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einbiszwei · March 30

Nackt in der Sauna gefilmt – wie wehrt ihr euch, Anne?

Endlich passiert was! So kann man wohl zusammenfassen, was viele Frauen momentan denken, nachdem Collien Fernandes öffentlich gemacht hat, was ihr passiert ist – digitale sexuelle Gewalt, sogenannte DeepNudes. Die Solidarität mit ihr ist riesig und die Debatte hat nun endlich auch die Politik erreicht: Deepfakes und sogenannter digitaler Voyeurismus sollen jetzt strafbar werden. Eine Frau, die auch digitale sexuelle Gewalt erlebt hat, ist Anne. Im vergangenen Sommer war sie zusammen mit ihrer Freundin Rebecca in der Sauna – und bemerkte, dass ein Mann sie filmt – trotz Handyverbot. Die beiden erstatten Anzeige und dann passiert das Unglaubliche: die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein! Begründung: moralisch verwerflich, aber nicht strafbar. Heimlich nackte Frauen in der Sauna filmen ist tatsächlich erlaubt! Grundlage dafür ist eine Lücke im § 201a StGB, der den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ schützt. Wer sich nackt in einem geschützten Raum befindet, darf nicht unbefugt gefilmt werden. Doch: Orte wie Saunen oder öffentliche Duschen in Schwimmbädern gelten bisher nicht als geschützter Raum. Auch andere Straftatbestände, etwa zum sogenannten Upskirting, greifen in solchen Fällen nicht, weil sie voraussetzen, dass Körperbereiche gezielt „gegen Anblick geschützt“ sind. Für Betroffene bedeutet das: Selbst eindeutige Übergriffe können rechtlich folgenlos bleiben. Beratungsstellen berichten, dass solche Fälle immer öfter vorkommen, an Studien und offiziellen Zahlen dazu fehlt es allerdings. Anne und Rebecca haben nach dem, was ihnen passiert ist, eine Petition gestartet. Ihre Forderung: „Heimliche Nackt-Aufnahmen strafbar machen - Schutz vor Sauna-Voyeuren, JETZT!”. Die Petition ist sehr erfolgreich, 75.000 Menschen haben bisher unterschrieben. Und: Anfang März 2026 stimmte der Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für eine Gesetzesänderung, die sexuell motivierte Bildaufnahmen strafbar machen soll. Wie Anne und Rebecca das geschafft haben, erzählt Anne bei einbiszwei. Hinweis: Weil Anne nach dem Start der Petition unschöne Kommentare bekommen hat, möchte sie nicht erkannt werden. ⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯ WEITERE INFOS Zur innn-it Petition von Anne und Rebecca Heimliche Nackt-Aufnahmen strafbar machen – Schutz vor Sauna-Voyeuren, JETZT! Zum taz-Artikel über den Fall (10/25) Filmen in der Sauna – An seinem Handtuch lehnt ein Smartphone Zum ndr-Artikel über eine Gesetzesänderung (03/26) Heimliche Nacktaufnahmen: Bundesrat stimmt für Gesetzesänderung Zum tagesschau-Artikel über voyeuristische Aufnahmen (11/25) Voyeuristische Aufnahmen sollen strafbar werden Zum Artikel des WDR über voyeuristische Aufnahmen Fotos in der Sauna: NRW will voyeuristische Aufnahmen verbieten Zum Strafgesetzbuch-Eintrag: Paragraph 201a § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen Zur innit.it-Petition der Joggerin Yanni Gentsch Voyeur-Aufnahmen strafbar machen – Jetzt Gesetzeslücke schließen! ⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯ HILFEANGEBOTE: Wenn du Missbrauch erlebt hast, und Hilfe oder Beratung suchst, kannst du dich auch an diese Stellen wenden: Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530 – anonym und kostenfrei Telefonzeiten: Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr oder Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

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Anne

Endlich passiert was! So kann man wohl zusammenfassen, was viele Frauen momentan denken, nachdem Collien Fernandes öffentlich gemacht hat, was ihr passiert ist – digitale sexuelle Gewalt, sogenannte DeepNudes. Die Solidarität mit ihr ist riesig und die Debatte hat nun endlich auch die Politik erreicht: Deepfakes und sogenannter digitaler Voyeurismus sollen jetzt strafbar werden. Eine Frau, die auch digitale sexuelle Gewalt erlebt hat, ist Anne. Im vergangenen Sommer war sie zusammen mit ihrer Freundin Rebecca in der Sauna – und bemerkte, dass ein Mann sie filmt – trotz Handyverbot. Die beiden erstatten Anzeige und dann passiert das Unglaubliche: die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein! Begründung: moralisch verwerflich, aber nicht strafbar. Heimlich nackte Frauen in der Sauna filmen ist tatsächlich erlaubt!

Grundlage dafür ist eine Lücke im § 201a StGB, der den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ schützt. Wer sich nackt in einem geschützten Raum befindet, darf nicht unbefugt gefilmt werden. Doch: Orte wie Saunen oder öffentliche Duschen in Schwimmbädern gelten bisher nicht als geschützter Raum. Auch andere Straftatbestände, etwa zum sogenannten Upskirting, greifen in solchen Fällen nicht, weil sie voraussetzen, dass Körperbereiche gezielt „gegen Anblick geschützt“ sind. Für Betroffene bedeutet das: Selbst eindeutige Übergriffe können rechtlich folgenlos bleiben. Beratungsstellen berichten, dass solche Fälle immer öfter vorkommen, an Studien und offiziellen Zahlen dazu fehlt es allerdings.

Anne und Rebecca haben nach dem, was ihnen passiert ist, eine Petition gestartet. Ihre Forderung: „Heimliche Nackt-Aufnahmen strafbar machen - Schutz vor Sauna-Voyeuren, JETZT!”. Die Petition ist sehr erfolgreich, 75.000 Menschen haben bisher unterschrieben. Und: Anfang März 2026 stimmte der Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für eine Gesetzesänderung, die sexuell motivierte Bildaufnahmen strafbar machen soll. Wie Anne und Rebecca das geschafft haben, erzählt Anne bei einbiszwei.

Hinweis: Weil Anne nach dem Start der Petition unschöne Kommentare bekommen hat, möchte sie nicht erkannt werden.


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WEITERE INFOS

Zur innn-it Petition von Anne und Rebecca Heimliche Nackt-Aufnahmen strafbar machen – Schutz vor Sauna-Voyeuren, JETZT!

Zum taz-Artikel über den Fall (10/25) Filmen in der Sauna – An seinem Handtuch lehnt ein Smartphone

Zum ndr-Artikel über eine Gesetzesänderung (03/26) Heimliche Nacktaufnahmen: Bundesrat stimmt für Gesetzesänderung

Zum tagesschau-Artikel über voyeuristische Aufnahmen (11/25) Voyeuristische Aufnahmen sollen strafbar werden

Zum Artikel des WDR über voyeuristische Aufnahmen Fotos in der Sauna: NRW will voyeuristische Aufnahmen verbieten

Zum Strafgesetzbuch-Eintrag: Paragraph 201a § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

Zur innit.it-Petition der Joggerin Yanni Gentsch Voyeur-Aufnahmen strafbar machen – Jetzt Gesetzeslücke schließen!


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HILFEANGEBOTE:

Wenn du Missbrauch erlebt hast, und Hilfe oder Beratung suchst, kannst du dich auch an diese Stellen wenden: Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530 – anonym und kostenfrei Telefonzeiten: Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr oder Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
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