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Data Navigator · June 1 · 41 min

Datenlizenzen nach Data Act - Was heißt hier FRAND?

mit Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne Dr. Martin Schirmbacher, Partner und Fachanwalt für IT-Recht bei HÄRTING Rechtsanwälte und Dr. Hubertus von Roenne, Partner bei der Strategieberatung Upgrade sprechen über eine der Grundkonstellationen des Data Act: Der Dateninhaber wird vom Nutzer eines vernetzten Produkts aufgegfordert, die Daten einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Das muss nach Art. 8 Abs. 1 DA zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminerenden Bedingungen, den so genannten FRAND-Konditionen, geschehen. Folgendes sind die Themen im Einzelnen: Das Dreieck Hersteller – Nutzer – Datenempfänger: Warum FRAND nur im Verhältnis zum Dritten gilt. Fair, Reasonable, Non-Discriminatory: Was die drei Begriffe konkret bedeuten. Welche Kosten der Hersteller verlangen darf – und welche nicht: Bereitstellungskosten, Onboarding, Marge, Investitionskosten. Der Datenwert darf nicht bepreist werden – es geht nur um Kosten. Transaktionsbasiert oder Abo: Welche Abrechnungsmodelle die Kommission vorschlägt. Transparenzpflicht: Warum der Datenempfänger die Berechnungsgrundlage verlangen kann. Was passiert, wenn sich die Parteien nicht einigen: Zivilgerichte und (noch fehlende) Streitbeilegungsstellen. Jetzt abonnieren: Data Navigator Newsletter Data Navigator Newsletter – Immer montags, alle zwei Wochen neu Alle bisherigen Episoden dieses Podcasts zum Data Act FRAND im Data Act Draft Guidelines der Kommission zu FRAND-Bedingungen (Januar 2026) Beitrag von Martin Schirmbacher: FRAND im Data Act: Was dürfen Daten kosten? Infografik von Martin Schirmbacher auf LinkedIn zum Thema FRAND im Data Act FAQ zum Data Act: “Sie fragen, wir antworten: So trifft der Data Act Ihr Unternehmen!” Beitrag von Martin Schirmbacher und Marcus Czempinski zum Data Act: “Her mit den Daten! Was der Data Act verlangt”

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mit Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne

Dr. Martin Schirmbacher, Partner und Fachanwalt für IT-Recht bei HÄRTING Rechtsanwälte und Dr. Hubertus von Roenne, Partner bei der Strategieberatung Upgrade sprechen über eine der Grundkonstellationen des Data Act: Der Dateninhaber wird vom Nutzer eines vernetzten Produkts aufgegfordert, die Daten einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Das muss nach Art. 8 Abs. 1 DA zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminerenden Bedingungen, den so genannten FRAND-Konditionen, geschehen.

Folgendes sind die Themen im Einzelnen:

  • Das Dreieck Hersteller – Nutzer – Datenempfänger: Warum FRAND nur im Verhältnis zum Dritten gilt.
  • Fair, Reasonable, Non-Discriminatory: Was die drei Begriffe konkret bedeuten.
  • Welche Kosten der Hersteller verlangen darf – und welche nicht: Bereitstellungskosten, Onboarding, Marge, Investitionskosten.
  • Der Datenwert darf nicht bepreist werden – es geht nur um Kosten.
  • Transaktionsbasiert oder Abo: Welche Abrechnungsmodelle die Kommission vorschlägt.
  • Transparenzpflicht: Warum der Datenempfänger die Berechnungsgrundlage verlangen kann.
  • Was passiert, wenn sich die Parteien nicht einigen: Zivilgerichte und (noch fehlende) Streitbeilegungsstellen.

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