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DER DHW-PODCAST

Christian Deák

Wir wollen nun - Stück für Stück - alles an- und besprechen, was euch auf dem Herzen liegt. Alles was „man mal wissen müsste“ und „was einfach gesagt und gewusst werden muss“. Ohne Schnick-Schnack - aber dafür mit Herz und Witz! Denn Steuern - da kommt man nicht drum rum, aber "„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig !" (Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier)"

Impressum:
DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH
Im Lipperfeld 31
46047 Oberhausen

Telefon: 0208 890503
Fax: 0208 98992239
E-Mail: beratung@dhw-stb.de
Steuernummer: 123/5747/2632

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  • 21 episodes
  • weekly
  • Avg 26 min
  • German
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  • Yesterday · 33 min

    Immobilien-GmbH: Wann lohnt sie sich wirklich?

    15,825 % Steuern auf Mieteinnahmen. Klingt super. Bis du das Geld privat brauchst. Die 15,825 % sind die Zahl, die alle im Kopf haben. Was dabei untergeht: Die gilt nur, solange das Geld in der GmbH bleibt. Und nur, wenn die erweiterte Kürzung hält. Schüttest du aus, kommen nochmal 26,375 % obendrauf. Fällt die Kürzung weg, zahlst du am Ende mehr als privat. Warum das Thema gerade wichtig ist Viele unserer Mandanten verdienen gut mit ihrem Online-Business, ihrer Agentur oder ihrem Handwerksbetrieb und wollen jetzt Vermögen aufbauen. Immobilien sind oft die erste Idee. Und dann kommt immer dieselbe Frage: privat kaufen oder über eine GmbH? Die ehrliche Antwort ist: kommt drauf an. Worauf genau, das schauen wir uns in dieser Folge an. Mit echten Zahlen, nicht mit Bauchgefühl. Was wir konkret besprechen Privat vs. GmbH: privat bis zu 47,475 % auf laufende Überschüsse, in der GmbH 15,825 % mit erweiterter Kürzung. Ohne Kürzung 29,83 % (Hebesatz 400 %). Rechenbeispiel 100.000 € Mietüberschuss: Bleibt das Geld in der GmbH, hast du 84.175 € zum Reinvestieren, privat 55.690 €. Mit Ausschüttung landest du bei 61.974 €. Ohne Kürzung plus Ausschüttung bei 51.666 €, also schlechter als privat. Cashflow ist nicht gleich steuerlicher Gewinn. Tilgung ist kein Aufwand, die AfA schon. Für die Rechtsformwahl zählt das steuerliche Ergebnis, nicht der Kontostand. Das Dach muss neu: 100.000 € Verlust bringen dir privat sofort bis zu 44.310 € Steuerersparnis. In der GmbH heute 0 €, der Verlust bleibt dort gefangen. Die 15 %-Falle in den ersten drei Jahren nach Kauf (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und was du zu Verlustvortrag und Verlustrücktrag in der GmbH wissen musst. Der Lebenszyklus einer Immobilie: Kauf und Sanierung, stabile Vermietung, Großsanierung, Verkauf. In jeder Phase gewinnt eine andere Struktur. Was die GmbH außer Steuern kann: schneller tilgen, früher das nächste Objekt, Haftung begrenzt, Nachfolge über Anteile planbar. Was sie kostet: Ausschüttung extra, Verkauf nie steuerfrei, Grunderwerbsteuer beim Umzug von privat in die GmbH, laufende Kosten. Und selbst einziehen ist heikel, Stichwort verdeckte Gewinnausschüttung. Erbschaftsteuer: Bei 2 Mio. € Immobilie und 800.000 € Darlehen zahlt das Kind mit GmbH 26.650 € mehr als privat. Die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG): was erlaubt ist, was schädlich ist und warum ein einziger Fehler bei 100.000 € Gewinn 14.000 € Gewerbesteuer extra kostet. Jedes Jahr. Die Immo-GmbH als Holding: Bei 100.000 € Ausschüttung aus deiner operativen GmbH kommen bei dir privat 73.625 € an, in der Holding 98.509 €. Voraussetzung: mindestens 15 % Beteiligung zu Jahresbeginn. Die Spielregeln für die Holding: keine Vermietung an die eigene Tochter, keine Dienstleistungen an die Tochter, die Betriebsimmobilie gehört nicht rein. Ausblick: Die Körperschaftsteuer sinkt schrittweise auf 10 % ab 2032, das ist beschlossen. Die Abschaffung der erweiterten Kürzung und der 10-Jahresfrist wird politisch diskutiert, ist aber bisher keine Rechtsänderung. Unsere Haltung Die Immo-GmbH ist kein Steuertrick und kein Allheilmittel. Sie ist ein Werkzeug für Leute, deren Objekte Überschüsse bringen, die das Geld nicht privat brauchen und langfristig weiter investieren. Wer die Mieten zum Leben braucht oder gerade saniert, fährt privat oft besser. Und wer die erweiterte Kürzung nicht sauber im Griff hat, zahlt drauf. Das Gute: Das Ganze ist richtig gut planbar. Aber eben nur mit Planung. Pro Objekt, über 10 bis 20 Jahre gedacht. Nicht pauschal und nicht nach dem Motto „hat mein Kumpel auch so gemacht“. Zusammenfassung Die GmbH spielt ihren Vorteil aus, wenn das Objekt dauerhaft Überschüsse bringt und du reinvestierst. Bei Anlaufverlusten, Sanierung, Bedarf an den Mieten oder geplantem steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren spricht vieles für privat. Hast du eine operative GmbH mit Gewinnen, ist die Immo-Holding einen genauen Blick wert. Und wenn eine Bestandsimmobilie in die GmbH soll: erst rechnen, dann umziehen. Lass uns reden Du willst wissen, ob die Immo-GmbH für dich passt? Wir rechnen das mit dir durch. Erstgespräch buchst du direkt über www.dhw-stb.de oder schreib uns an Beratung@DHW-StB.de. Und wenn dir die Folge was gebracht hat: abonnieren und an den Unternehmer weiterleiten, der gerade über eine Immo-GmbH nachdenkt. Diese Folge ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Kapitelmarken: 00:00:00 Einleitung 00:01:56 Immobilien im Privatvermögen 00:03:49 Besteuerung der Immobilien GmbH 00:09:40 Gewinn oder Verlust 00:11:07 Abschreibung und Tilgung 00:15:52 Lebenszyklus der Immobilie 00:18:23 Vorteile und Nachteile 00:21:56 Erweiterte Kürzung 00:25:11 Immobilien GmbH als Holding 00:29:34 Kommende Rechtsänderungen 00:31:00 Entscheidungshilfe 00:32:49 Ende Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Der Steuerguide für E-Commerce“ ➡️ www.DHW-StB.de/Buch 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de

  • September 16 · 10 min

    Rückfragen auf null: So nutzen wir KI in der Buchhaltung

    Sei ehrlich: Wie oft hast du dieses Jahr schon Belege zusammengesucht? Und wie oft kam danach trotzdem die Liste mit „fehlt noch“? Das ist kein Naturgesetz. Das ist ein Prozessproblem. Und das haben wir gelöst. Worum es geht Wir sehen es in der Kanzlei jeden Monat. Händler verlieren Stunden mit Belegsuche, wir verlieren Stunden mit Rückfragen. Das bringt keinem was. Kein Euro Umsatz, keine gesparte Steuer. Nur Aufwand auf beiden Seiten. Deshalb haben wir unsere Belegprozesse komplett umgebaut. Das Wichtigste aus der Folge Rechnungen aus Portalen werden automatisch abgerufen. Du musst dich nirgends mehr einloggen Rechnungen, die per E-Mail kommen, werden automatisch weitergeleitet Alles andere schickst du per WhatsApp, einfach vom Handy Jede Rechnung wird sofort geprüft: Stimmt sie formal? Fehlt die Adresse oder die USt-ID? Brauchen wir einen Eigenbeleg? Passt der Beleg zur Bankbuchung? Ergebnis: Rückfragen zu Belegen gehen auf nahezu null Live-OPOS-Übersicht: Du siehst rund um die Uhr, welche Rechnungen du noch überweisen musst Mit Tabula schreibst du deine Rechnungen und automatisierst dein Mahnwesen Amex lässt sich nicht direkt anbinden. Wir behandeln sie trotzdem fast wie eine Bank. Das gab es so bisher nicht Ausblick: Bald chattest du einfach mit deiner Buchhaltung Unsere Sicht Belegen hinterherrennen ist keine Steuerberatung. Punkt. Wir stecken unsere Zeit lieber in die Themen, bei denen es um richtig Geld geht: OSS, Auslandslager, Betriebsprüfung. Nicht in die Frage, wo die Rechnung vom Verpackungslieferanten aus dem März ist. Wenn du von deinem Steuerberater heute noch Listen mit fehlenden Belegen bekommst, dann stimmt da der Prozess nicht. Das hört nicht jeder gern. Ist aber so. Zusammenfassung Belege kommen automatisch rein, werden sofort geprüft, offene Rechnungen siehst du live, Rückfragen gibt es kaum noch. Weniger Aufwand für dich, weniger Aufwand für uns. Und mehr Zeit für das, was dein Business wirklich weiterbringt. Call to Action Du willst sehen, wie das bei dir laufen würde? Buch dir ein kostenloses Erstgespräch über www.dhw-stb.de. Wir schauen gemeinsam, ob es passt. Und wenn dir die Folge was gebracht hat: Podcast abonnieren und an andere Händler weiterschicken. Kapitelmarken: 00:00:00 Einleitung 00:01:05 Der digitale Buchhaltungsablauf 00:02:44 Belege per WhatsApp senden 00:04:01 Belege sammeln und validieren 00:04:44 KI prüft Rechnungen 00:06:04 Liveübersicht statt Rückfragen 00:08:16 Rechnungen und Mahnwesen 00:09:35 Fazit und Ausblick Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skaliere dein Business – ohne steuerliches Chaos" ➡️ www.DHW-StB.de/Buch 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de

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  • September 9 · 7 min

    Unterschied Händler und E‑Commerce in der Buchhaltung

    Du bist Händler. Also ist Buchhaltung gleich Buchhaltung, oder? Nein. Und der Unterschied fängt an einer Stelle an, die die meisten komplett unterschätzen: Im E-Commerce kommt zuerst das Geld und dann die Rechnung. Genau andersherum als in jedem Standardsystem, das auf Rechnungsnummern aufgebaut ist. In dieser Folge zeige ich dir, warum das kein Detail ist, sondern der Grund, warum so viele E-Commerce-Buchhaltungen auseinanderfallen. Warum CSV-Exporte nie vollständig sind. Warum "wir haben doch eine DATEV-Schnittstelle" noch gar nichts bedeutet. Warum du dir das Recht auf KI erst verdienen musst, bevor sie dir irgendetwas abnimmt. Und warum Skalierung dein Geschäft groß macht und deine Fehler gleich mit. Dazu, wie wir das bei der DHW angehen: sechs Monate Onboarding, jeden Monat Kontrolle, gemeinsam mit dem Toolanbieter, den wir mit dir zusammen aussuchen. Plus die Sachen, die im Alltag wirklich Zeit sparen, Belege per WhatsApp, Mail oder Schnittstelle und live sehen, was noch offen ist. Hör rein, wenn du wissen willst, woran du erkennst, ob deine Buchhaltung wirklich sitzt. Kapitelmarken: 00:00:00 Einleitung 00:01:14 KI richtig einsetzen 00:02:10 Saubere Prozesse skalieren 00:03:38 E-Commerce Onboarding 00:06:18 Erstgespräch und Beratung Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skaliere dein Business – ohne steuerliches Chaos" ➡️ www.DHW-StB.de/Buch 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de

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  • September 9 · 21 min

    An Onlinehändler mit eigener Immobilie: Diese Steuerbombe zündet beim Hausverkauf

    Du hast ein Arbeitszimmer abgesetzt. Jahrelang. Sauber, korrekt, vom Finanzamt anerkannt. Und dann verkaufst du dein Haus und stellst fest, dass genau dieser Abzug dich jetzt richtig Geld kostet. Das ist kein Einzelfall, das passiert regelmäßig. Und die wenigsten wissen vorher davon. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die Pendlerpauschale mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Die Homeoffice-Pauschale liegt seit 2023 unverändert bei 6 Euro pro Tag. Klingt nach Kleinkram. Verschiebt aber die komplette Rechnung. Der Punkt, ab dem sich der Bürotag steuerlich mehr lohnt als der Homeoffice-Tag, ist von 20 Kilometern auf 15,8 Kilometer gerutscht. In dieser Folge rechne ich das durch. Erst allgemein, dann speziell für Selbstständige und Onlinehändler. Denn bei dir als Unternehmer wirkt dieselbe Pauschale anders. Es gibt keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der dir die ersten 1.230 Euro wegfrisst. Außerdem räume ich mit einem Irrtum auf, den fast jedes Steuervideo im Netz wiederholt: Das häusliche Arbeitszimmer hängt seit 2023 nicht mehr davon ab, ob dir woanders ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Regel ist weg. Trotzdem erzählen sie dir alle noch. Und ich zeige dir, warum ein Warenlager in deiner Wohnung steuerlich etwas völlig anderes ist als ein Arbeitszimmer. Das ist für Onlinehändler der Punkt, an dem am meisten Geld liegen bleibt. Das erwartet dich: 00:00 Was sich zum 1.1.2026 geändert hat und was nicht Die zwei Voraussetzungen der Tagespauschale und die Ausnahme, die kaum jemand kennt Der neue Kipppunkt bei 15,8 Kilometern mit drei Modellrechnungen Warum Selbstständige hier mehr rausholen als Angestellte E-Commerce-Spezial: Lagerraum, Fahrten zur Betriebsstätte, GmbH-Geschäftsführer Die Steuerbombe Arbeitszimmer und warum der Abzug beim Hausverkauf teuer wird Die 5 Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen Für wen ist dieses Video? Für dich, wenn du einen Onlineshop, eine Agentur, ein SaaS oder ein Coaching-Business führst und einen Teil davon von zuhause aus machst. Besonders, wenn dir die Immobilie selbst gehört oder du Ware in den eigenen vier Wänden lagerst. Nicht für dich, wenn du Angestellter ohne Nebentätigkeit bist. Dann greift bei dir der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die halbe Rechnung in diesem Video läuft ins Leere. Alles zum Arbeitszimmer im eigenen Video: https://www.youtube.com/watch?v=ui3RSDnrLp0 Rechtsgrundlagen: Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, geändert durch das Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363) · Tagespauschale § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG · Arbeitszimmer § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG · BMF-Schreiben vom 15.08.2023, IV C 6 S 2145/19/10006 :027 · BFH vom 01.03.2021, IX R 27/19 · BFH vom 14.05.2019, VIII R 16/15 · § 8 EStDV Alle Beispiele sind Modellrechnungen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. 00:00:00 Einleitung 00:01:24 Homeoffice und Pendlerpauschale 00:04:08 Dokumentation der Homeoffice-Tage 00:06:22 Steuervergleich für Arbeitnehmer 00:09:56 E-Commerce und Betriebsstätten 00:16:07 Steuerbombe Arbeitszimmer 00:18:59 Häufige Fehler 00:20:11 Ende Du willst wissen, was bei dir konkret rauskommt? Buch dir ein kostenloses Erstgespräch. Wir schauen uns deine Situation an und du erfährst, ob wir zusammenpassen. Ohne Verkaufsgespräch, ohne Verpflichtung. ➡️ https://www.dhw-stb.de/ 📺 YouTube-Kanal: Wie besteuert ist das denn? Steuertipps vom Profi https://www.youtube.com/c/DHWSTB 🎙 DHW Podcast bei Apple https://podcasts.apple.com/de/podcast/der-dhw-podcast/id1692555666 📘 Unser Buch für E-Commerce: "Skalieren? Aber bitte richtig! Sonst wird's teuer…" https://www.amazon.de/Commerce-Steuerberatung-Skalieren-bitte-richtig/dp/B0BQXYHV7T 📰 Medienberichte und Fachartikel https://www.dhw-stb.de/wir-in-den-medien/ 📬 Newsletter abonnieren https://www.dhw-stb.de/newsletter 🌐 www.dhw-stb.de ✉️ Beratung@DHW-StB.de DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH · Im Lipperfeld 31 · 46047 Oberhausen

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  • September 1 · 19 min

    Die neue EU-Verpackungsverordnung: 22.000 € für sechs Länder

    Ein T-Shirt nach Bulgarien. Ein Paket. Und rein rechtlich brauchst du dafür einen Bevollmächtigten in Bulgarien. Klingt absurd, ist aber seit dem 12.08.2026 geltendes EU-Recht. Die PPWR kennt keine Mindestmenge, keinen Mindestumsatz, keine Bagatellgrenze. Ab dem ersten Paket in ein anderes EU-Land bist du selbst Hersteller – mit Registrierungspflicht, Lizenzentgelt und einem Bevollmächtigten. Pro Land. Theoretisch 26 Stück. Deshalb schalten gerade reihenweise Shops den Auslandsversand ab. Nicht aus Trotz, sondern weil die Rechnung nicht mehr aufgeht: 7.000 bis 22.000 Euro im Jahr für sechs Nebenländer, unabhängig davon, ob du dort 200 oder 20.000 Euro Umsatz machst. In dieser Folge nimmt Christian Deák die Verordnung auseinander: was wirklich schon gilt, was erst 2028 kommt, warum die Kommission ihre eigene Regel kippen will und daran scheitert – und was das steuerlich für deine Buchhaltung bedeutet. § 13b, Rückstellung 2026, SKR04. Am Ende steht ein Handlungsplan, den du am selben Tag abarbeiten kannst. Kapitlemarken 00:00:00 Einleitung 00:01:53 Kein Steuerrecht, trotzdem dein Problem 00:01:59 Zeitachse: Was wann greift 00:03:30 Die Pflichten seit dem 12.08.2026 00:05:31 Der Knackpunkt: Registrierung und Bevollmächtigte 00:07:18 OSS führt zusammen, die PPWR reißt auseinander 00:09:35 Was das pro Händler kostet 00:10:50 Wer ist Erzeuger? Kommission gegen ZSVR 00:11:41 Drei Fälle aus dem Alltag 00:13:53 Politischer Stand: Alle wollen es kippen 00:14:21 Was ab 2028 nachkommt 00:15:14 Steuerlich: Vier Punkte für die Buchhaltung 00:16:27 Der Handlungsplan 00:17:53 Fazit und Kontakt Du willst wissen, was bei dir konkret rauskommt? Buch dir ein kostenloses Erstgespräch. Wir schauen uns deine Situation an und du erfährst, ob wir zusammenpassen. Ohne Verkaufsgespräch, ohne Verpflichtung. ➡️ https://www.dhw-stb.de/ 📺 YouTube-Kanal: Wie besteuert ist das denn? Steuertipps vom Profi https://www.youtube.com/c/DHWSTB 🎙 DHW Podcast bei Apple https://podcasts.apple.com/de/podcast/der-dhw-podcast/id1692555666 📘 Unser Buch für E-Commerce: "Skalieren? Aber bitte richtig! Sonst wird's teuer…" https://www.amazon.de/Commerce-Steuerberatung-Skalieren-bitte-richtig/dp/B0BQXYHV7T 📰 Medienberichte und Fachartikel https://www.dhw-stb.de/wir-in-den-medien/ 📬 Newsletter abonnieren https://www.dhw-stb.de/newsletter 🌐 www.dhw-stb.de ✉️ Beratung@DHW-StB.de DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH · Im Lipperfeld 31 · 46047 Oberhausen

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  • August 21 · 14 min

    Ein Foto per WhatsApp – das ist ab jetzt dein Belegprozess

    Du schickst ein Foto. Den Rest machen wir. Klingt nach Werbespruch – ist aber genau der Maßstab, an dem wir unseren Prozess gebaut haben. Wir sind eine durchgehend digitale Kanzlei, und wo Technik einen Prozess besser macht, setzen wir sie ein. Künstliche Intelligenz gehört fest dazu. Der Maßstab ist immer derselbe: Was du organisieren musst, soll gegen null gehen. Warum das Thema jetzt kommt: Wir sehen im Kanzleialltag jeden Monat dasselbe Muster. Der Stapel Kreditkartenbelege bleibt liegen, bis irgendwann jemand rekonstruieren muss, wofür eine Abbuchung eigentlich war. Portalrechnungen von Amazon, Google oder Meta holt niemand ab, weil sich niemand einloggen will. Und die fehlende USt-IdNr. auf der Eingangsrechnung fällt genau dann auf, wenn es unangenehm wird. Worüber wir in der Folge sprechen: Belege gehen per WhatsApp raus. Foto, PDF, Screenshot, Mailanhang. Weiterleiten statt hochladen, kein Portal, kein Login Ordnerstrukturen fallen weg, der Belegtyp wird automatisch erkannt und periodengerecht zugeordnet Rechnungsportale werden direkt angebunden und liefern von allein Kreditkartenabrechnungen laufen mit, statt bis zum Abschluss zu warten Bankkonten hängen dran, offene Posten und Fälligkeiten siehst du live, zahlen kannst du direkt aus der Anwendung Deine Ausgangsrechnungen schreibst du im selben System, ohne Export und ohne zweites Tool Fehlende Pflichtangaben melden wir dir beim Einreichen, nicht im nächsten Quartal Unsere Haltung dazu, ganz offen: KI ersetzt bei uns keine fachliche Prüfung. Wer dir erzählt, die Software macht die Buchhaltung jetzt allein, verkauft dir was. Was KI übernimmt, ist der Teil, der vorher stumpfe Handarbeit war – erkennen, zuordnen, abgleichen. Die fachliche Beurteilung bleibt bei uns. Und die Arbeit auch. Hör rein und schau dir an, wie dein Belegprozess aussehen würde. Wenn du wissen willst, wie das bei dir konkret laufen würde: schreib uns einfach, wir gehen das mit dir durch. Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skaliere dein Business – ohne steuerliches Chaos" ➡️ www.DHW-StB.de/Buch 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de Show Notes Worum es geht Wir sind eine durchgehend digitale Kanzlei. Wo Technik einen Prozess besser macht, setzen wir sie ein – künstliche Intelligenz gehört fest dazu. Diese Folge ist der Überblick, was bei DHW gerade neu entsteht und was das für deinen Alltag als Händler bedeutet. Die wichtigsten Punkte Der Teil, der nichts einbringt: Sammeln, sortieren, umbenennen, hochladen, nachreichen. Belegorganisation ist Verwaltung, kein Umsatz – und was beim Sortieren untergeht, taucht erst in der Voranmeldung oder im Jahresabschluss wieder auf. Belege per WhatsApp: PDF aus der Mail, Foto vom Kassenbon, Screenshot der Bestellbestätigung, Mailanhang. Weiterleiten statt hochladen. Kein zusätzlicher Login, kein Portal, kein Upload-Ordner. Keine Ordnerstrukturen mehr: Belegtyp wird automatisch erkannt (Rechnung, Bestellbestätigung, Lieferschein), Rechnungsdaten werden ausgelesen und geprüft, die Zuordnung erfolgt periodengerecht im System – nicht in deinem Dateimanager. Automatischer Abruf der Rechnungsportale: Invoicefetcher, GetMyInvoices und vergleichbare Dienste binden wir direkt an. Amazon, Shopify, Google, Meta, Software-Abos. Bei uns Teil der Betreuung, kein Zusatzmodul. Kreditkarten laufen mit: Ads-Budgets, Software-Abos, Wareneinkauf. Belege und Buchungen liegen zeitnah zusammen, statt dass am Jahresende rekonstruiert wird, wofür eine Abbuchung war. Zahlungsstatus live: Bankkonten angebunden, laufender Abgleich von Rechnung und Zahlung, Fälligkeiten auf einen Blick, Zahlung direkt aus der Anwendung freigeben. Kein Export aus dem Onlinebanking, kein Abtippen von IBANs. Ausgangsrechnungen im selben System: Angebot, Rechnung, Gutschrift, wiederkehrende Rechnungen. Kunden- und Artikeldaten an einer Stelle, keine doppelte Datenpflege, kein Export am Monatsende. Fehler fallen sofort auf: Fehlende oder unvollständige USt-IdNr., fehlender Reverse-Charge-Hinweis bei ausländischen Dienstleistern, unstimmiges Rechnungsdatum oder Steuerausweis, Beleg passt nicht zur Zahlung. Rückmeldung beim Einreichen statt drei Wochen später. Warum das steuerlich zählt: Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus (§ 15 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 4 UStG). Bei Reverse Charge und innergemeinschaftlichen Erwerben hängt die richtige Behandlung an Angaben wie der USt-IdNr. und dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Beide Seiten sehen dasselbe: Welche Belege da sind, was offen ist, welche Zahlungen fällig sind – für dich und für uns jederzeit sichtbar. Nichts geht im Upload verloren, nichts wird zweimal angefordert. Fazit KI ersetzt bei uns keine fachliche Prüfung. Sie übernimmt das, was vorher Handarbeit war: erkennen, zuordnen, abgleichen. Das Ergebnis für dich: ein Kanal statt fünf, aktuelle Zahlen statt Auswertungen, die drei Monate alt sind, weniger Rückfragen und eine saubere Datenbasis. Die Arbeit liegt bei uns, nicht bei dir. Links und Hinweise Kontakt: Beratung@DHW-StB.de Buch – Der Steuerguide für E-Commerce: www.DHW-StB.de/Buch Website: www.DHW-StB.de Genannte Dienste: Invoicefetcher, GetMyInvoices Rechtlicher Hinweis: Die automatische Prüfung ersetzt keine steuerliche Würdigung im Einzelfall.

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  • August 19 · 43 min

    Machst du deine Buchhaltung selbst? Dann hör das hier vorher!

    Selber buchen ist völlig okay. Schlecht selber buchen kostet dich mehr, als du je gespart hast. Und die Rechnung kommt erst Jahre später. Kontext: Das Thema ist bei uns in der Kanzlei ein Dauerbrenner – und ehrlich gesagt eins der strittigsten überhaupt. Selber buchen, um Geld zu sparen. Grundsätzlich völlig legitim. Das Problem fängt da an, wo „selbst gebucht" in Wahrheit „schlecht gebucht" heißt. Und das sehen wir ständig. Meistens fällt es niemandem auf – bis der Jahresabschluss ansteht oder die Betriebsprüfung vor der Tür steht. Ich hab für diese Folge eine komplette Präsentation gebaut und gehe am Ende sogar die vollständige Jahresabschluss-Checkliste für Selbstbucher durch. Punkt für Punkt. Damit du danach genau weißt, was in eine Buchhaltung gehört, aus der am Ende wirklich ein sauberer Abschluss wird – und nicht wochenlanges Aufräumen. Was wir konkret besprechen: Wann deine Buchhaltung überhaupt jahresabschlussfähig ist – und was GoBD in der Praxis bedeutet: vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet, nachprüfbar, unveränderbar. Warum E-Commerce alles komplizierter macht. Auszahlung ist nicht Umsatz. Amazon, Shopify, PayPal, Stripe, Klarna sauber auflösen. OSS, IOSS, Auslandslager. Retouren, Gutschriften, Stornos. Und Gebühren nicht still mit dem Umsatz verrechnen. Was zum Stichtag 31.12. zusammenpassen muss: Bank gleich Buchhaltung, Kasse ohne negative Bestände, Verrechnungskonten, offene Posten, Inventur, Abgrenzungen. Die typischen Warnsignale, an denen du selbst merkst, dass deine Buchführung kippt. Was schlechte Buchhaltung wirklich kostet – mit einer Beispielrechnung, bei der die vermeintliche Ersparnis komplett auffliegt. Und zum Schluss die komplette Checkliste zum Abhaken. Unsere Haltung: Ganz klar: Selber buchen ist okay. Wir wollen dir das nicht ausreden. Aber die Rechnung, die viele im Kopf haben, stimmt hinten und vorne nicht. 200 € im Monat sparen klingt gut – bis das Aufräumen vor dem Abschluss, die Abwehr in der Betriebsprüfung und im schlimmsten Fall eine Hinzuschätzung nach § 162 AO dazukommen. Dann bist du ganz schnell drüber. Und Neubuchung, Steuernachzahlung, Zinsen und deine Nerven sind da noch nicht mal eingerechnet. Unser Punkt ist simpel: Einmal richtig aufsetzen ist immer günstiger als rückwärts aufräumen. Rückwärtiges Aufbereiten ist teuer. Jedes Mal. Für 200 € im Monat kauft dir dein Steuerberater keine Buchhaltung – er kauft dir das Risiko ab. Call to Action: Hör dir die Folge an, bevor du den nächsten Monat abschließt. Schnapp dir die Checkliste aus der Folge und hak sie ehrlich durch. Wenn dabei mehr Kreuze fehlen, als dir lieb ist, weißt du, wo du stehst. Und wenn du wissen willst, ob deine Buchhaltung wirklich abschlussfähig ist oder nur so aussieht: Meld dich, lass uns reden. Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skaliere dein Business – ohne steuerliches Chaos“ ➡️ www.DHW-StB.de/Buch 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de

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  • August 12 · 14 min

    Richtig gerechnet, trotzdem verloren: das FG-Urteil 2026, das jeden Online-Händler trifft

    Dein Rechner hat richtig gerechnet – und genau das wird dir zum Verhängnis. Klingt paradox, ist aber genau das, was das Niedersächsische FG im März 2026 entschieden hat. Und der Fall dahinter ist so banal, dass ihn fast jeder Online-Händler in seinem System hat, ohne es zu wissen. Worum geht's: Im ERP war ein falscher Steuerschlüssel hinterlegt. Kein Tippfehler, kein Zahlendreher – die Software hat sauber gerechnet. Nur eben auf falscher Grundlage. Der Fehler wandert ungeprüft durch die ganze Kette: Shop, Marktplatz, Payment, Tool, DATEV, Finanzamt. Und fällt erst in der Betriebsprüfung auf. Da ist der Bescheid längst bestandskräftig. Der Händler wollte das als „Rechenfehler" nach § 173a AO korrigieren. Das Gericht sagt: nein. Ein falsches Mapping ist kein Schreib- oder Rechenfehler. Und damit ist die Korrektur nach Bestandskraft dicht. In der Folge gehen wir durch: Warum ein falscher Steuerschlüssel eben kein Rechenfehler ist – und was das für dich heißt Wo genau diese Fehler im E-Commerce sitzen: OSS falsch gemappt, Reverse Charge bei Amazon- und Ads-Gebühren übersehen, falscher Länder-Steuersatz beim Fernverkauf, Differenzbesteuerung verdreht Der zweite Fall: ein Storno, der im Tagesabschluss nicht auftaucht – und warum der BFH das als formellen Mangel wertet Die gute Nachricht dazu: nicht jeder Formfehler kostet dich Geld, und warum die Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage gerade wackelt Unsere Haltung, ganz klar: Bei automatisierten Zahlen entscheidet die Datenqualität über dein Steuerrisiko – nicht die Rechenleistung deiner Software. Niemand rechnet falsch, die Grundlage ist falsch. Und das kannst nur du kontrollieren, bevor der Bescheid steht. Wer Steuerkennzeichen und Mapping einmal einrichtet und dann nie wieder anfasst, spielt vier Jahre später Lotterie. Ein Hinweis noch zur Einordnung: Das FG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision beim BFH läuft. Trotzdem: darauf zu wetten, dass die letzte Instanz dich rettet, ist keine Strategie. Hör rein, prüf danach dein eigenes Mapping – und wenn du unsicher bist, ob bei dir alles sauber läuft: schreib uns oder komm in die offene Steuer-Sprechstunde. Lieber jetzt einmal drüberschauen als nach der Prüfung diskutieren. Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skaliere dein Business – ohne steuerliches Chaos" ➡️ www.DHW-StB.de/Buch 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de

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  • August 5 · 11 min

    Coaching-Kosten absetzen: Wann das Finanzamt mitzahlt – und wann nicht

    27.076 Euro fürs Coaching angesetzt. Anerkannt hat das Finanzamt: null. Nicht die Hälfte, nicht ein Drittel – null. Genau das sehen wir in der Kanzlei ständig. Händler buchen ihr Coaching als Betriebsausgabe, weil es sich beruflich anfühlt. Und dann kommt die Prüfung und streicht alles. Der Grund: Bei Coaching gibt es meistens keinen sauberen Aufteilungsmaßstab. Also gilt ganz oder gar nicht – und „gar nicht" ist der Normalfall, wenn du's falsch angehst. Worum es in der Folge geht: Wann Coaching überhaupt Betriebsausgabe ist – und wann es unter private Lebensführung fällt Die zwei BFH-Hürden: konkreter Berufsbezug und homogener Teilnehmerkreis Warum „Mindset", „Money" und Selbstfindung den Abzug sofort killen Was im E-Commerce durchgeht (Amazon-PPC, Fulfillment, Vertriebscoaching fürs Team) – und was nicht Zwei echte FG-Fälle, in denen Händler komplett leer ausgingen Die teuerste Falle für GmbHs: die verdeckte Gewinnausschüttung Unsere Haltung ist klar: „Beruflich nutzbar" reicht nicht. Das Finanzamt will einen konkreten betrieblichen Anlass sehen, keine Persönlichkeitsentwicklung mit Rechnung. Wer sein Millionaire-Mindset-Seminar als vorweggenommene Betriebsausgabe verkaufen will, verliert – und über die GmbH wird's dann doppelt teuer. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Programm, sauberer Doku und Rechnung auf den Betrieb ist der Abzug machbar. Du musst nur wissen, worauf der Prüfer schaut. Hör rein, bevor du die nächste Coaching-Rechnung buchst. Und wenn du unsicher bist, ob dein Programm durchgeht: Schreib uns oder buch dir ein Erstgespräch. Lieber vorher fragen als in der Prüfung erklären. Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi • DigitalFutter – Technik & Tools für Steuerberater 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skalieren? Aber bitte richtig! Sonst wird's teuer…" ➡️ Jetzt bei Amazon ansehen 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de 📰 Newsletter abonnieren

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  • August 3 · 18 min

    Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Was Klingbeil und Hubig wirklich angekündigt haben

    BMF und BMJV haben am 16.07.2026 einen gemeinsamen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgelegt. Wir haben die Pressemitteilung und die komplette Pressekonferenz durchgearbeitet und sortieren in dieser Folge, was davon Ankündigung ist, was schon in Gesetzentwürfen steckt – und was E-Commerce-Händler betrifft, die nichts falsch machen wollen, aber ihre Prozesse nicht im Griff haben. Das Wichtigste im Überblick Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll. Steuerfahndung der Länder und Finanzermittler des Zolls koordinieren Verfahren gemeinsam. Vorbild ist ausdrücklich das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum. Die Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung sollen erweitert werden. Datenanalysezentrum plus zentrale Datenplattform. Steuerdaten werden zusammengeführt, behördenübergreifender Zugriff wird ermöglicht. KI-gestützte Analyseinstrumente sollen Muster in Finanzdaten erkennen. Auf der PK sinngemäß: gezielt dort zuschlagen, wo das größte Betrugsrisiko liegt. Umsatzsteuermeldesystem. Kommt, um Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Für alle mit Cross-Border-Umsätzen der relevanteste Punkt im ganzen Plan. 15 Jahre Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege. Statt bisher acht. Wer heute schon schlampig archiviert, verdoppelt das Problem. Spiegelserver in Deutschland. Unternehmen sollen steuerlich relevante Daten in Deutschland vorhalten müssen. Für alle, die auf ausländische Tools und Cloud-Dienste setzen, ein Thema. Registrierkassenpflicht in bargeldintensiven Branchen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Schärfere Strafen. Bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe bei besonders schweren Fällen organisierter Steuerkriminalität. Schwere Steuerstraftaten sollen Verbrechen werden, mit Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Praktische Folge: kein Strafbefehlsverfahren, keine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO. Muss angeklagt und öffentlich verhandelt werden. Ende der strafbefreienden Selbstanzeige in heutiger Form. Bisher: Nachzahlung plus Zuschlag zwischen 10 und 20 Prozent nach § 398a AO. Die Begründung: falsche Anreize, sich erst zu offenbaren, wenn man Entdeckung befürchtet. Höhere Bußgelder für Unternehmen. Der Bußgeldrahmen gegen juristische Personen soll steigen. Datenerwerb und Whistleblower-Strukturen werden gestärkt. Öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen. Wer wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert wird, soll öffentlich einsehbar sein. Auf der PK wurde das als einer der Punkte genannt, die zuerst umgesetzt werden sollen. Administrative Vermögensabschöpfung. Auf der PK ausführlich erklärt: Auswertung von Grundbüchern, Transparenzregister, Fahrzeugregistern, Auskunftsersuchen an private und öffentliche Stellen. Vermögensgegenstände sollen bis zur Aufklärung der Herkunft sichergestellt werden können. Wörtlich fiel: der Porsche und die Rolex sind dann erstmal weg. Der Nachweis der legalen Herkunft liegt dann beim Betroffenen. Ein Entwurf wurde für August angekündigt. Krypto. Auf der PK wurde angekündigt, Krypto-Einnahmen konsequenter zu besteuern. Ziel: Gleichbehandlung mit anderen Einkünften. Steuerflucht und internationale Zusammenarbeit. Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft, Ausbau von Rechtshilfe- und Verwaltungsabkommen mit Partnerstaaten, auf der PK unter anderem die Vereinigten Arabischen Emirate genannt. Bundesbetriebsprüfung wird risikoorientiert ausgeweitet. Bessere Datengrundlage, gezielterer Einsatz. Das entlastet laut BMF diejenigen, die sich an die Regeln halten. Unsere Sicht Zwei Dinge gleichzeitig, auch wenn das unbequem ist. Erstens: Vieles davon ist richtig. Wer über Jahre bewusst hinterzieht, soll das spüren. Das öffentliche Register finden wir gut. Dass Vermögen aus dubioser Herkunft nicht unangetastet bleibt, auch. Zweitens: Die Werkzeuge, die hier gebaut werden, unterscheiden nicht zwischen bösem Willen und Überforderung. Eine Mustererkennung sieht die Abweichung, nicht die Absicht. Und wenn dann noch der Notausgang Selbstanzeige wegfällt, wird aus einem Buchhaltungsfehler von 2021 sehr schnell etwas, das man nicht mehr geräuschlos gerade zieht. Das trifft nicht die organisierte Kriminalität. Das trifft den Händler, der drei Jahre lang die OSS-Meldung nach Gefühl gemacht hat. Das Fazit ist unbequem, aber einfach: Der Zeitpunkt, an dem Altlasten billig zu bereinigen sind, läuft ab. Nicht in fünf Jahren. Jetzt. Links und Hinweise BMF-Pressemitteilung vom 16.07.2026: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-16-aktionsplan-gegen-steuerkriminalitaet.html Aktionsplan als PDF: direkt über die Pressemitteilung unter „Mehr zum Thema" abrufbar Rechtsgrundlagen aus der Folge: § 398a AO (Selbstanzeige), §§ 153, 153a, 407 StPO (Verfahrenserledigung) Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Kabinettbeschluss angekündigt, Inkrafttreten geplant zum 01.01.2027 Wenn du jetzt beim Lesen kurz an ein bestimmtes Jahr in deiner Buchhaltung gedacht hast – dann war das kein Zufall. Schreib uns, welcher Punkt aus dem Aktionsplan dir am meisten Bauchschmerzen macht. Wir greifen das in einer der nächsten Folgen auf. Und wenn du wissen willst, wie dein Setup steht, bevor das jemand anders auswertet: melde dich. Abonnier den Podcast, dann bekommst du auch mit, was im August wirklich im Entwurf steht. Kapitelmarken 00:00:03 Einleitung 00:00:18 Was am 16. Juli vorgestellt wurde 00:01:06 Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll 00:06:16 Datenanalysezentrum und zentrale Datenplattform 00:07:11 KI-gestützte Auswertung: wonach gesucht wird 00:08:09 Umsatzsteuermeldesystem und Registrierkassenpflicht 00:09:45 15 Jahre Aufbewahrung und Spiegelserver in Deutschland 00:10:59 Höhere Strafen und der neue Verbrechenstatbestand 00:13:04 Das Ende der strafbefreienden Selbstanzeige 00:11:41 Administrative Vermögensabschöpfung: Porsche, Rolex, Beweislast 00:08:09 Öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen 00:13:19 Krypto, Steuerflucht und internationale Abkommen 00:14:23 Was das konkret für E-Commerce-Händler heißt 00:16:39 Unsere Einschätzung 00:18:32 Zusammenfassung und Call to Action Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skaliere dein Business – ohne steuerliches Chaos“ ➡️ www.DHW-StB.de/Buch 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de

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  • July 29 · 18 min

    Die EU-Zollreform 2026 – was sich für E-Commerce-Händler ändert

    3 Euro Zoll klingen nach nichts. Bis dein Paket mit drei verschiedenen Artikeln plötzlich 9 Euro auslöst – pro Zolltarifzeile, nicht pro Paket. Bei kleinteiligen Sortimenten mit niedrigem Bestellwert ist genau da deine Marge weg. 2026 ist das Jahr, in dem die Spielregeln für Kleinsendungen aus Drittländern gekippt werden. Zwei Termine, der 1. Juli und der 1. November, gehören zum selben Reformblock – der großen EU-Zollreform für den E-Commerce. Bei uns in der Kanzlei ist das gerade Dauerthema, weil es fast jeden trifft, der direkt importiert oder dropshippt – und die wenigsten haben's auf dem Schirm. Markus und ich (beide DHW) haben uns die Verordnung angeschaut und übersetzen dir, was das konkret für deine Kalkulation heißt. Worüber wir in der Folge reden: Die 150-Euro-Zollfreigrenze fällt weg. Ab 01.07.2026 kommt stattdessen eine 3-Euro-Pauschale – pro Artikel bzw. Zolltarifzeile, nicht pro Paket. Drei Warenarten im Paket, 9 Euro Zoll. So einfach, so teuer. Das gilt für B2C-Fernabsatz bis 150 Euro, egal ob IOSS, Sonderregelung oder Standard, egal welche Anmeldeart. Auch Alkohol, Parfüm und Tabak, die früher außen vor waren, sind jetzt dabei. Der Klassiker, den viele immer noch nicht kennen: die 22-Euro-Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer ist seit Juli 2021 weg. EUSt fällt ab dem ersten Cent an. Wer das verpennt hat, hat ein Nacherhebungsproblem – nicht erst 2026. Ab 01.11.2026 wird der Produktidentifikator (PID) in jeder Fernabsatz-Zollanmeldung Pflicht. Vier neue TARIC-Codes, C127 bis C129 plus Y081. Freiwillig geht das schon ab 1. Juli – ideal, um deine Systeme zu testen, bevor's ernst wird. Obendrauf geplant: eine Handling-Fee von rund 2 Euro pro Sendung. Einzelne Länder – Rumänien, Italien, Frankreich – haben eigene nationale Gebühren schon jetzt eingeführt. Und warum die GTIN plötzlich doppelt zählt: dieselbe Kennung, die du für den Zoll sauber pflegst, brauchst du später auch für den Digitalen Produktpass. Unsere Haltung dazu, ganz offen: Die 3 Euro klingen harmlos, sind es aber nicht. Wer viele kleine Bestellwerte fährt, muss seine Landed Cost und den Checkout jetzt neu rechnen – nicht im Oktober 2026, wenn die Deadline schon im Nacken sitzt. Und wart nicht auf den Pflichttermin. Die freiwillige Phase ab 1. Juli ist genau dafür da, dass deine Schnittstelle die PID sauber mitgibt, bevor sie muss. Wer GTIN/EAN je SKU nicht im Griff hat, steht im November mit hängenden Anmeldungen da. Klingt nach Kleinkram – ist aber genau der Kram, an dem deine Sendungen an der Grenze hängenbleiben. Hör rein, bevor du deine Preise für 2026 kalkulierst. Und wenn du direkt importierst oder dropshippst und nicht sicher bist, ob deine Kalkulation noch stimmt: schreib uns oder ab in die Kommentare. Wir schauen, welche Frage am häufigsten kommt, und machen bei Bedarf eine Folge nur dazu. Kapitel: 00:00 Intro – worum's geht 00:01 Die zwei Termine 2026: 1. Juli und 1. November 00:01:55 Weg mit der 150-Euro-Zollfreigrenze – die 3-Euro-Pauschale erklärt 00:02:11 Rechenbeispiel: Warum aus 3 Euro schnell 9 werden 00:03:09 Der 22-Euro-Klassiker bei der Einfuhrumsatzsteuer 00:03:46 Handling-Fee und nationale Gebühren 00:04:35 PID-Pflicht ab November: C127 bis C129 und Y081 00:12:22 Brücke zum digitalen Produktpass: die GTIN doppelt nutzen 00:12:55 Was du jetzt tun solltest in der passenden zeitlichen Reihenfolge Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi • DigitalFutter – Technik & Tools für Steuerberater 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) • DigitalFutter (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skalieren? Aber bitte richtig! Sonst wird's teuer…" ➡️ Jetzt bei Amazon ansehen 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de 📰 Newsletter abonnieren

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  • July 22 · 36 min

    Betriebsprüfung im E-Commerce: Wenn der Prüfer deinen Umsatz einfach selbst schätzt

    Die Betriebsprüfung steht vor der Tür, deine Bücher sind sauber, alles versteuert, alles bezahlt. Und trotzdem legt der Prüfer am Ende deinen Umsatz einfach selbst fest. Kein Betrug, kein Trick – nur ein paar Häkchen, die in deiner Buchhaltung fehlen. Das nennt sich Hinzuschätzung, und sie ist im E-Commerce der Klassiker. Genau das sehen wir in der Kanzlei ständig: Onlinehändler, die ehrlich wirtschaften, aber bei der Prüfung keine saubere Prüfspur mehr auf den Tisch legen können. Und dann passiert das, wovor jeder Angst hat: Der Prüfer spricht deinen Zahlen die Glaubwürdigkeit ab und schätzt. 5 % Sicherheitszuschlag auf 10 Mio. Umsatz, vier Prüfungsjahre – rechne selbst. Wir rechnen's dir in der Folge vor: rund 1,05 Mio. €. Plus Zinsen. Plus verdeckte Gewinnausschüttung. Und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren obendrauf. Worüber wir reden: Wann das Finanzamt überhaupt schätzen darf – und warum es keine magische Fehlerzahl gibt, sondern nur die Frage: Sind deine Zahlen noch glaubwürdig? Warum eine Marktplatz-Auszahlung NIE dein Umsatz ist – und wie du mit einer einzigen Buchung Umsatz und Betriebsausgaben gleichzeitig versaust Die 9 Mängel, die Prüfer bei fast jedem Onlinehändler finden – und warum dich nicht der einzelne Fehler killt, sondern die Häufung Verrechnungskonten bei Amazon, PayPal, Klarna, Stripe: die schwarze Kiste, in der deine Prüfspur lautlos verschwindet Das FG-Düsseldorf-Urteil, das genau diese Nummer bestätigt hat: 5 % Zuschlag, gerichtlich abgesegnet – bis zu 20 % hält die Rechtsprechung für vertretbar Was du wirklich sichern musst – und warum Amazon deine Reports nicht ewig für dich aufhebt Klartext von uns: Das ist kein Schätzungsproblem, das man in der Prüfung wegdiskutiert. Wenn die Prüfspur weg ist, ist sie weg. Dann hilft dir kein „aber ich hab doch alles ehrlich gemacht". Die gute Nachricht: Fast jeder dieser Mängel lässt sich mit überschaubarem Aufwand abstellen. Ein mittlerer vierstelliger Betrag für ordentliche Verfahrensdoku und automatische Datensicherung – gegen ein Risiko von über einer Million. Die Rechnung geht immer für die Prävention auf. Immer. Hör rein, bevor der Prüfer klingelt – nicht danach. Und wenn du wissen willst, wie's um deine eigene Prüfspur steht: Schreib uns oder buch dir ein Erstgespräch. Wir kennen die Prüferfragen, bevor sie gestellt werden. Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi • DigitalFutter – Technik & Tools für Steuerberater 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) • DigitalFutter (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skalieren? Aber bitte richtig! Sonst wird's teuer…" ➡️ Jetzt bei Amazon ansehen 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de 📰 Newsletter abonnieren

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  • July 15 · 29 min

    Taxdoo Accounting ist "günstiger" – dann solltest du das hier anschauen

    Die Vorstellung: Ein Tool automatisiert, ein teurer Berater tippt von Hand. Falsch. Bei uns macht die KI dasselbe Händische – kein Mensch tippt, was ein Tool erledigt. Kommt gerade fast wöchentlich rein: Ein Händler schickt uns ein Taxdoo-Accounting-Angebot und fragt, ob er da nicht Geld spart. Der Preis sieht kleiner aus, klar. Also haben wir uns hingesetzt und den ehrlichen Vergleich gemacht – nicht Grundpreis gegen Grundpreis, sondern Vollkosten gegen Vollkosten. Und da dreht sich die Sache ziemlich schnell. Worum's in der Folge geht: Warum „die KI ist günstiger" ein Denkfehler ist. Belegerfassung, Kontierung, Abgleich – das läuft bei uns genauso KI-gestützt. Die Automatisierung, mit der geworben wird, ist bei uns Standard, kein Verkaufsargument. Die KI zahlst du bei uns also auch. Was Taxdoo Accounting wirklich ersetzt: deinen Datenkonverter. Mehr nicht. Belege bereitstellen, Schnittstellen pflegen, Rückfragen klären, Zahlungen zuordnen – das bleibt bei dir. Bei beiden Anbietern identisch. Der Echtzeit-Mythos. Echtzeit gibt's nur, wenn du tagesaktuell lieferst – die „Echtzeit" ist keine Leistung, die dir abgenommen wird, sondern eine Anforderung an dich. Und bei Amazon und Co. mit 14-Tage-Settlement, verrechneten Gebühren und einbehaltenen Reserven läuft sie ohnehin ins Leere. Der technische Wechsel-Blocker, den kaum einer auf dem Schirm hat: Taxdoo bucht nur SKR03 mit vierstelligen Sachkonten. Weichst du ab – SKL5, SKL6 – ist Schluss, kein Zurück. Du sitzt danach dauerhaft auf zwei Buchhaltungen, die sich nie zusammenführen lassen. Die Brücke baust du bei jedem Abschluss neu von Hand. Jahr für Jahr, bezahlt. USt und OSS. Das Versenden darf das Tool nicht – das ist nach StBerG dem Steuerberater vorbehalten. OSS und ZM sind kostenpflichtige Add-ons. Und ein §14c-Fehler oder eine falsche OSS-Meldung wird schnell fünf- bis sechsstellig. Und dann die Betriebsprüfung. Stornobuchungen, die keiner nachvollziehen kann. Fehlende Festschreibung. Verrechnungskonten, die nie ausgeglichen wurden. Formelle Mängel reichen, um die ganze Buchführung zu verwerfen – dann wird geschätzt, immer zu deinen Lasten. Unsere Haltung dazu, unbequem, aber ehrlich: „Günstiger" heißt hier nicht „effizienter". Es heißt „weniger drin". Wenn die Technik überall gleich ist, kann der Preisunterschied nur aus zwei Dingen kommen – weniger Qualifikation und weniger Leistung. Rechne mal gegen: drei Jahre Ersparnis, so ungefähr 3.600 bis 7.200 Euro. Eine einzige Betriebsprüfung, in der sich ein fremder Berater erst einarbeiten muss, kostet dich 14.000 bis 28.000 Euro – plus das höhere Hinzuschätzungsrisiko. Die Ersparnis ist dann weg, um ein Vielfaches. Die einzige Frage, die am Ende wirklich zählt: Wer sitzt über der Automatisierung, wenn es kompliziert wird? Beim Standardbeleg merkst du den Unterschied nicht. Beim komplizierten Fall sofort – und teuer. Wenn du gerade selbst so ein Angebot auf dem Tisch hast: hör rein, bevor du unterschreibst. Und wenn du danach deine eigene Vollkostenrechnung aufmachen willst – schreib uns, wir rechnen das ehrlich mit dir durch. Folge abonnieren nicht vergessen, in der nächsten wird's wieder konkret. Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skaliere dein Business – ohne steuerliches Chaos" ➡️ www.DHW-StB.de/Buch 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de

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  • July 15 · 34 min

    Firmenwagen kaufen oder leasen? Die Antwort hat fast nichts mit Steuern zu tun – und genau da machen die meisten den Feh

    „Leasing spart Steuern." Diesen Satz hörst du überall – und er ist falsch. Steuerlich nehmen sich Kaufen und Leasen fast nichts. Trotzdem entscheiden sich Onlinehändler jeden Tag für die teurere Variante, weil sie auf den falschen Hebel schauen. Bei uns in der Kanzlei kommt die Frage in fast jedem zweiten Gespräch: „Soll ich meinen Firmenwagen leasen oder kaufen?" Und fast immer steckt dahinter der Glaube, eine der beiden Varianten würde ordentlich Steuern sparen. Tut sie aber nicht. Die eigentliche Entscheidung läuft über was ganz anderes – über deine Liquidität, deine Bilanz und die Frage, ob dir das Auto am Ende gehören soll oder nicht. Worum's in der Folge geht: Warum „steuerlich gleichwertig" wirklich stimmt – und warum trotzdem alle was anderes glauben Leasing: schont die Kasse, taucht kaum in den Büchern auf, nur Monatsraten – aber am Ende gehört dir nichts Kauf: großer Geldabfluss auf einen Schlag, Abschreibung über 6 Jahre, dafür Eigentum und Wiederverkaufswert Sonderfall E-Auto: 75 % Sonderabschreibung im ersten Jahr – ja, auch beim Luxusschlitten Privatnutzung: 0,25 % oder 0,5 % – wann welche Regel greift und was das für dich heißt Der Klassiker: gute Leasingraten rausholen, weil der Leasinggeber beim E-Auto selbst einen Steuervorteil kassiert Ganz ehrlich: Es gibt keine pauschal richtige Antwort, und wer dir eine verspricht, will dir meistens was verkaufen. Brauchst du Liquidität und Flexibilität, ist Leasing selten verkehrt. Willst du langfristig Vermögen aufbauen und hast die Kohle für den Einmalbetrag, spricht viel fürs Kaufen. Was uns nervt: dass die Steuer als Argument vorgeschoben wird, obwohl sie fast nie den Ausschlag gibt. Schau auf deine Zahlen, nicht auf den Stammtisch. Stehst du gerade selbst vor der Entscheidung? Hör rein und schreib uns, wie du's machst. Und wenn du's sauber durchgerechnet haben willst, bevor du unterschreibst – meld dich bei uns, solange der Leasingvertrag oder die Rechnung noch nicht auf dem Tisch liegt. Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi • DigitalFutter – Technik & Tools für Steuerberater 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) • DigitalFutter (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skalieren? Aber bitte richtig! Sonst wird's teuer…" ➡️ Jetzt bei Amazon ansehen 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de 📰 Newsletter abonnieren

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  • July 13 · 4 min

    Donnerstags um Zehn: 45 Minuten für deine Steuerfragen

    Du hast eine Steuerfrage, sitzt aber seit Wochen drauf? Ab jetzt kannst du sie einfach stellen – jeden Donnerstag, live, mit uns. Wir haben was Neues bei DHW: die offene Steuer-Sprechstunde. Jede Woche nehmen wir uns Zeit für deine Steuerfragen. Jeden Donnerstag, 10 Uhr, 45 Minuten, mit Christian Deák und Jacqueline Eck. Offen und direkt, egal ob deine Frage klein oder speziell ist. Warum wir das machen: Wir sehen in der Kanzlei ständig, dass Händler auf Fragen sitzen bleiben, weil sie denken, dafür lohnt sich kein eigener Termin. Zu klein, zu speziell, zu „damit will ich niemanden nerven". Und genau diese Fragen sind oft die, die sich später rächen. Für die gibt's jetzt einen festen Platz. So läuft es: Du buchst dir den Termin und bekommst danach einen kurzen Fragebogen. Da beantwortest du zwei Dinge. Erstens: Was erwartest du dir allgemein von dem Format? Zweitens: Hast du schon eine konkrete Frage? Wenn ja, trag sie ein. Danach sortieren wir. Ist deine Frage sehr speziell und nur für dich relevant, picken wir sie raus und kommen getrennt auf dich zu. Ist es ein Thema, von dem viele was haben, klären wir es anonymisiert in der großen Runde. Cross Learning statt Einzelkämpfer: Du lernst aus den Fragen der anderen mit, sie aus deinen. Damit das klar ist, was das Format ist und was nicht: Die Sprechstunde ist ein schneller, verständlicher Überblick zu deinen Steuerthemen. Sie ist keine verbindliche Einzelfallberatung. Die machen wir wie gewohnt persönlich mit dir. Und wenn du gerade gar keine Frage hast? Komm trotzdem dazu. Sag uns im Fragebogen einfach, was bei dir gerade läuft oder wo du unsicher bist. Oft merkst du erst in der Runde, dass genau deine Situation für viele andere relevant ist. Unsere Haltung dazu ist simpel: Die meisten Steuerprobleme im E-Commerce entstehen nicht, weil jemand dumm ist, sondern weil keiner rechtzeitig gefragt hat. Genau das drehen wir hier um. Klartext zu deiner Steuer, jede Woche, ohne Umwege. Buch dir jetzt deinen Termin – Donnerstags um zehn.

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  • July 8 · 38 min

    Dein Arbeitszimmer ist eine Steuerbombe. Und du hast sie selbst scharf gemacht.

    `Du verkaufst nichts. Dir fließt kein einziger Euro zu. Deine Buchhaltung ist sauber. Und trotzdem knallt dir das Finanzamt eine Steuer von über 1,5 Millionen Euro hin – nur weil du irgendwann dein Arbeitszimmer aufgegeben hast. Klingt absurd. Ist aber genau das, was bei einer Betriebsaufspaltung passieren kann. Und das Schlimme: Die meisten E-Commerce-Gründer wissen nicht mal, dass sie längst mittendrin stecken. Fast jede E-Commerce-GmbH läuft heute vom Küchentisch oder aus einem 12-Quadratmeter-Zimmer. Kein Büro, GmbH auf die Privatadresse, Laptop, zwei Monitore, fertig. Wirtschaftlich clever – steuerlich eine Zeitbombe. Genau dieses Arbeitszimmer kann die Betriebsaufspaltung auslösen. Ohne dass du irgendwas unterschreibst, ohne dass du es merkst. Und jetzt wird's noch unangenehmer: Viele denken, mit der neuen 30-Quadratmeter-Grenze aus § 8 EStDV (geändert Ende Dezember 2025) seien sie safe. Sind sie nicht. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Anfang Februar 2026 klargestellt: Diese Grenze schützt dich bei der Betriebsaufspaltung genau gar nicht. Worum es in der Folge geht: Was eine Betriebsaufspaltung überhaupt ist – ohne Steuerlatein, so dass du's in ein paar Minuten kapierst Warum sie meistens unbemerkt entsteht und erst Jahre später teuer wird Warum die 30-m²-Grenze ein gefährlicher Trugschluss ist Warum nicht dein Arbeitszimmer das eigentliche Problem ist, sondern deine GmbH-Anteile Was die Sache auslöst: Umzug, externes Büro, neuer Gesellschafter, Verkauf Welche Wege rausführen: GmbH mietet selbst, GmbH & Co. KG, Holding, Wiesbadener Modell Plus eine Checkliste, mit der du selbst prüfst, ob du betroffen bist Der Satz, der mich in der Kanzlei am meisten aufregt: „Mein Arbeitszimmer hat nur zwölf Quadratmeter, das ist Privatvermögen, da kann nichts passieren." Doch, kann es. Diese Beratung ist schlicht falsch – und sie kostet im Zweifel Millionen. Die 30-m²-Grenze sagt nichts darüber aus, wie wichtig der Raum für dein Unternehmen ist. Wenn du von dort aus deinen kompletten Laden steuerst, ist er wichtig. Punkt. Das Bittere: Ist die Betriebsaufspaltung erst mal da, kriegst du sie kaum noch sauber weg. Fast alles entscheidet sich am Anfang – bei der Rechtsform, bei der Struktur. Wer früh richtig aufsetzt, spart sich später eine Steuer, für die er nie Geld gesehen hat. Hör dir die Folge an, bevor dich dein eigener Erfolg steuerlich einholt. Nimm die Checkliste, geh sie in Ruhe durch – und wenn bei dir Punkte hängen bleiben, meld dich. Ein Erstgespräch kostet dich eine halbe Stunde. Eine übersehene Betriebsaufspaltung kostet dich im Zweifel dein halbes Lebenswerk. Hier findet man uns 📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi • DigitalFutter – Technik & Tools für Steuerberater 🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple) • DigitalFutter (Apple) 📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skalieren? Aber bitte richtig! Sonst wird's teuer…" ➡️ Jetzt bei Amazon ansehen 📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr 🌐 www.dhw-stb.de 📰 Newsletter abonnieren`

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