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Data Navigator · July 13 · 43 min

Personenbezogene Daten im Data Act

mit Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne Dr. Martin Schirmbacher, Partner und Fachanwalt für IT-Recht bei HÄRTING Rechtsanwälte und Dr. Hubertus von Roenne, Partner bei der Strategieberatung Upgrade sprechen über das Verhältnis von DSGVO und Data Act – und die Frage, ob der Datenschutz die Herausgabeansprüche des Data Act aushebeln kann. Themen: Grundregel: Der Data Act gilt auch für personenbezogene Daten – die DSGVO geht im Konfliktfall aber vor. Der relative Personenbezug: Warum derselbe Datensatz für den Hersteller keinen Personenbezug haben kann, für den Nutzer aber schon. Rechtsgrundlage für die Übermittlung: Warum Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) in Verbindung mit dem Data Act greift. Auftragsverarbeiter auf beiden Seiten: Warum auch diese Konstellation kein Hindernis für die Datenherausgabe ist. Pseudonymisierung und Anonymisierung als praktische Lösung bei Mischsätzen. Zuständigkeiten: Bundesnetzagentur im Lead, BfDI bei Personenbezug einzubinden, Landesdatenschutzbehörden bleiben für klassische DSGVO-Fragen zuständig. Angekündigte Leitlinien der BfDI zum Personenbezug im Data Act. Kernbotschaft: Die DSGVO ist nur in absoluten Ausnahmefällen ein Grund, die Herausgabe von Daten nach dem Data Act zu verweigern. Jetzt abonnieren: Data Navigator Newsletter Data Navigator Newsletter – Immer montags, alle zwei Wochen neu Data Act und DSGVO - Wie passt das zusammen? Podcastfolge mit Jens Ambrock von der Hamburgischen Datenschutzaufsicht Alle bisherigen Episoden dieses Podcasts zum Data Act DSGVO und Data Act Handreichung der Hamburgischen Aufsicht: Der Data Act als Herausforderung für den Datenschutz Gastbeitrag von Dr. Birte Mössner im Handelsblatt: Data Act und DSGVO - Herausforderungen im Spannungsfeld von Datenökonomie und Datenschutz Information der Bundesnetzagentur: Da­ta Act und Da­ten­schutz Datenschutz am Mittag: Aufzeichnung des Vortrags Data Act und DSGVO – Schnittstellen, Spannungsfelder, Auslegungsfragen von Caroline Loy Beitrag von Martin und Marcus: Nobody is perfect – Probleme und Knackpunkte im Data Act FAQ zum Data Act: “Sie fragen, wir antworten: So trifft der Data Act Ihr Unternehmen!” Beitrag von Martin Schirmbacher und Marcus Czempinski zum Data Act: “Her mit den Daten! Was der Data Act verlangt”

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mit Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne

Dr. Martin Schirmbacher, Partner und Fachanwalt für IT-Recht bei HÄRTING Rechtsanwälte und Dr. Hubertus von Roenne, Partner bei der Strategieberatung Upgrade sprechen über das Verhältnis von DSGVO und Data Act – und die Frage, ob der Datenschutz die Herausgabeansprüche des Data Act aushebeln kann.

Themen:

  • Grundregel: Der Data Act gilt auch für personenbezogene Daten – die DSGVO geht im Konfliktfall aber vor.
  • Der relative Personenbezug: Warum derselbe Datensatz für den Hersteller keinen Personenbezug haben kann, für den Nutzer aber schon.
  • Rechtsgrundlage für die Übermittlung: Warum Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) in Verbindung mit dem Data Act greift.
  • Auftragsverarbeiter auf beiden Seiten: Warum auch diese Konstellation kein Hindernis für die Datenherausgabe ist.
  • Pseudonymisierung und Anonymisierung als praktische Lösung bei Mischsätzen.
  • Zuständigkeiten: Bundesnetzagentur im Lead, BfDI bei Personenbezug einzubinden, Landesdatenschutzbehörden bleiben für klassische DSGVO-Fragen zuständig.
  • Angekündigte Leitlinien der BfDI zum Personenbezug im Data Act.

Kernbotschaft: Die DSGVO ist nur in absoluten Ausnahmefällen ein Grund, die Herausgabe von Daten nach dem Data Act zu verweigern.

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