Episode 123: Kürzung von Ansprüchen in der Elternzeit, das neue Bundestariftreuegesetz und Meldepflichten bei entdeckten IT-Sicherheitslücken
In dieser Episode geht es um: 1. Kürzung von Ansprüchen während der Elternzeit Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 entschieden, dass für eine mögliche Kürzung von Ansprüchen während der Elternzeit nicht die Bezeichnung einer Leistung entscheidend ist, sondern ihr Zweck: Dient sie als Gegenleistung für erbrachte Arbeit, kann sie während einer vollständigen Elternzeit regelmäßig gekürzt werden; honoriert sie dagegen Betriebstreue, ist eine Kürzung deutlich schwieriger zu rechtfertigen. Besondere Aufmerksamkeit verdient der gesetzliche Urlaubsanspruch, der auch während der Elternzeit entsteht, aber nur durch ausdrückliche Erklärung anteilig gekürzt werden kann. Bei Sonderzahlungen kommt es zunächst auf eine bestehende Vereinbarung an, sonst auf den Leistungszweck. Arbeitgeber sollten daher jede Leistung im Hinblick auf ihre Zweckbestimmung prüfen, bevor sie eine Kürzung vornehmen. 2. Das neue Bundestariftreuegesetz: Neue Anforderungen bei Bundesaufträgen Zum 1. Mai 2026 ist das Bundestariftreuegesetz (BTTG) in Kraft getreten: Unternehmen, die künftig öffentliche Aufträge des Bundes ausführen möchten, müssen unabhängig von ihrer Größe ein Tariftreueversprechen abgeben und geltende tarifliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten – etwa bei Zulagen, Zuschlägen, Gratifikationen und Überstundenvergütungen sowie bei längerfristigen Aufträgen zu Urlaub, Arbeitszeiten und Ruhezeiten. Beschäftigte erhalten einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf diese Bedingungen, den sie selbst gerichtlich durchsetzen können; Arbeitgeber müssen sie zudem aktiv über ihre Rechte informieren. Verstöße können empfindliche Folgen haben, von Vertragsstrafen bis zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Unternehmen sollten die Anwendbarkeit des BTTG daher frühzeitig prüfen und dabei auch Nachunternehmer sowie Leiharbeitsunternehmen im Blick behalten. 3.Arbeitsrechtliche Fragen bei entdeckten IT-Sicherheitslücken: Teil 13 unserer Podcast-Sonderreihe Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer eine Sicherheitslücke entdeckt? Darf er seine Arbeit einstellen, um Schaden abzuwenden? Grundsätzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihre vertraglich geschuldete Arbeit zu erbringen; ein eigenmächtiger Arbeitsstopp ohne ausreichenden Grund kann eine Pflichtverletzung darstellen und arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen. Je gravierender die Lücke, desto eher kann ein vorübergehendes Einstellen gerechtfertigt sein - eigenmächtiges Vorgehen ohne den Arbeitgeber bleibt aber riskant. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Ein Verdacht sollte unverzüglich über die vorgesehenen Kanäle adressiert werden, damit das Risiko dort bewertet werden kann. Unternehmen sind gefordert, klare Meldewege bereitzustellen, Beschäftigte, Auffälligkeiten verantwortungsvoll zu melden. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: 7minutes@kliemt.de