JVA Euskirchen: Korruption hinter Gittern?
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Ein 52-jähriger Häftling wird wegen des Diebstahls einer Sonnenbrille verurteilt. Vor Gericht erhebt er jedoch schwere Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter der JVA Euskirchen: Er sei gezielt losgeschickt worden, um während seiner Ausgänge hochwertige Waren wie Parfüm oder Sonnenbrillen zu stehlen. Im Gegenzug sollen ihm Hafterleichterungen im Vollzug in Aussicht gestellt worden sein.
Das erwartet euch:
- Wer entscheidet darüber, ob ein Gefangener Ausgang bekommt?
- Was ist der Unterschied zwischen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit?
- Welche weiteren Straftatbestände kommen in Betracht?
- Wie belastbar ist die Aussage eines Angeklagten, der selbst wegen Diebstahls vor Gericht steht?
- Welche strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Folgen könnten betroffenen Bediensteten drohen?
Hinweis: Unsere rechtliche Einordnung bezieht sich ausschließlich auf den zum Zeitpunkt der Aufnahme öffentlich bekannten Ermittlungsstand. Gegen die beschuldigten Bediensteten laufen Ermittlungen. Die Vorwürfe sind bislang nicht rechtskräftig festgestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wir sprechen als Privatpersonen mit juristischem Hintergrund.
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Musik: Harald Bauch von der Heyde, bis [arts]