Unlesbare Klausur – was tun?
Eine Klausur ist kaum zu entziffern – darf der Prüfer einfach aufhören und null Punkte vergeben? Diese Folge zeigt, wann eine Antwort wirklich als unlesbar gilt und wie Prüferinnen und Prüfer bei Zweifeln vorgehen sollten. Darum geht’s in dieser Folge: Warum schwer lesbar nicht automatisch unlesbar bedeutet. Weshalb für die Lesbarkeit ein objektiver Maßstab entscheidend ist. Welche angemessenen Schritte Prüfer vor einer Bewertung wegen Unleserlichkeit unternehmen sollten. Warum einzelne unlesbare Passagen nicht die ganze Aufgabe oder Klausur entwerten. Weshalb die Handschrift selbst keinen Einfluss auf die fachliche Bewertung haben darf. Wie unlesbare Stellen nachvollziehbar dokumentiert werden sollten. Warum Bemerkungen wie „Ihre Schrift ist eine Unverschämtheit“ nicht auf eine Prüfungsarbeit gehören. Rechtsprechung zum Nachlesen: "Es gehört in den Verantwortungsbereich des Kandidaten, so zu schreiben, dass seine Arbeit für einen Dritten bei zumutbarer Anstrengung auch lesbar ist. Das bedeutet, dass der Prüfer alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen muss, die Handschrift des Prüflings zu entziffern. Ferner müssen grundsätzlich die Teile einer nur teilweise unlesbaren Arbeit auch zur Kenntnis genommen werden und in die Bewertung einfließen." (VG Hamburg, Urteil vom 20.05.2011 - 2 K 236/10; RandNr. 24) "Es gehört zu den Mitwirkungspflichten eines Prüflings, eine schriftliche Prüfungsleistung in leserlicher Form zu erbringen. Unleserliches, dessen Sinn sich auch nicht aus dem Zusammenhang erschließen lässt, kann nicht bewertet werden." (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.10.2008 - 14 A 1904/07, RandNr. 40) "Es liegt ein rechtserheblicher Sachverhaltsirrtum vor, wenn ein Prüfer den Inhalt einer objektiv noch lesbaren Prüfungsarbeit nicht bewertet, sondern eine bewertbare Prüfungsleistung als nicht feststellbar ‑ weil nicht lesbar ‑ ansieht und daher null Punkte vergibt. Für die Frage, ob eine Prüfungsarbeit ganz oder in Teilen unleserlich ist, sind objektive Kriterien maßgeblich, ein Bewertungsspielraum steht den Prüfern hier nicht zu. Das Gericht hat die Lesbarkeit einer Arbeit letztverbindlich zu beurteilen." (VGH München, Urteil vom 10.12.1997 – 7 B 97.362) Wir freuen uns über Ihr Feedback an pruefer-update@ihk.duesseldorf.de. Das „IHK Prüfer-Update“ ist ein Podcastangebot der IHK Düsseldorf. Konzept, Faktenprüfung und Endabnahme liegen bei der IHK. Künstliche Intelligenz dient uns als Werkzeug, um unsere Themen in Dialogform zu bringen und zu vertonen.
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