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Die Probezeit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist die entscheidende Phase, um zu prüfen, ob Ausbildung und Azubi wirklich zusammenpassen. Wir klären, wie lange sie dauert, was bei einem neuen Ausbildungsvertrag gilt und wie Betriebe rechtzeitig zu einer fundierten Entscheidung kommen.
Darum geht’s in dieser Folge: · Warum auch bei einem neuen Ausbildungsvertrag im selben Betrieb erneut eine Probezeit vorgesehen ist. · Welche Mindest- und Höchstdauer für die Probezeit genannt wird. · Warum ein vorheriges Praktikum oder eine andere vorgeschaltete Phase die Probezeit nicht ersetzt.
- Warum die Probezeit nicht verlängert werden kann. · Unter welchen Voraussetzungen längere Fehlzeiten während der Probezeit eine Rolle spielen können. · Was bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit hinsichtlich Form und Zeitpunkt wichtig ist. · Wie ein „Cockpit“ aus fachlicher Eignung, Motivation, Sozialverhalten, Zuverlässigkeit und Berufsschule die Beurteilung erleichtert. · Warum feste Feedbacktermine nach Monat eins, zwei und drei sowie eine frühzeitige Abschlussentscheidung helfen können.
So steht's im Gesetz::
- Probezeitpflicht und -dauer: § 20 BBiG
- Probezeitkündigung: § 22 Abs. 1 BBiG
- Betriebsratsanhörung: § 102 Abs. 1 BetrVG
Zum Nachlesen: Probezeit
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Das „IHK Prüfer-Update“ ist ein Podcastangebot der IHK Düsseldorf.
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