Sachenrecht Folge 7: Übertragung von Mobiliareigentum
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Welche Übereignungstatbestände gibt es und was gibt es da zu prüfen? Wie konstruiert man eine Sicherungsübereignung? Und was versteht man unter Geheißerwerb und Scheingeheißerwerb?
(01:35) Rückblick auf die vorangehende Einheit (Besitzeransprüche im EBV)
(12:47) Grundtatbestand der Übereignung: Einigung + Übergabe (§ 929 S. 1 BGB)
(16:05) Einigung
(21:08) Verfügungsverbote
(27:51) Übergabe
(33:51) Geheißerwerb auf Veräußererseite
(43:11) Geheißerwerb auf Erwerberseite
(49:39) Doppelter Geheißerwerb = Streckengeschäft
(59:12) Scheingeheißerwerb
(1:05:01) Überblick über weitere Übereignungstatbestände
(1:07:55) Übereignung bei bestehendem Besitz der Erwerberin (§ 929 S. 2 BGB)
(1:09:53) Übereignung bei bleibendem Besitz der Veräußerin inkl. Sicherungsübereignung und Übersicherung (§ 930 BGB)
(1:26:57) Übereignung bei Besitz eines Dritten (§ 931 BGB)
(1:29:24) Zusammenfassung