
Data Navigator · June 1 · 41 min
Datenlizenzen nach Data Act - Was heißt hier FRAND?
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mit Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne
Dr. Martin Schirmbacher, Partner und Fachanwalt für IT-Recht bei HÄRTING Rechtsanwälte und Dr. Hubertus von Roenne, Partner bei der Strategieberatung Upgrade sprechen über eine der Grundkonstellationen des Data Act: Der Dateninhaber wird vom Nutzer eines vernetzten Produkts aufgegfordert, die Daten einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Das muss nach Art. 8 Abs. 1 DA zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminerenden Bedingungen, den so genannten FRAND-Konditionen, geschehen.
Folgendes sind die Themen im Einzelnen:
- Das Dreieck Hersteller – Nutzer – Datenempfänger: Warum FRAND nur im Verhältnis zum Dritten gilt.
- Fair, Reasonable, Non-Discriminatory: Was die drei Begriffe konkret bedeuten.
- Welche Kosten der Hersteller verlangen darf – und welche nicht: Bereitstellungskosten, Onboarding, Marge, Investitionskosten.
- Der Datenwert darf nicht bepreist werden – es geht nur um Kosten.
- Transaktionsbasiert oder Abo: Welche Abrechnungsmodelle die Kommission vorschlägt.
- Transparenzpflicht: Warum der Datenempfänger die Berechnungsgrundlage verlangen kann.
- Was passiert, wenn sich die Parteien nicht einigen: Zivilgerichte und (noch fehlende) Streitbeilegungsstellen.
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- Alle bisherigen Episoden dieses Podcasts zum Data Act
FRAND im Data Act
- Draft Guidelines der Kommission zu FRAND-Bedingungen (Januar 2026)
- Beitrag von Martin Schirmbacher: FRAND im Data Act: Was dürfen Daten kosten?
- Infografik von Martin Schirmbacher auf LinkedIn zum Thema FRAND im Data Act
- FAQ zum Data Act: “Sie fragen, wir antworten: So trifft der Data Act Ihr Unternehmen!”
- Beitrag von Martin Schirmbacher und Marcus Czempinski zum Data Act: “Her mit den Daten! Was der Data Act verlangt”
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