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Nach einer zweimonatigen kreativen Pause geht es nun in dieser Folge mit dem erstinstanzlichen Strafurteil weiter. Vertieft wird der Aufbau des erstinstanzlichen Strafurteiles gerade unter dem Blickwinkel der revisionrechtlichen Überprüfung erörtert, um ein erstes Verständnis für die revisionsrechtliche Aufgabenstellung zu wecken.
Examensrelevanz und Literaturempfehlung:
Meyer-Goßner / Appl: Die Urteile in Strafsachen sowie Beschlüsse und Protokoll der Hauptverhandlung (Verlinkung auf Amazon)
Entstehung des Strafurteils:
- § 260 StPO
Allgemeines zu den Urteilsgründen / abgekürztes Urteil:
V. Strafzumessung:
260 StPO
gesetze-im-internet.de§ 267 StPO
gesetze-im-internet.de§ 23 StGB
gesetze-im-internet.de§ 49 StGB
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