Skip to content
Artwork for 5 Minus
5 Minus · May 26 · 1 hr 17 min

Wie kann ein selbstbestimmtes Lebensende aussehen? Ein juristischer Blick | Hendrik Hörnlein

Triggerwarnung: Suizid Seitdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben hat, besteht in Deutschland ein juristisches Vakuum. Genau darüber spricht Dr. Laura Dalhaus mit dem Fachanwalt für Medizinrecht Hendrik Hörnlein. Ausgangspunkt war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein neues Grundrecht abgeleitet hat: das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, wie und wann er sterben möchte – unabhängig von äußeren Vorgaben oder Lebenssituationen. Gleichzeitig hat das Gericht dem Gesetzgeber Hinweise gegeben, wie sich dieses Recht mit dem Schutz des Lebens vereinbaren ließe. Deshalb wird heute häufiger von assistiertem Suizid gesprochen als von Sterbehilfe. Das Urteil stammt aus dem Jahr 2020. Kurz danach dominierte jedoch die Covid-Pandemie die politische Agenda, sodass eine neue gesetzliche Regelung bislang ausblieb. In den vergangenen Jahren sorgten mehrere Fälle für Aufmerksamkeit, bei denen Ärzt:innen Menschen beim Suizid unterstützt haben. Besonders kontrovers diskutiert wurde der Fall einer 40-jährigen Frau mit Depressionen. Hier stellt sich die Frage der Freiverantwortlichkeit besonders deutlich. Grundsätzlich gilt: Suizid ist in Deutschland nicht strafbar – und damit auch die Beihilfe nicht. Juristisch entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Selbsttötung und Fremdtötung. Laura berichtet aus ihrer Erfahrung in der Palliativmedizin. Dort gehe es darum, Menschen am Lebensende zu begleiten und Leiden zu lindern. Für sie gibt es Situationen, in denen ein selbstbestimmtes Sterben nachvollziehbar erscheint – etwa bei schweren, unheilbaren Erkrankungen mit absehbarem tödlichem Verlauf. Eine Depression zählt für sie jedoch nicht dazu. In der gesellschaftlichen Debatte taucht häufig das sogenannte Dammbruch-Argument auf: Die Sorge, ältere Menschen könnten sich unter gesellschaftlichem Druck eher für einen assistierten Suizid entscheiden. Gleichzeitig erleben Ärzt:innen immer wieder, dass Entscheidungen am Lebensende später juristisch hinterfragt werden. Das führt zu großer Unsicherheit im Umgang mit Patient:innen. Hendrik erläutert deshalb die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Sterbehilfe anhand konkreter Beispiele. Laura beschreibt außerdem die Realität der Notfallmedizin. Dort werde oft eine Maximaltherapie fortgeführt, weil die Behandlung bereits begonnen wurde und anschließend jede Komplikation weiter therapiert wird. Angehörige seien mit solchen Situationen häufig überfordert. In diesem Zusammenhang sprechen die beiden über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Hendrik erklärt die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen dieser Instrumente. Neben professionellen Betreuern können auch Angehörige bevollmächtigt werden. Für Laura ist entscheidend, dass es eine Person gibt, die den eigenen Willen zuverlässig vertreten kann. Konflikte innerhalb von Familien entstehen dabei nicht selten – insbesondere, wenn finanzielle oder erbrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Außerdem diskutieren die beiden die Strafnorm zur Tötung auf Verlangen. Problematisch wird es vor allem dann, wenn Menschen körperlich nicht mehr in der Lage sind, die letzte Handlung selbst vorzunehmen und dadurch auf Unterstützung angewiesen wären. Laura erzählt in diesem Zusammenhang von einer 103-jährigen Patientin, der sie aus moralischen und juristischen Gründen kein weiteres Leiden ersparen konnte. Abschließend geht es auch um Sterbehilfeorganisationen. Diese schaffen bestimmte prozedurale Voraussetzungen, organisieren psychiatrische Begutachtungen und können Menschen beim assistierten Suizid begleiten. Zum Kurs für PAs und PCM: https://bryght.social/shop/790 Zur Communtiy für PAs und PCM: https://bryght.social/communities/physician-assistants-by-laura-dalhaus/memberships Folg Laura auch hier: LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dr-laura-dalhaus-mahm-5470b597/ Instagram: https://www.instagram.com/lauradalhaus/ TikTok: https://www.tiktok.com/@laura.dalhaus Mehr über Laura: https://linktr.ee/lauradalhaus Unterstütz die Mission: https://www.paypal.com/paypalme/podcast5minus oder https://buymeacoffee.com/lauradalhaus Zum Shop von Laura: https://lauradalhaus-shop.de/

0:00-1:17:26

transcript

No transcript — this publisher did not publish one.

show notes

Triggerwarnung: Suizid

Seitdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben hat, besteht in Deutschland ein juristisches Vakuum. Genau darüber spricht Dr. Laura Dalhaus mit dem Fachanwalt für Medizinrecht Hendrik Hörnlein.

Ausgangspunkt war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein neues Grundrecht abgeleitet hat: das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, wie und wann er sterben möchte – unabhängig von äußeren Vorgaben oder Lebenssituationen. Gleichzeitig hat das Gericht dem Gesetzgeber Hinweise gegeben, wie sich dieses Recht mit dem Schutz des Lebens vereinbaren ließe. Deshalb wird heute häufiger von assistiertem Suizid gesprochen als von Sterbehilfe.

Das Urteil stammt aus dem Jahr 2020. Kurz danach dominierte jedoch die Covid-Pandemie die politische Agenda, sodass eine neue gesetzliche Regelung bislang ausblieb.


In den vergangenen Jahren sorgten mehrere Fälle für Aufmerksamkeit, bei denen Ärzt:innen Menschen beim Suizid unterstützt haben. Besonders kontrovers diskutiert wurde der Fall einer 40-jährigen Frau mit Depressionen. Hier stellt sich die Frage der Freiverantwortlichkeit besonders deutlich. Grundsätzlich gilt: Suizid ist in Deutschland nicht strafbar – und damit auch die Beihilfe nicht. Juristisch entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Selbsttötung und Fremdtötung.


Laura berichtet aus ihrer Erfahrung in der Palliativmedizin. Dort gehe es darum, Menschen am Lebensende zu begleiten und Leiden zu lindern. Für sie gibt es Situationen, in denen ein selbstbestimmtes Sterben nachvollziehbar erscheint – etwa bei schweren, unheilbaren Erkrankungen mit absehbarem tödlichem Verlauf. Eine Depression zählt für sie jedoch nicht dazu.


In der gesellschaftlichen Debatte taucht häufig das sogenannte Dammbruch-Argument auf: Die Sorge, ältere Menschen könnten sich unter gesellschaftlichem Druck eher für einen assistierten Suizid entscheiden. Gleichzeitig erleben Ärzt:innen immer wieder, dass Entscheidungen am Lebensende später juristisch hinterfragt werden. Das führt zu großer Unsicherheit im Umgang mit Patient:innen. Hendrik erläutert deshalb die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Sterbehilfe anhand konkreter Beispiele.


Laura beschreibt außerdem die Realität der Notfallmedizin. Dort werde oft eine Maximaltherapie fortgeführt, weil die Behandlung bereits begonnen wurde und anschließend jede Komplikation weiter therapiert wird. Angehörige seien mit solchen Situationen häufig überfordert. In diesem Zusammenhang sprechen die beiden über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Hendrik erklärt die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen dieser Instrumente. Neben professionellen Betreuern können auch Angehörige bevollmächtigt werden. Für Laura ist entscheidend, dass es eine Person gibt, die den eigenen Willen zuverlässig vertreten kann. Konflikte innerhalb von Familien entstehen dabei nicht selten – insbesondere, wenn finanzielle oder erbrechtliche Fragen eine Rolle spielen.


Außerdem diskutieren die beiden die Strafnorm zur Tötung auf Verlangen. Problematisch wird es vor allem dann, wenn Menschen körperlich nicht mehr in der Lage sind, die letzte Handlung selbst vorzunehmen und dadurch auf Unterstützung angewiesen wären. Laura erzählt in diesem Zusammenhang von einer 103-jährigen Patientin, der sie aus moralischen und juristischen Gründen kein weiteres Leiden ersparen konnte.


Abschließend geht es auch um Sterbehilfeorganisationen. Diese schaffen bestimmte prozedurale Voraussetzungen, organisieren psychiatrische Begutachtungen und können Menschen beim assistierten Suizid begleiten.




Zum Kurs für PAs und PCM: https://bryght.social/shop/790

Zur Communtiy für PAs und PCM: https://bryght.social/communities/physician-assistants-by-laura-dalhaus/memberships



Folg Laura auch hier:

LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dr-laura-dalhaus-mahm-5470b597/

Instagram: https://www.instagram.com/lauradalhaus/

TikTok: https://www.tiktok.com/@laura.dalhaus

Mehr über Laura: https://linktr.ee/lauradalhaus

Unterstütz die Mission: https://www.paypal.com/paypalme/podcast5minus

oder

https://buymeacoffee.com/lauradalhaus

Zum Shop von Laura: https://lauradalhaus-shop.de/

links8