
Melanie Amann über verschiedene Szenarien nach einem AfD-Verfahren
Ulrich Schellenberg wirft gemeinsam mit der Journalistin und Juristin Melanie Amann (Chefredakteurin Digital der Funke Zentralredaktion) einen Blick in die Glaskugel. Amann prognostiziert die möglichen Folgen der verschiedenen Szenarien, Nichtverbot, Totalverbot oder Teilverbot einzelner, gesichert rechtsextremer Landesverbände in Ostdeutschland und Niedersachsen einerseits und auf der anderen Seite die Folgen einer Beibehaltung des Status quo, also des Ausbleibens eines Verbots-Antrags. Wirkt ein nichtverbietendes Urteil wie ein Freispruch? Lässt die Fortsetzung des politischen Zögerns das juristische Schwert des Parteiverbots stumpf werden? Und ab wann beschädigt ein überlanges Informationen-Sammeln und Abwägen vor der Antragstellung die wehrhafte Demokratie mehr, als sie sie schützt? Über AfD vor Gericht Darf man eine Partei verbieten, um die Demokratie zu retten? Die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren ist eine der größten Belastungsproben der Bundesrepublik. Doch während in der Öffentlichkeit hochemotional gestritten wird, bleibt die juristische Präzision meist auf der Strecke. „AfD vor Gericht“ schließt diese Lücke. Dieser Podcast ist keine politische Kampagne, sondern eine detaillierte Bestandsaufnahme. Wir begleiten das denkbare Verfahren vom Antrag bis nach Karlsruhe und werfen einen kühlen Blick in den Werkzeugkasten der wehrhaften Demokratie. Wir klären, welche Hürden das Bundesverfassungsgericht vorgibt, wer die Verantwortung trägt und welche Beweise wirklich zählen. Credits Das war AfD vor Gericht mit Ulrich Schellenberg. Redaktion: Arne Meyn. Produktion, Schnitt und Sound: BosePark Productions GmbH. AfD vor Gericht ist eine Produktion der Regnum Legis Gesellschaft für rechtsstaatliches Bewusstsein gGmbH. Quellen, Transkript und weitere Informationen finden Sie auf afdvorgericht.de