
Staats-Spionage soll Bürger mundtot machen | Von Norbert Häring
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Nachrichtendienstgesetz: Mit BND und Verfassungsschutz gegen aufmüpfige Publizisten und Parteien
Ein Standpunkt von Norbert Häring.
Mit seinem in das sommerlichen Aufmerksamkeitsloch geworfenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Nachrichtendienste schafft Innenminister Alexander Dobrindt die Grundlage dafür, Parteien und Publizisten, die Narrative der Regierung, der EU oder der NATO angreifen, mit geheimdienstlichen Mitteln auszuforschen und zu bekämpfen.
Was den Verfassungsschutz angeht, sieht der Gesetzentwurf des Heimatschutzministers zur Reform der Nachrichtendienste vor, diesem die Erlaubnis zu geben, von der Aufklärungs- zur Eingriffsbehörde zu werden, was laut Bundesverfassungsgericht der Intention des Grundgesetzes widerspricht. Zu den Befugnissen soll es nach dem geplanten §60 Bundesverfassungsschutzgesetz gehören, „Beteiligte“ mit falschen Informationen zu versorgen oder Informationen zu verfälschen.
Die Voraussetzungen wirken sehr restriktiv. Es muss um die Abwehr terroristischer Gewalttaten oder sicherheitsgefährdender Tätigkeiten für eine fremde Macht gehen. So restriktiv wie sie klingen sollen, sind sie laut Begründung des Gesetzentwurfs (zu §60 Abs. 3 Nr. 2) aber nicht. Es genügt, wenn eine ausländische Macht (mutmaßlich) systematisch mit
in Deutschland aktiv ist. Dann kommt es nicht darauf an, ob ein Publizist, der Regierungs- oder NATO-kritisches veröffentlicht, dies unter ausländischem Einfluss tut. Damit er „Beteiligter“ ist, genügt es, wenn sein Wirken den ausländischen Propagandakriegern nutzt und von diesen entsprechend verwendet wird.
Auch die notwendige Gefährdung „besonders gewichtiger Rechtsgüter“ ist schnell festgestellt. Diese besonders gewichtigen Rechtsgüter sind nämlich unter anderem „die freiheitliche demokratischen Grundordnung“ und „die Sicherheit der Europäischen Union und der internationalen Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört“, wobei die NATO im Gesetzentwurf besonders oft genannt wird. Wann deren Sicherheit gefährdet ist, bestimmt die NATO selbst. Da sie sich im Propagandakrieg mit Russland befindet braucht es dafür nicht viel.
Es braucht also wenig, damit der Verfassungsschutz einen kritischen Publizisten nicht nur ausforschen darf, sondern ihn auch durch Zuspielen von Falschinformationen in die Irre führen und desavouieren darf. Das gleiche gilt für Mitglieder von Parteien, die der EU oder der NATO kritisch gegenüberstehen und, wie aktuell AfD und BSW, kampagnenhaft als 5. Kolonne Moskaus dargestellt werden.
„Einflussoperationen, die die demokratische Willensbildung verdeckt manipulieren“,...https://apolut.net/staats-spionage-soll-buerger-mundtot-machen-von-norbert-haering/