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Betriebsrat Podcast · Yesterday · 16 min

Arbeitgeber: "Datenschutz Grenze der IT-Mitbestimmung." Wirklich?

Kaum ein Einwand begegnet einem in Verhandlungen über IT-Systeme so häufig wie dieser: Der Datenschutz gebe die Sache bereits vor, also könnten die Betriebsparteien dazu nichts mehr vereinbaren. Besonders scharf wird der Einwand dort vorgetragen, wo es um Rollen- und Berechtigungskonzepte geht, um Zugriffe auf Daten und um die Frage, wer Reports, Dashboards und Auswertungen sehen darf. Hat die Datenschutzabteilung ein Konzept einmal abgesegnet, soll der Betriebsrat daran gebunden sein. Die Folge nimmt diese Argumentation auseinander. Wer die Folge hört, bekommt eine belastbare Antwort auf einen Einwand, der in der Praxis regelmäßig als Verhandlungsstopper eingesetzt wird. Entscheidend ist der Unterschied zwischen einer Abweichung von der Verordnung und ihrer konkreten Ausgestaltung im Betrieb. Kapitel: 00:11 – Der Einwand des Arbeitgebers 02:04 – Rollen- und Berechtigungskonzepte im Streit 05:25 – Kein Mitbestimmungsrecht im Datenschutz und trotzdem zuständig 08:31 – Warum die DSGVO Spielraum lässt 13:56 – Art. 88 DSGVO und die gemeinsame Ausgestaltung Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Links: Website: www.betriebsrat-kanzlei.de YouTube: Zu unseren Youtube-Videos LinkedIn: Zu unserer LinkedIn-Seite Jetzt den Newsletter "VolleLadungMitbestimmung" abonnieren und wöchentlich fundierte Einblicke in die Betriebsratsarbeit erhalten: Anmeldung zum Newsletter Bald verfügbar: App für IT-Mitbestimmung Kontakt Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht Raphael Lugowski und Hamza Gülbas Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg Tel.: 040 524 717 830 E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de

0:00 · Datenschutz und Mitbestimmung-16:32

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Kaum ein Einwand begegnet einem in Verhandlungen über IT-Systeme so häufig wie dieser: Der Datenschutz gebe die Sache bereits vor, also könnten die Betriebsparteien dazu nichts mehr vereinbaren. Besonders scharf wird der Einwand dort vorgetragen, wo es um Rollen- und Berechtigungskonzepte geht, um Zugriffe auf Daten und um die Frage, wer Reports, Dashboards und Auswertungen sehen darf. Hat die Datenschutzabteilung ein Konzept einmal abgesegnet, soll der Betriebsrat daran gebunden sein.

Die Folge nimmt diese Argumentation auseinander. Wer die Folge hört, bekommt eine belastbare Antwort auf einen Einwand, der in der Praxis regelmäßig als Verhandlungsstopper eingesetzt wird. Entscheidend ist der Unterschied zwischen einer Abweichung von der Verordnung und ihrer konkreten Ausgestaltung im Betrieb.

Kapitel:
00:11 – Der Einwand des Arbeitgebers
02:04 – Rollen- und Berechtigungskonzepte im Streit
05:25 – Kein Mitbestimmungsrecht im Datenschutz und trotzdem zuständig
08:31 – Warum die DSGVO Spielraum lässt
13:56 – Art. 88 DSGVO und die gemeinsame Ausgestaltung

Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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