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DNotI · April 7 · 39 min

Folge 98: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern? (mit Dr. Sebastian Steuer)

Der Grundstückseigentümer erteilt seine Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer Grundschuld, widerruft diese Zustimmung allerdings im Nachgang. Geht das und wie verhält man sich als Notarin oder als Notar?

0:00-39:41

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Der Grundstückseigentümer erteilt seine Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer Grundschuld, widerruft diese Zustimmung allerdings im Nachgang. Geht das und wie verhält man sich als Notarin oder als Notar?