transcript
show notes
Streng genommen und juristisch ist eine Stammzellen- oder eine Blutspende eine Körperverletzung. In diese kann man allerdings einwilligen. Umso wichtiger ist es, dass dies komplett freiwillig geschieht und es auch keine finanziellen Anreize gibt.
«Aus ethischer Sicht, darf es deshalb keine Pflicht geben, zum Beispiel Blut zu spenden», sagt die Philosophin und Buchautorin Barbara Bleisch. Beim Spenden geht es vielmehr um moralisches Heldentum. Eine Pflicht hingegen könnte zu einem Vorwurf denjenign gegenüber führen, die sich gegen eine Spende entscheiden.