
#104 Wege raus aus der Zwangsgemeinschaft Erbengemeinschaft
Etwas, was unter allen Umständen zu vermeiden ist: Erbengemeinschaften. Denn bei den entscheidenden Fragen müssen sich die Erben einig werden. Was passiert mit dem Haus? Nicht einfach 51 % als Jokerkarte, nicht zwei überstimmen den Dritten. Im Grundsatz geht das Gesetz auch nicht davon aus, dass so eine Erbengemeinschaft von Dauer ist und sieht Instrumente der Erbauseinandersetzung vor. Ihre Durchschlagskraft ist aber begrenzt, wie Britta und Maraike zu erläutern wissen. Die Zauberformel: „alternative Gestaltungsmöglichkeiten“ – also gar nicht erst Erbengemeinschaften entstehen zu lassen. Vermächtnisse stattdessen oder einen Testamentsvollstrecker benennen, denn dann haben die Erben einen gemeinsamen Feind – und die Frontlinie verläuft nicht mehr zwischen den Erben. Eine interessante Beobachtung, von der Maraike berichtet. Ganz besonders aufmerksame Hörer der KANZLEI AM MIKROFON werden denken: „Ja, aber was ist mit Teilungsversteigerung?” – Ja, aber auch da kann man sich dann noch über die Auszahlung des Versteigerungserlöses streiten. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Für Rechtsberatung hier entlang: www.kanzleiamrathaus.com Abonniert unseren Podcast in eurer Liebings-App und folgt uns auf Instagram und LinkedIn. Ihr habt auch eine Frage? fragen@kanzleiammikrofon.de Eine Produktion der Podcastmeisterei.
- Transcript


















