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Das Bezirksgericht Luzern hat geurteilt: Ein Aktienpaket über 25 Prozent der FCL Holding AG gehört rechtmässig Bernhard Alpstaeg. Anderer Meinung war der Verwaltungsrat des Zentralschweizer Fussballclubs. Er argumentierte, der Verkauf an Alpstaeg sei nicht rechtmässig verlaufen.
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