
Überbrückungshilfe. Wer haftet im Unternehmensverbund?
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In dieser Folge, die am 27.2.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit der Frage, wer bei den Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen im Unternehmensverbund haftet:
- Nur das antragstellende Unternehmen?
- Jedes Unternehmen nach dem Prinzip „einer für alle, alle für einen“?
- Oder haften auch die Gesellschafter?
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman
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Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
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20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
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Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132