4 K 2351/23), wonach eine Erstattung des Zuschlags nur bei gewichtigen Gründen infrage kommt. Wer trotz Zwangsgeld – im Extremfall ebenfalls bis zu 25.000 Euro – untätig bleibt, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt, die in der Regel zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt und strafrechtliche Konsequenzen nicht ausschließt. Spannend wird's bei der freiwilligen Seite: Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann über die Antragsveranlagung noch bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist eine Erklärung einreichen – die Steuererklärung für 2025 also theoretisch noch bis Ende 2029. Und ab Juli 2026 wird vieles einfacher: Mit der „Ein-Klick-Steuererklärung" über die App „MeinELSTER+" erstellt die Finanzverwaltung für rund 11,5 Millionen ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner ohne weitere Einkünfte automatisch einen vollständigen Erklärungsvorschlag inklusive Bescheid-Vorschau – Kinder, Vermietung oder Selbstständigkeit bleiben vorerst außen vor. Zum Schluss geht's um bares Geld: Der Werbungskosten-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro (bald 1.430 Euro) ist automatisch drin, die Homeoffice-Pauschale bringt bis zu 1.260 Euro auch ohne eigenes Arbeitszimmer, und die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer gilt auch fürs Fahrrad. Wir erklären den Unterschied zwischen Erstausbildung (begrenzt auf 6.000 Euro Sonderausgaben) und Zweitausbildung (unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar), zeigen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bis zu 5.200 Euro Steuerersparnis bringen können, und warum Kosten für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, Leihmutterschaft dagegen nicht. Zum Abschluss: Warum sich die rechtzeitige Verlustbescheinigung der Bank bis zum 15. November lohnt, wenn Aktienverluste mit Gewinnen verrechnet werden sollen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • July 14 · 53 min

    #203: 15 Lohnbestandteile zum Steuern sparen für mehr Gehalt

    640 Euro Steuerentlastung versprochen – am Ende bleiben nur 60 Euro übrig. Was nach Rechenfehler klingt, ist die reale Lohnabrechnung eines verheirateten Ehepaars mit zwei Kindern und 6.500 Euro Bruttoeinkommen, wie das Handelsblatt vorgerechnet hat. Der Grund: Während die Politik mit Steuersenkungen wirbt, steigen parallel die Sozialversicherungsbeiträge – die Rentenversicherung um einen Prozentpunkt, der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag von 2,0 auf 2,2 Prozent. Ein Single mit 4.000 Euro brutto zahlt schon heute Sozialabgaben, die rund 66 % höher liegen als die Lohnsteuer – ab 2027 könnte netto sogar weniger ankommen als heute, bei gleichem Gehalt. Auch Minijobs werden teurer: Die Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 %, der KV-Pauschalbeitrag von 13 auf bis zu 17,5 %. Wer unter diesen Vorzeichen trotzdem mehr Netto vom Brutto herausholen will, muss nicht auf die nächste Reform warten – das deutsche Steuerrecht hält über zwanzig steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile bereit, die in der Praxis oft ungenutzt bleiben. Wir gehen sie im Detail durch: Der monatliche Sachbezug bis 50 Euro funktioniert unkompliziert über Akzeptanzstellen-Karten mit Postleitzahlen-Begrenzung (BMF-Schreiben vom 15. März 2022), Aufmerksamkeiten bis 60 Euro sind bei persönlichen Anlässen wie Hochzeit oder Geburt mehrfach im Jahr steuerfrei möglich (R 19.6 Abs. 1 LStR 2023). Für größere Sachzuwendungen bis 10.000 Euro lohnt sich die Pauschalversteuerung mit 33,75 % – ein durchgerechnetes GmbH-Beispiel zeigt eine Steuerersparnis von über 4.000 Euro. Dazu kommen Betriebsveranstaltungen (110 Euro steuerfrei, 25 % Pauschalsteuer darüber hinaus) und die Erholungsbeihilfe, die bei Ehepartnern und Kindern schnell auf mehrere hundert Euro steuerfrei anwächst. Beim Thema Mobilität wird's besonders spannend: Essensmarken bringen 2026 bis zu 115 Euro im Monat steuerbegünstigt (16. Verordnung zur Änderung der SvEV), das Dienstfahrrad läuft über die 0,25-Prozent-Regelung, und beim Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG steckt der Haken in der Anrechnung auf die Entfernungspauschale – weshalb sich die 15-prozentige Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG oft mehr lohnt. Auch das Laden von E-Autos und E-Bikes im Betrieb bleibt bis Ende 2030 steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Weitere Schwerpunkte: Kinderbetreuungskosten (§ 3 Nr. 33 EStG) und Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) – wobei das klassische Fitnessstudio-Abo NICHT begünstigt ist. Handy, Laptop und Tablet sind nach § 3 Nr. 45 EStG komplett steuerfrei nutzbar und funktionieren dank eines BFH-Urteils vom 23. November 2022 (VI R 50/20) sogar per Gehaltsumwandlung. Wir sprechen außerdem über die Vermietung des Arbeitszimmers an den eigenen Chef – ein Modell, das laut BMF-Schreiben vom 18. April 2019 und BFH-Urteil vom 17. April 2018 (IX R 9/17) einem Fremdvergleich standhalten muss – sowie über Personalrabatte bis 1.080 Euro (§ 8 Abs. 3 EStG) und die nach wie vor größten steuerfreien Zuschläge überhaupt: Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG mit bis zu 150 % Aufschlag an Weihnachten und am 1. Mai. Zum Abschluss geht's um Fort- und Weiterbildung (§ 3 Nr. 19 EStG), die betriebliche Altersvorsorge mit einem steuerfreien Höchstbetrag von 338 Euro im Monat für 2026 sowie Mitarbeiterbeteiligungen bis 2.000 Euro jährlich nach § 3 Nr. 39 EStG – inklusive der Besonderheit, dass hier sogar eine Gehaltsumwandlung ohne Zusätzlichkeitserfordernis möglich ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • July 7 · 45 min

    #202: Steuerreform: Diese Änderungen können ab 2027 kommen

    Die Bundesregierung verkauft ihr „Programm für Aufschwung und Beschäftigung" als große Entlastung – tatsächlich stehen dem aber neue Schulden von rund 118,7 Mrd. Euro allein im Kernhaushalt für 2027 gegenüber, zusammen mit den Sondervermögen sogar rund 203,7 Mrd. Euro. Selbst die eigentlich zu schonende Rücklage muss angetastet werden, während die Zinsausgaben bis 2030 auf rund 80 Mrd. Euro jährlich steigen. In dieser Episode rechnen wir vor, was von der versprochenen Entlastung tatsächlich übrig bleibt: Der Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen von 12.348 auf 12.900 Euro bis 2028, der Kinderfreibetrag von 9756 auf 10.236 Euro, das Kindergeld von 259 auf 272 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wächst um 200 auf 1430 Euro. Beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt es dagegen bei einer nur leichten Verschiebung der Grenze auf 70.600 Euro, der Reichensteuersatz von 45 Prozent greift künftig schon ab 250.000 Euro – ab 280.000 Euro sogar mit 47 Prozent. Gleichzeitig sinkt die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent, und der Pauschalsteuersatz bei Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Unterm Strich bleiben von der Reform gerade einmal zehn Milliarden Euro Entlastung ab 2028 übrig – während allein der Ausgleich der kalten Progression den Fiskus im kommenden Jahr 8,8 Mrd. Euro kosten würde. Auch beim Thema Krankschreibung wird's kontrovers: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, die Arbeitsunfähigkeit künftig ab dem ersten statt bisher vierten Tag gelten – sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. Dabei zahlen Unternehmen laut BDA schon heute zwischen 82 und 85 Mrd. Euro jährlich für die Lohnfortzahlung, und ein wissenschaftlicher Nachweis, dass die telefonische Krankschreibung den Krankenstand erhöht hat, fehlt bislang. Wir diskutieren, ob eine Kürzung der sechswöchigen Lohnfortzahlung oder eine Teilzeit-Krankschreibung nicht die sinnvollere Lösung wäre. Bei der Krankenkasse kommt ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für bislang beitragsfrei mitversicherte Partner hinzu, die Bemessungsgrenze steigt von 70.000 auf 85.000 Euro. Im Arbeitsrecht sollen sachgrundlose Befristungen künftig bis zu vier statt zwei Jahre und sechsmalige Verlängerungen möglich sein, während der Kündigungsschutz für Besserverdiener oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze – aktuell ab 177.450 Euro – entfallen soll. Wir ordnen ein, was internationale Studien über den Zusammenhang von Kündigungsschutz und Innovationskraft sagen, und warum viele Ökonomen die Reform trotzdem für zu zaghaft halten. Abgerundet wird das Paket durch den pauschalen Wegfall gesetzlicher Berichtspflichten, eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten und die vorausgefüllte Steuererklärung, die Arbeitnehmern die Abgabe künftig ersparen soll. Beim Wohnungsbau sollen ein Enteignungsverbot und eine neue staatliche Baugesellschaft den Mangel beheben. Am Ende bleibt die Frage, wie viel von den versprochenen 600 Euro Entlastung wirklich neu ist – und warum echte Einsparungen bei einer Staatsquote von 50 Prozent weiterhin fehlen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • June 30 · 41 min

    #201: Die Minijob-Reform 2027 geplant: 900 € zahlen, damit 603 € ankommen

    Die Rentenkommission will Minijobs in ihrer jetzigen Form abschaffen und vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen – der Bundeskanzler hat angekündigt, die Vorschläge zu übernehmen. Betroffen wären rund 7 Millionen Beschäftigte, davon 3,5 Millionen im Zweitjob. In dieser Episode erklären wir den aktuellen Status quo und warum die Reform für so viel Diskussion sorgt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt aktuell bei 603 Euro im Monat, orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und steigt 2027 mit der Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro voraussichtlich auf 633 Euro. Arbeitgeber zahlen für Minijobber pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung sowie 2 % pauschale Lohnsteuer – macht den Minijob für Arbeitgeber unterm Strich rund 10 Prozentpunkte teurer als eine reguläre Beschäftigung. Arbeitnehmer dagegen profitieren von brutto gleich netto, sofern sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; sonst bleiben durch den Eigenanteil von den 603 Euro nur etwa 404 Euro netto übrig. Wir gehen außerdem auf Sonderfälle ein: Minijobs neben einer Ausbildung (möglich seit 1.10.2022, sofern ein eigener Arbeitsvertrag vorliegt), Minijobs für Ehepartner im Betrieb (steuerlich vorteilhaft, aber mit VGA-Risiko laut BFH-Urteil vom 10.10.2018, X R 44-45/17) sowie die Abgrenzung zum Midijob im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro mit gleitend ansteigenden Sozialversicherungsbeiträgen. Abschließend ordnen wir die Argumente beider Seiten ein: Befürworter der Reform verweisen auf rund 4,5 Mrd. Euro erwartete Mehreinnahmen für die Rentenversicherung und das Risiko der "Minijob-Falle" in die Altersarmut; Gegner warnen vor Stundenkürzungen in Branchen wie der Gastronomie und einer möglichen Zunahme von Schwarzarbeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • June 23 · 38 min

    #200: 1,5 % Steuern für alles? Was bringt eine Holding-GmbH?

    Eine Holding senkt die Steuer auf laufende Gewinne nicht – die liegt mit oder ohne Holding bei rund 30 bis 32 Prozent. Ihr eigentlicher Vorteil zeigt sich erst beim Verkauf von Anteilen, bei Ausschüttungen und bei der langfristigen Reinvestition von Gewinnen. In dieser Episode erklären wir, warum Holding-Strukturen trotz unveränderter laufender Steuerlast so attraktiv sind: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen sind über das Schachtelprivileg nach § 8b Abs. 2 KStG zu 95 % steuerfrei – effektiv bleiben damit nur rund 1,5 % Steuerlast statt bis zu 25–30 % auf privater Ebene. Auch laufende Ausschüttungen profitieren: Ab einer Beteiligung von 10 % greift die 95-prozentige Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1, 4 KStG, ab 15 % zusätzlich die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG. Für Kapitalanleger zeigen wir, wie Aktien-ETFs in der Holding durch die 80-prozentige Teilfreistellung nach § 20 InvStG auf eine effektive Steuerlast von rund 10–15 % kommen – inklusive eines Ausblicks auf die ab 2027 wieder relevante Vorabpauschale. Praktisch wird's beim Aufbau: Wer als Einzelunternehmer startet, bringt sein Unternehmen per Einbringung nach § 20 UmwStG in eine GmbH ein und muss die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG beachten. Wer bereits eine GmbH hat, kann die Holding über einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG steuerneutral errichten – entscheidend ist, dass die Holding nach der Einbringung die Stimmrechtsmehrheit hält. Ein durchgerechnetes Beispiel zeigt zudem: Bei Vollausschüttung liegt die Gesamtsteuerbelastung über alle Ebenen am Ende bei knapp 51 %. Wir sprechen außerdem darüber, wann eine Holding eher nicht sinnvoll ist – etwa bei geplantem Wegzug oder hohem privatem Entnahmebedarf. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • June 16 · 59 min

    #199: GmbH gründen 2026: Das müssen Unternehmer unbedingt wissen

    Die GmbH gilt für viele Unternehmer als der nächste Schritt nach dem Einzelunternehmen – doch wann lohnt sich die Gründung tatsächlich? In dieser Episode klären wir, welche Vorteile die GmbH bei Haftung, Wachstum und Steuern bietet und welche Pflichten häufig unterschätzt werden. Wir erklären die Grundlagen der GmbH als eigenständige juristische Person, die Unterschiede zum Einzelunternehmen sowie die Rollen von Geschäftsführern und Gesellschaftern. Außerdem zeigen wir, in welchen Situationen die Haftungsbeschränkung echten Mehrwert bietet und wann eine GmbH für Solo-Selbstständige sinnvoll werden kann. Anschließend gehen wir Schritt für Schritt durch die Gründung: vom Notartermin über das erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro bis zur Frage, ob die Einlage auf dem Geschäftskonto verbleiben muss oder bereits für betriebliche Investitionen genutzt werden darf. Auch die Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative wird eingeordnet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Gesellschaftsvertrag. Wir besprechen typische Regelungen zu Geschäftsführungsbefugnissen, Gesellschafterbeschlüssen, Gewinnverwendungen, Wettbewerbsverboten, Kündigungs- und Erbfolgeklauseln. Anhand eines Praxisbeispiels zeigen wir, wie Konflikte zwischen Gesellschaftern bei Gewinnausschüttungen entstehen können und welche Bedeutung Mehrheits- und Einstimmigkeitsentscheidungen haben. Darüber hinaus erläutern wir die steuerlichen Besonderheiten der GmbH mit der zweistufigen Besteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene. Dabei geht es auch um die Gestaltungsmöglichkeiten durch Geschäftsführergehälter, Mietverträge mit Gesellschaftern sowie weitere zulässige Vertragsbeziehungen. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf die Nachteile der GmbH: Insolvenzantragspflichten, mögliche Geschäftsführerhaftung, doppelte Buchführung, Offenlegungspflichten, verdeckte Gewinnausschüttungen und den hohen Formalismus bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen. Außerdem diskutieren wir aktuelle Alternativen wie die Personengesellschaft mit Körperschaftsteueroption und mögliche europäische Rechtsformen. 🎉 Gewinnspiel Wir verlosen 10 Exemplare des Buches Sei doch nicht besteuert von Steuerfabi! So nimmst du teil: Teile diese Podcast-Folge in deiner Instagram-Story. Verlinke dabei @steuerfabi und @christiangebert_steuerberater. Teilnahmeschluss: 21. Juni 2026 um 23:59 Uhr. Wichtige Hinweise: Unter allen gültigen Teilnahmen werden 10 Gewinnerinnen bzw. Gewinner ausgelost. Der Gewinn besteht jeweils aus einem Exemplar des Buches Sei doch nicht besteuert. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Meta, Spotify oder anderen Plattformen und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Viel Glück! 🍀📚 Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • June 10 · 38 min

    #198: Auswandern ohne Steuerfalle: Wegzugsteuer, ETFs und Unternehmensanteile

    Deutschland erlebt eine Rekord-Auswanderung: 2025 verließen rund 289.000 deutsche Staatsangehörige das Land. Doch wer auswandert, stößt schnell auf eine der teuersten Steuerfallen des deutschen Steuerrechts – die Wegzugsteuer. In dieser Podcast-Folge analysieren wir die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland und die Gründe, weshalb immer mehr Unternehmer, Investoren und Fachkräfte Länder wie die Schweiz, Österreich, Spanien oder die Türkei als neue Heimat wählen. Dabei geht es um die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, die Möglichkeiten der Vermögensbildung sowie die Frage, welche Staaten aus steuerlicher Sicht tatsächlich attraktiv sind. Im Mittelpunkt steht die Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Bereits bei Beteiligungen von mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft unterstellt das Gesetz beim Wegzug einen fiktiven Verkauf der Anteile zum Marktwert. Wir zeigen anhand eines Praxisbeispiels, wie Unternehmensanteile nach den §§ 202, 203 BewG bewertet werden und weshalb selbst ohne tatsächlichen Verkauf schnell Steuerforderungen im sechs- oder siebenstelligen Bereich entstehen können. Außerdem erläutern wir, wann ein steuerlicher Wegzug überhaupt vorliegt und welche Besonderheiten bei Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und DBA-Staaten gelten. Daneben besprechen wir die Rückkehrregelung des § 6 Abs. 3 AStG, die unter bestimmten Voraussetzungen zum vollständigen Entfallen der Wegzugsteuer führen kann. Dabei gehen wir auf das BFH-Urteil vom 21.12.2022 – I R 55/19 ein, nach dem letztlich die tatsächliche Rückkehr entscheidend ist. Zudem erläutern wir die aktuellen Stundungsregelungen und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Wächtler vom 26.02.2019 – C-581/17. Außerdem zeigen wir, weshalb auch Einzelunternehmer von einer Wegzugsbesteuerung betroffen sein können. Im Fokus stehen die Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 EStG, die Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3a EStG sowie die Besteuerung immaterieller Wirtschaftsgüter. Dabei besprechen wir auch das BFH-Urteil vom 12.06.2019 zur steuerlichen Behandlung kommerzialisierbarer Namensrechte und die besonderen Risiken für Influencer und digitale Geschäftsmodelle. Abschließend stellen wir verschiedene Gestaltungsansätze zur Vermeidung der Wegzugsteuer vor, darunter Holdingstrukturen über eine GmbH & Co. KG, Familienstiftungen und Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt. Außerdem werfen wir einen Blick auf die geplante Ausweitung der Wegzugbesteuerung auf Investmentfonds und ETFs und diskutieren, warum künftig selbst breit gestreute Fondsanlagen von den neuen Regelungen betroffen sein könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • June 4 · 47 min

    #197: Jahressteuergesetz 2026: Organschaft, KI im Finanzamt, Forschungszulage und höhere Zinsen

    Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

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  • May 27 · 48 min

    #196: Private Equity in Steuerkanzleien? Neue Regeln zu Gewerbesteuer & PKW-Modelle

    Das geplante Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes wurde vom Bundesrat zunächst gestoppt – unter anderem wegen der vorgesehenen steuerfreien 1.000-Euro-Krisenprämie. Inhaltlich besonders relevant sind jedoch die geplanten Änderungen im Berufsrecht der Steuerberater. Im Fokus steht vor allem § 55a StBerG: Künftig soll klargestellt werden, dass sich EU-/EWR-Abschlussprüfergesellschaften nur dann an deutschen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen dürfen, wenn sie selbst die berufsrechtlichen Anforderungen des deutschen Steuerberatungsgesetzes erfüllen. Hintergrund ist die zunehmende Beteiligung von Private-Equity-Investoren an Steuerkanzleien. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke sind bereits 57 Steuerkanzleien von PE-Investoren betroffen. Diskutiert wird außerdem, ob bestehende Beteiligungsmodelle künftig von den Steuerberaterkammern widerrufen werden könnten. Außerdem soll mit dem neuen § 4e StBerG die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erweitert werden. Steuerliche Nebenleistungen sollen künftig zulässig sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit stehen. Davon könnten unter anderem Hausverwaltungen, Versicherungsvermittler, Banken oder Unternehmensberater profitieren. Parallel dazu wird die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen nach § 6 Nr. 2 StBerG ausgeweitet – insbesondere mit Blick auf sogenannte „Tax Law Clinics“. Ebenfalls geplant ist der Wegfall des bisherigen Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen, sodass nicht mehr an jedem Standort ein Steuerberater in räumlicher Nähe tätig sein muss. Daneben sprechen wir über die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer auf 280 %. Besonders betroffen wären Gemeinden wie Monheim am Rhein und Leverkusen mit derzeit 250 % Hebesatz oder Zossen mit 270 %. Auch bei der Grunderwerbsteuer sind Änderungen vorgesehen: Bei Share Deals mit grundbesitzenden Gesellschaften soll die bisherige Doppelbelastung durch Signing und Closing entschärft werden. In den Hörerfragen diskutieren wir schließlich ein aktuelles Gestaltungsmodell rund um Luxusfahrzeuge und GmbH-Vermietungen. Ausgangspunkt ist die Frage, ob bei der Vermietung eines privat gehaltenen Fahrzeugs an die eigene GmbH eine Betriebsaufspaltung entstehen kann. Dabei geht es insbesondere um die Voraussetzungen der personellen und sachlichen Verflechtung sowie die Frage, ob ein Luxus-PKW oder Wohnmobil noch als wesentliche Betriebsgrundlage beziehungsweise Gegenstand des täglichen Bedarfs einzustufen ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • May 19 · 36 min

    #195: Lamborghini, Ferrari & Porsche: Welche Luxusautos das Finanzamt akzeptiert

    Luxussportwagen im Betriebsvermögen: Wann erkennt das Finanzamt Ferrari, Lamborghini oder Porsche steuerlich an – und wann wird der Wagen zum privaten Luxusproblem? In dieser Folge analysieren wir die aktuelle Rechtsprechung zu Supersportwagen als Firmenwagen und zeigen, welche steuerlichen Risiken Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Selbständige beachten müssen. Wir besprechen unter anderem die Entscheidungen des BFH und mehrerer Finanzgerichte zu Ferrari, Lamborghini, Bentley und anderen Luxusfahrzeugen. Dabei geht es um die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlasstem Repräsentationsaufwand und unangemessener privater Lebensführung nach § 4 Abs. 5 EStG. Außerdem erklären wir, wann die 1%-Methode greift, weshalb Fahrtenbücher regelmäßig scheitern und warum gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung drohen kann. Zusätzlich schauen wir uns Gestaltungen aus der Praxis an: Vermietungsmodelle über das Privatvermögen, das Ehegattenvorschaltmodell sowie die umsatzsteuerlichen Vorteile und Risiken solcher Konstruktionen. Anhand aktueller BFH-Urteile zeigen wir, welche Modelle tatsächlich funktionieren – und welche Social-Media-Steuersparmodelle schnell angreifbar werden können. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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  • May 13 · 45 min

    #194: Steuerhinterziehung 2026 & straffreie Selbstanzeige könnte wegfallen

    In dieser Folge erklärt unser Gast Dr. Markus Wollweber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei STRECK MACK SCHWEDHELM, wann aus falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber dem Finanzamt eine strafbare Steuerhinterziehung wird, welche Rolle Vorsatz spielt und warum bereits ab 50.000 Euro Steuerverkürzung ein besonders schwerer Fall drohen kann. Im Mittelpunkt stehen außerdem die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO, ihre engen Voraussetzungen sowie die Sperrgründe bei Prüfungsanordnung oder Tatentdeckung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Strafverfolgung bei Kryptowährungen: Sammelauskunftsersuchen, Datenkäufe, DAC 8, KStTG und sogenannte „Goldene-Brücke-Schreiben“ zeigen, wie Finanzbehörden nicht erklärte Kryptoeinkünfte aufdecken. Abschließend geht es um die angekündigten Verschärfungen des BMF vom 29. April 2026 und politische Forderungen nach häufigeren Prüfungen bei sehr hohen Einkünften. Mehr zu STRECK MACK SCHWEDHELM auf Youtube: https://www.youtube.com/@StreckMackSchwedhelm Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 Fabian Walter folgen 👋 Christian Gebert folgen

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