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Muss ich Widerspruch einlegen, wenn ich meine Organe nicht hergeben will? Die Regelung wird voraussichtlich 2028 in Kraft treten. Das Wichtigste ist: Mit Angehörigen sprechen, sodass man den Willen des Partners oder der Partnerin kennt und in deren Sinne entscheiden kann.
Dabei teilt man am besten auch gleich mit, was der eigene Wille ist. Man kann beim Spenden immer auch Ausschlüsse machen. Und haben Sie gewusst, dass es auch eine Lebendspende gibt?