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DNotI · June 23 · 23 min

Folge 110: § 428 BGB - Maggi des Grundbuchs (mit Dr. Hans Trageser)

Zur Absicherung eines Rückforderungsrechts, das nach dem sogenannten Optionsmodell gestaltet wurde, soll eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuchamt moniert einen Verstoß gegen § 428 BGB. Siehe auch Folge 42 zu BGH v. 06.12.2024 - V ZR 159/23.

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Zur Absicherung eines Rückforderungsrechts, das nach dem sogenannten Optionsmodell gestaltet wurde, soll eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuchamt moniert einen Verstoß gegen § 428 BGB. Siehe auch Folge 42 zu BGH v. 06.12.2024 - V ZR 159/23.