
Was bringt Hitzeschutz im Grundgesetz?
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Die Klimakrise hat Deutschland in diesem Sommer fest im Griff: Waldbrände, Flüsse mit historisch niedrigen Pegelständen und tausende Hitzetote. Jetzt haben SPD-Ministerinnen und -Minister den Vorschlag gemacht, dass Hitzeschutz in das Grundgesetz geschrieben werden soll. Auf diese Weise könnte der Bund leichter Gelder zur Verfügung stellen, um Länder und Kommunen zu unterstützen. Dafür bräuchte es im Bundestag und Bundesrat, wie bei jeder Änderung im Grundgesetz, eine Zweidrittel-Mehrheit. Aber schon die Union, also der Koalitionspartner im Bund, blockiert das Vorhaben. Das bringe ohnehin nicht viel, hat die neue CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann der Rheinischen Post gesagt.
Der SZ-Experte für Klimapolitik, Michael Bauchmüller, sieht das anders: “Es ist sicherlich keine Hilfe für akute Notlagen, aber es ist perspektivisch der richtige Schritt, um Städte und deren Bewohner künftig zu schützen.” Zwar dürfte es schwierig werden, die entsprechenden Mehrheiten zu organisieren, aber er denkt: Sind die Landtagswahlen im Herbst vorbei, könnte der Vorschlag noch einmal aufgegriffen werden.
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Moderation, Redaktion: Johannes Korsche Redaktion: Pauline Claßen, Luis Münch Produktion: Juno Graner
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