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Betriebsrat Podcast · August 1 · 18 min

Arbeitszeit - Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat zuständig? (LAG Rheinl.-Pf.)

Bevor ein Gremium über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit verhandelt, muss eine Frage geklärt sein: Wer ist überhaupt zuständig? Entscheidet das falsche Gremium mit, droht die Unwirksamkeit der Regelung oder des Einigungsstellenspruchs. Gerade bei der Arbeitszeit stellt sich diese Frage heute häufiger als früher, weil Betriebe organisatorisch und technisch immer stärker miteinander verknüpft sind. In dieser Folge bespricht Raphael Lugowski eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zu einem IT-Dienstleistungsunternehmen mit zwei Standorten. Der örtliche Betriebsrat des kleineren Betriebs beanspruchte die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG für die Beschäftigten seines Betriebs und rief die Einigungsstelle an. Kapitel: 00:00 – Einführung und Fragestellung 02:30 – Der Fall des LAG Rheinland-Pfalz 05:22 – Einigungsstelle erklärt sich für unzuständig 07:16 – Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht bestätigen 10:32 – Verzahnte Abläufe zwischen den Betrieben 15:31 – Globalantrag und offene Frage Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Links: Website: www.betriebsrat-kanzlei.de YouTube: Zu unseren Youtube-Videos LinkedIn: Zu unserer LinkedIn-Seite Jetzt den Newsletter "VolleLadungMitbestimmung" abonnieren und wöchentlich fundierte Einblicke in die Betriebsratsarbeit erhalten: Anmeldung zum Newsletter Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung Kontakt Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht Raphael Lugowski und Hamza Gülbas Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg Tel.: 040 524 717 830 E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de

0:00 · Zuständigkeit bei Arbeitszeit-18:18

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Bevor ein Gremium über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit verhandelt, muss eine Frage geklärt sein: Wer ist überhaupt zuständig? Entscheidet das falsche Gremium mit, droht die Unwirksamkeit der Regelung oder des Einigungsstellenspruchs. Gerade bei der Arbeitszeit stellt sich diese Frage heute häufiger als früher, weil Betriebe organisatorisch und technisch immer stärker miteinander verknüpft sind.

In dieser Folge bespricht Raphael Lugowski eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zu einem IT-Dienstleistungsunternehmen mit zwei Standorten. Der örtliche Betriebsrat des kleineren Betriebs beanspruchte die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG für die Beschäftigten seines Betriebs und rief die Einigungsstelle an.

Kapitel:
00:00 – Einführung und Fragestellung
02:30 – Der Fall des LAG Rheinland-Pfalz
05:22 – Einigungsstelle erklärt sich für unzuständig
07:16 – Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht bestätigen
10:32 – Verzahnte Abläufe zwischen den Betrieben
15:31 – Globalantrag und offene Frage

Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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